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   BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65   

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https://dejure.org/1967,114
BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65 (https://dejure.org/1967,114)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1967 - II ZR 17/65 (https://dejure.org/1967,114)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1967 - II ZR 17/65 (https://dejure.org/1967,114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines Verkehrsunfalls - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht und der Auskunftspflicht - Falsche Angaben über Fahrgeschwindigkeiten - Hinweispflicht des Versicherers betreffend den Verlust des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines Verkehrsunfalls; Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht und der Auskunftspflicht; Falsche Angaben über Fahrgeschwindigkeiten; Hinweispflicht des Versicherers betreffend den Verlust des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 7
  • NJW 1967, 1756
  • MDR 1967, 654
  • VersR 1967, 593
  • DB 1967, 1085
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

    Auszug aus BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
    Daß eine drohende Strafverfolgung den Versicherungsnehmer nicht der Pflicht enthebt, dem Haftpflichtversicherer offen und rückhaltlos über das Schadenereignis Auskunft zu geben, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (VersR 1952, 428; Urt. v. 16.2.67, VersR 1967, 441).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Februar 1967 (VersR 1967, 441) entschieden hat, kann sich der Haftpflichtversicherer wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Versicherungsnehmers über den Schadensfall, durch die ihm letztlich kein Nachteil entstanden ist, grundsätzlich nicht auf seine vertraglich vorgesehene Leistungsfreiheit berufen, wenn er oder sein Agent bei der Meldung des Schadens mitgewirkt und hierbei den Versicherungsnehmer nicht auf den drohenden Verlust des Versicherungsanspruchs hingewiesen hat.

  • BGH, 25.10.1952 - II ZR 24/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
    Daß eine drohende Strafverfolgung den Versicherungsnehmer nicht der Pflicht enthebt, dem Haftpflichtversicherer offen und rückhaltlos über das Schadenereignis Auskunft zu geben, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (VersR 1952, 428; Urt. v. 16.2.67, VersR 1967, 441).
  • BGH, 02.05.1963 - II ZR 192/61

    Erstattung einer Schadensanzeige - Ausschluss eines Anspruchs gegen eine

    Auszug aus BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
    Schon die bewußt unwahren Angaben des Klägers über die beiderseitige Fahrgeschwindigkeit, die für die Beurteilung des Schadenfalles von erheblicher Bedeutung war, erfüllen den Tatbestand einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungs- und Auskunftspflicht (BGH VersR 1963, 547).
  • BGH, 18.04.1963 - II ZR 176/60
    Auszug aus BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
    Allerdings kann die Beklagte ihre Leistungsfreiheit nicht allein daraus herleiten, daß der Kläger unmittelbar oder mittelbar versucht haben soll, die Polizei durch falsche Angaben irrezuführen (vgl. BGH VersR 1963, 517; Fischer, VersR 1965, 179, 201) [OLG Köln 28.04.1964 - 3 U 21/64].
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    bb) Bereits in der Relevanzrechtsprechung war allgemein anerkannt, dass die Belehrung sowohl drucktechnisch als auch hinsichtlich ihrer Platzierung so ausgestaltet werden musste, dass sie für den Versicherungsnehmer nicht zu übersehen war (Römer aaO Rn. 64; BGH, Urteil vom 8. Mai 1967 - II ZR 17/65, BGHZ 48, 7, 9), sich insbesondere vom übrigen Text desselben Dokuments durch eine andersartige drucktechnische Gestaltung (OLG Köln VersR 2009, 251, 252; OLG Nürnberg ZfSch 1995, 338) abhob.
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    So ist die Aufklärungsobliegenheit z.B. verletzt, wenn Unfallspuren beseitigt oder die polizeilichen Ermittlungen durch wahrheitswidrige Angaben in eine falsche Richtung gelenkt werden (BGHZ 48, 7, 11; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1982 - IVa ZR 33/81 - VersR 1983, 258 unter II 2).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Eine Klärung der Frage, inwieweit sich die Rechtsprechung zur folgenlosen Verletzung von Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. BGHZ 48, 7, 9; Senatsurteil vom 21. Januar 1998 aaO unter 2 c) auf den hier gegebenen Verstoß gegen eine seitens des Versicherers erteilte Weisung übertragen läßt, ist nicht erforderlich; einer Zulassung der Revision hätte es unter diesem Gesichtspunkt nicht bedurft.
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