Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.05.1966

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65   

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https://dejure.org/1966,105
BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65 (https://dejure.org/1966,105)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1966 - VII ZR 120/65 (https://dejure.org/1966,105)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1966 - VII ZR 120/65 (https://dejure.org/1966,105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werkverträge i.S.d. § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB sofern diese die Besorgung fremder Geschäfte zum Gegenstand haben - Begriff der "Geschäftsbesorgung" - Anspruchsverjährung von Architektenhonorar als Werkvertrag (entsprechend der Entscheidung BGHZ 31, 224 )

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Auslegung eines Architektenvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 223
  • NJW 1966, 1452
  • MDR 1966, 581
  • VersR 1966, 830
  • DB 1966, 818
  • JR 1966, 300
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58

    Rechtsnatur eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Der Anspruch auf das Architektenhonorar verjährt in 30 Jahren, wenn der Vertrag entsprechend der Entscheidung BGHZ 31, 224 als Werkvertrag anzusehen ist.

    Wie er im Urteil BGHZ 31, 224 ausgeführt hat, ist der Architektenvertrag als Werkvertrag anzusehen, wenn er die Planung, die Oberleitung und die örtliche Bauaufsicht zum Inhalt hat.

    Vielmehr wäre der planende Teil für die rechtliche Einordnung der Gesamttätigkeit des Klägers maßgebend gewesen, weil alles andere nur der Verwirklichung des im Plan verkörperten geistigen Architektenwerks dient, wie der Senat im Urteil BGHZ 31, 224 entschieden und woran er in ständiger Rechtsprechung festgehalten hat.

  • RG, 07.11.1919 - VII 154/19

    Ordensniederlassung. Verjährung.

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Der Beklagte hatte dem Kläger die Planung für den Wiederaufbau des Hauses übertragen; insoweit handelte es sich auch nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts um einen reinen Werkvertrag (RGZ 97, 122, 125).

    Das entspricht der in der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden Ansicht (u.a. RGZ 97, 122, 125, 129, 401, 403 f; Staudinger, 11. Aufl., § 196 Anm. 24 und § 638 Anm. 17 mit weiteren Nachw.).

    Das Reichsgericht hatte allerdings in ständiger Rechtsprechung die entgegengesetzte Ansicht vertreten und die Bestimmung nur auf Dienstverträge bezogen (RGZ 72, 179; JW 1913, 196; RGZ 86, 75; 97, 122, 125; 129, 401).

  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Der Senat hat sich in dem Urteil NJW 1960, 1198 [BGH 21.04.1960 - VII ZR 97/59] bereits mit der Frage befaßt, welche Verjährungsfrist für die Honorarforderung des Architekten maßgebend ist, wenn sie aus einem solchen Werkvertrag hergeleitet wird.

    Der Senat verbleibt demgegenüber bei seiner im Urteil NJW 1960, 1198 [BGH 21.04.1960 - VII ZR 97/59] vertretenen Meinung,.

  • BGH, 28.11.1966 - VII ZR 99/64

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Schuldnerverzugs - Verzug mit

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Zwar sind diese Tätigkeiten für sich betrachtet, als Geschäftsbesorgungen i.S. der §§ 196 Abs. 1 Nr. 7 und 675 BGB anzusehen; denn insoweit hätte der Kläger Obliegenheiten zu übernehmen gehabt, die eigentlich Sache des Beklagten gewesen wären und für die dieser selbst hätte sorgen müssen (vgl. Urteile des Sen. BGHZ 41, 318 und vom 17. Dezember 1964 VII ZR 99/64).
  • RG, 29.10.1919 - I 125/19

    Schiffsversteigerung. Verteilungsstreit. Verwendungen auf das Schiff.

