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   BGH, 02.07.1968 - VI ZR 154/67   

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https://dejure.org/1968,1235
BGH, 02.07.1968 - VI ZR 154/67 (https://dejure.org/1968,1235)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1968 - VI ZR 154/67 (https://dejure.org/1968,1235)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1968 - VI ZR 154/67 (https://dejure.org/1968,1235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflichtigkeit eines Bauunternehmers und eines Architekten hinsichtlich der Abwendung von Schäden gegenüber Dritten durch fehlerhafte Bauarbeiten - Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 1057
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.1964 - VI ZR 35/63
    Auszug aus BGH, 02.07.1968 - VI ZR 154/67
    Hiermit hatten sie eine des Bauherren der Allgemeinheit gegenüber bestehende Pflicht übernommen, deren Vernachlässigung geeignet war, Leben, Gesundheit und - was gleich zustellen ist (BGH Urteil vom 12. Mai 1964 - VI ZR 35/63 = VersR 1964, 942 m.w.N.) - Eigentum Dritter zu gefährden.

    Es ist anerkannten Rechts, daß bei einer derartigen Lage auch in der Person des Übernehmenden eine Dritten gegenüber wirkende Handlungspflicht begründet wird und daß sich in derartigen Fällen bei Unterlassung einer schadensverhütenden Handlung der Verletzte an den untätigen Vertragspartner aus unerlaubter Handlung halten kann (BGH Urteil vom 10. Januar 1961 - VI ZR 62/60 = VersR 1961, 233;Urteil vom 12. Mai 1964 - VI ZR 35/63 = VersR 1964, 942 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 10.01.1961 - VI ZR 62/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1968 - VI ZR 154/67
    Es ist anerkannten Rechts, daß bei einer derartigen Lage auch in der Person des Übernehmenden eine Dritten gegenüber wirkende Handlungspflicht begründet wird und daß sich in derartigen Fällen bei Unterlassung einer schadensverhütenden Handlung der Verletzte an den untätigen Vertragspartner aus unerlaubter Handlung halten kann (BGH Urteil vom 10. Januar 1961 - VI ZR 62/60 = VersR 1961, 233;Urteil vom 12. Mai 1964 - VI ZR 35/63 = VersR 1964, 942 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Der Senat hält an dieser Auffassung, die auch vom Schrifttum geteilt wird, fest (vgl. Herkner, VersR 1968, 1057; Klimke, Die Versicherungspraxis 1973, 49, 51; Martens, NJW 1968, 1778, 1779; Mertens, Der Begriff des Vermögensschadens im bürgerlichen Recht, 215, Fn. 37; Schmidt-Salzer, Betriebsberater. 1970, 55, 63; Wussow, WI 1968, 117, 118).
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