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Das Reichsgericht (RGZ 97, 61, 65 f; 109, 299, 301) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Betr. 1959, 168), deren Rechtsprechung sich der Senat anschließt, verstehen darunter eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art, für die ursprünglich der Geschäftsherr selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch einen anderen (den Geschäftsführer) abgenommen wird.
  • BGH, 30.04.1964 - VII ZR 156/62

    Anspruch auf Auskunftserteilung gegen Archichtekten

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Zwar sind diese Tätigkeiten für sich betrachtet, als Geschäftsbesorgungen i.S. der §§ 196 Abs. 1 Nr. 7 und 675 BGB anzusehen; denn insoweit hätte der Kläger Obliegenheiten zu übernehmen gehabt, die eigentlich Sache des Beklagten gewesen wären und für die dieser selbst hätte sorgen müssen (vgl. Urteile des Sen. BGHZ 41, 318 und vom 17. Dezember 1964 VII ZR 99/64).
  • RG, 10.12.1924 - I 583/23

    Spediteurhaftung; Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Das Reichsgericht (RGZ 97, 61, 65 f; 109, 299, 301) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Betr. 1959, 168), deren Rechtsprechung sich der Senat anschließt, verstehen darunter eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art, für die ursprünglich der Geschäftsherr selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch einen anderen (den Geschäftsführer) abgenommen wird.
  • RG, 01.12.1914 - VII 266/14

    Dienst- oder Werkvertrag; Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Das Reichsgericht hatte allerdings in ständiger Rechtsprechung die entgegengesetzte Ansicht vertreten und die Bestimmung nur auf Dienstverträge bezogen (RGZ 72, 179; JW 1913, 196; RGZ 86, 75; 97, 122, 125; 129, 401).
  • RG, 16.11.1909 - VII 577/08

    Verjährung

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Das Reichsgericht hatte allerdings in ständiger Rechtsprechung die entgegengesetzte Ansicht vertreten und die Bestimmung nur auf Dienstverträge bezogen (RGZ 72, 179; JW 1913, 196; RGZ 86, 75; 97, 122, 125; 129, 401).
  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Bauunternehmers; Begriff des

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
    Richtig ist, daß der Senat einer zu engen Auslegung dieses Begriffs im Urteil BGHZ 39, 255 entgegengetreten ist.
  • BGH, 24.11.1964 - VI ZR 187/63
  • RG, 16.09.1930 - VII 624/29

    1. Unterliegen die Bereicherungsansprüche, die ein Gartenarchitekt aus der

  • LG Osnabrück, 17.04.1963 - 3 O 33/63
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05

    Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei

    Als Geschäftsbesorgung ist jede selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen anzusehen, für die ursprünglich der Geschäftsherr selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch den Geschäftsbesorger abgenommen wird (BGHZ 45, 223, 228 f; BGH, Urt. v. 29. April 2004 - III ZR 279/03, WM 2004, 2398 f).
  • BGH, 02.12.1976 - VII ZR 88/75

    Verjährung des Honoraranspruches des Architekten

    Es wird daran festgehalten, daß die Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar, die nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 59, 163) zwei Jahre beträgt, nicht gemäß § 203 Abs. 2 BGB durch "höhere Gewalt" deswegen gehemmt gewesen ist, weil der Senat früher (BGHZ 45, 223) von einer dreißigjährigen Verjährung ausgegangen war (im Anschluß an BGHZ 60, 98).

    Eine Hemmung der Verjährung kommt auch nicht deshalb in Betracht, weil der Kläger, wie die Revision ausführt, aufgrund der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 45, 223) darauf habe vertrauen dürfen, daß sein Honoraranspruch erst in dreißig Jahren verjähre.

    Die in dem Senatsurteil vom 6. Juli 1972 (BGHZ 59, 163, 165) erwähnten, die kurze Verjährung befürwortenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart, Bamberg und Karlsruhe sowie des Landgerichts Bremen waren zwar vor jenem Urteil vom 25. April 1966 (BGHZ 45, 223) ergangen, in dem der Senat ausgesprochen hatte, daß der Honoraranspruch des Architekten in dreißig Jahren verjähre, sofern der Anspruch auf einem Werkvertrag beruht; ihre Bedeutung hatten sie aber nicht verloren.

    Danckelmann führte sie weiterhin an; das Urteil BGHZ 45, 223 bezeichnete er dagegen als zweifelhaft (Palandt/Danckelmann, BGB, 26. bis 31. Aufl. [1967 bis 1972], jeweils § 196 Anm. 8).

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

    Ihre Auslegung muß sich daher grundsätzlich eng an den Wortlaut des Gesetzes anlehnen (BGHZ 48, 125, 134 [BGH 22.06.1967 - VII ZR 181/65]; 53, 43, 46 f.; vgl. auch BGHZ 45, 223, 230).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,244
BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64 (https://dejure.org/1966,244)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1966 - VI ZR 252/64 (https://dejure.org/1966,244)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 (https://dejure.org/1966,244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug - Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs - Erwerb eines Neuwagens - Zumutbarkeit der Reparatur eines im Rahmen eines Unfalls beschädigten Wagens - Verkehrswert eines Wagens - Bemessung eines ...

  • kneifel.de PDF

    BGB § 249
    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1454
  • NJW 1966, 1807 (Ls.)
  • NJW 1966, 2159 (Ls.)
  • MDR 1966, 829
  • DB 1966, 975
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
    Eine gewisse, dem Ersatzberechtigten günstige Objektivierung der Schadensberechnung ergibt sich ferner aus der Rechtsprechung zum Ausgleich der gestörten Gebrauchsmöglichkeit eines Personenkraftwagens (BGHZ 40, 345; ferner das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats - VI ZR 271/64 - vom 15. April 1966 = VersR 1966, 497).
  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60

    Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
    Diese Objektivierung führt vielfach auch zu einer Begünstigung des Ersatzberechtigten, dem etwa der im Handel anerkannte merkantile Minderwert selbst dann ersetzt wird, wenn er den Wagen weiterbenutzt und ausfährt, ohne daß sich Unfallfolgen zeigen (BGHZ 35, 396).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
    Eine gewisse, dem Ersatzberechtigten günstige Objektivierung der Schadensberechnung ergibt sich ferner aus der Rechtsprechung zum Ausgleich der gestörten Gebrauchsmöglichkeit eines Personenkraftwagens (BGHZ 40, 345; ferner das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats - VI ZR 271/64 - vom 15. April 1966 = VersR 1966, 497).
  • KG, 02.12.1965 - 12 U 942/65
    Auszug aus BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
    Dabei geht es nicht an, den Schädiger generell deshalb mit einem Risikozuschlag zu belasten, weil beim Kauf eines gebrauchten Wagens stets damit gerechnet werden müsse, daß der Wagen verborgene Mängel aufweise (so mit Recht OLG Hamburg, VersR 1965, 963 [OLG Hamburg 13.04.1965 - 7 U 145/65]; a.M. KG NJW 1966, 735).
  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein

    Entscheidend ist daher nicht, wie gerade der Geschädigte den Wert seines alten und den Wert eines Ersatzfahrzeugs ansetzt, sondern ob eine Schätzung unter objektiven Wertmaßstäben zur Feststellung einer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit führt (Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64, NJW 1966, 1454, 1455).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79

    Merkantile Wertminderung

    Bei der Bewertung von Sachschäden ist eine Objektivierung, die von individuellen Besonderheiten absieht und sich an die im Verkehr geltenden Wertmaßstäbe hält, unerläßlich (Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 = VersR 1966, 830, 831).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    b) Zum Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 Satz 2 BGB zählen darüber hinaus aber auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Kredits zur Finanzierung der Instandsetzung des Unfallfahrzeugs und zur Anmietung eines Ersatzwagens für die Dauer seines Ausfalls, soweit dem Geschädigten die Herstellung nur durch Aufnahme von Fremdmitteln möglich oder zuzumuten ist (so bereits Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454 für die Ersatzbeschaffung nach Totalschaden).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Der Senat verkennt nicht, dass der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 29.11.1989 (12 U 32/89 = VersR 90, 1367) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.5.1966 (VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454) die Auffassung vertreten hat, dass der unfallgeschädigte PKW-Halter nach einem Totalschaden bei Anschaffung eines gebrauchten Ersatzfahrzeugs grundsätzlich Ersatz fiktiver Gutachterkosten verlangen kann.
  • OLG Koblenz, 19.06.2007 - 5 U 467/07

    Rechtstellung des Patienten bei der Herstellung mangelhafter Prothetik durch den

    Damit sind sie gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB , auch ohne dass die Klägerin in Vorleistung getreten ist, ersatzfähig (BGH NJW 1966, 1454 ; BGH NJW 1974, 34 ).
  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf volle Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes hat; der Schädiger hat den Zustand, der vor dem Unfall bestanden hatte, zumindest wirtschaftlich wiederherzustellen (BGHZ 40, 345, 347/348; Senatsurteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 - VersR 1966, 830, 831).
  • OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein unzulässiges Teilurteil gegenüber einem nicht

    In der Rechtsprechung ist zwar durchaus anerkannt, dass der Geschädigte, dessen PKW einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, zusätzlich zum Ersatz des Fahrzeugschadens einen angemessenen Betrag für eine gründliche sachverständigtechnische Überprüfung eines zu erwerbenden gleichwertigen Ersatzfahrzeuges beanspruchen kann (BGH VersR 1966, 830 - juris Rdnr. 8. OLG Frankfurt NJW 1982, 2198. ZfSch 1986, 39).
  • BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig

    Dies bedeutet, daß derjenige, der im Fall eines Kraftfahrzeugtotalschadens ersatzpflichtig ist, den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Kraftfahrzeugs zu ersetzen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 - VersR 1966 S. 830 f. und vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 = VersR 1978 S. 664 f.).

    Der erkennende Senat hat schon 1966 entschieden, daß der Geschädigte vom Schädiger die Kosten ersetzt verlangen kann, die sich ergeben, wenn er einen dem total beschädigten Fahrzeug ähnlichen Wagen nach einer gründlichen technischen Überprüfung von einem seriösen Gebrauchtwagenhändler erwirbt und sich von diesem Händler für eine gewisse Zeit eine Werkstättengarantie geben läßt (Urt.v. 17.05.1966 - VI ZR 252/64 - aaO).

  • OLG München, 08.07.2020 - 10 U 3947/19

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen - seltener PKW aus dem

    Entscheidend ist daher nicht, wie gerade der Geschädigte den Wert seines alten und den Wert eines Ersatzfahrzeugs ansetzt, sondern ob eine Schätzung unter objektiven Wertmaßstäben zur Feststellung einer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit führt (vgl. BGH NJW 1966, 1454, 1455).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im

    Denn bei dem VW Golf handelte es sich weder um einen besonders teuren Wagen mit geringer Fahrleistung noch um einen alten Wagen ohne Marktwert (vgl. BGH, NJW 1966, 1454, 1455 f.) und auf den Wert des Materials und der Arbeitsleistung für den größtenteils in Eigenarbeit vorgenommenen Umbau des Fahrzeugs kann bei der Wertermittlung nicht abgestellt werden (vgl. BGH, NJW 2010, 2121, 2122).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 255/05

    Erstattung des Zeitwerts einer Wasserversorgungsanlage durch die übernehmende

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Bestimmung eines

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72

    Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13

    Verkehrsunfall: Schätzung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs;

  • BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76

    Schadensberechnung bei Totalschaden

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 90/19

    1. Beim wirtschaftlichen Totalschaden eines gebrauchten Kraftrads mit

  • LG Halle, 01.02.2018 - 3 O 278/14
  • BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 230/90

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Beschädigung eines Lkw - Haftung des

  • OLG Schleswig, 10.02.2021 - 7 U 200/20

    Anforderungen an Schätzgutachten zum Wiederbeschaffungswert eines amerikanischen

  • KG, 30.03.1995 - 12 U 5057/93
  • OLG München, 26.05.1987 - 5 U 5260/86
  • AG Köln, 02.08.1985 - 266 C 245/85

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden -

  • OLG Bamberg, 01.03.1983 - 5 U 217/82

    Höhe des Schadensersatzes für die Beschädigung eines PKW bei einem

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72

    Nichtigkeit eines Kreditvertrages auf Grund eines Verstoßes gegen das

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 1/73

    Möglichkeit des Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), wenn neben

  • AG Duisburg, 10.11.2003 - 6 C 3863/03
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