Rechtsprechung
| BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Allgemeines Vertragsrecht-Rechtsnatur d. Vertrages ü. Bereitstellung e. Baggers
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 1968, 779
- VersR 1970, 734
Wird zitiert von ... (11)
- OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10
Bauvertrag - Überlassung von Baukran: Wer haftet für Fehler des Kranführers?
Haben sie keine ausdrücklichen ins einzelne gehenden Vereinbarungen getroffen, so bedarf es einer sorgfältigen Würdigung aller feststellbarer Umstände, um durch Auslegung schlüssiger Tatsachen und Erklärungen zu ermitteln, welche Absichten die Parteien mit der Vermietung einer Baumaschine und der Gestellung eines Bedienungsmannes verfolgt und wie sie die rechtliche Abwicklung des Vertragsverhältnisses geregelt haben, wie die Parteien die Verantwortungsbereiche gegeneinander abgegrenzt haben und welche Kompetenzen welcher am Hebevorgang Beteiligte in Anspruch genommen hat (BGH VersR 1968, 779, 780, BGH WM 1996, 1785).Es stellt sich hier wie in dem vom Bundesgerichtshof am 22.5.1968 nicht abschließend beurteilten Fall (BGH VersR 1968, 779 ff, hier S. 780) die entscheidende Frage, ob die Beklagte als Mieterin des Krans auch die Wartung und Pflege der Maschine übernommen hat oder ob die Klägerin die Obhut und Wartung des Geräts nicht aus der Hand geben wollte, sondern die Baumaschine durch den Maschinenführer als ihren eigens zu diesem Zweck gestellten Vertrauensmann versorgen lassen wollte.
In einem derartigen Fall liegt es nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 22.5.1968 (a.a.O, S. 780) nahe, dass die Vermieterin den Bedienungsmann deshalb der Mieterin überließ, damit dieser im Interesse der Vermieterin die Maschine wartete und betreute.
Wie auch in dem vom Bundesgerichtshof am 22.5.1968 entschiedenen Fall (VersR 1968, 779 ff) sind im vorliegenden Fall beide Parteien in bestimmtem Umfang als Geschäftsherrn des Kranführers i.S. von § 831 BGB anzusehen.
- BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83
Verjährungshemmung der Ersatzansprüche des Vermieters
Wird nur die Gestellung eines gebrauchsfähigen Kranes und eines geeigneten Kranführers geschuldet und obliegt die Sorge für den Einsatz des Kranes und dessen Obhut dem Auftraggeber (hier der Beklagten), so ist der Vertrag als Mietvertrag verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag anzusehen (Senatsurteile vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 21/66 = LM BGB § 535 Nr. 40 und vom 15. Februar 1978 - VIII ZR 242/76 = WM 1978, 620). - BGH, 07.07.1976 - VIII ZR 44/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76
Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast
Die Annahme eines Dienstverschaffungsvertrages in einem solchen Fall entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. das Senatsurteil vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 21/66 -, LM BGB § 535 Nr. 40 = VersR 1968, 779 und BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68 -, VersR 1970, 934, zustimmend Hilgendorf in VersR 1972, 127). - OLG München, 01.08.1997 - 23 U 2895/97
Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung eines …
Haben sie aber wie vorliegend keine ausdrücklichen ins einzelne gehenden Vereinbarungen getroffen, so bedarf es einer sorgfältigen Würdigung aller feststellbaren Umstände, um durch Auslegung schlüssiger Tatsachen und Erklärungen zu ermitteln, welche Absichten die Parteien hier mit der Überlassung des Krans und der Gestellung eines Kranführers verfolgt und wie sie sich die rechtliche Abwicklung des Vertragsverhältnisses gedacht haben (BGH VersR 1968, 779, 780). - OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 66/97
Überlassung eines Baggers mit Baggerführer
Zwar konnte sie die Tätigkeit des Baggerführers aufgrund ihrer Stellung als dessen Arbeitgeberin allgemein beschränken oder untersagen, so daß sie ihre Eigenschaft als Geschäftsherrin nicht vollkommen und gegenüber jedermann verlor Vgl. hierzu BGH, VersR 1968, 779, 780 = BB 1968, 809, 810; BAG, DB 1989, 131, 132. - BGH, 14.07.1970 - VI ZR 203/68
Werkvertrag - Beförderung eines reparaturbedürftigen Baggers mit einem Tieflader
Gleiches gilt für die Verträge, bei denen der eine Unternehmer dem anderen eine Baumaschine (Bagger, Kran usw,) nebst Bedienung überlassen hatte (BGH Urteil vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 21/66 - LM § 535 BGB Nr. 40 = VersR 1968, 779; KG NJW 1965, 976). - OLG Koblenz, 18.08.1998 - 3 U 713/95
Verkehrssicherungspflicht bei Deckendurchbruch - Abdeckung durch undurchsichtige …
Für den Bereich des Dienstverschaffungsvertrages (Überlassung von Personal gegen Entgelt an einen anderen Unternehmer) ist anerkannt, daß der dienstleistende Arbeitnehmer Verrichtungsgehilfe des dienstverschaffenden Unternehmers bleibt, sofern er nicht gänzlich aus seinem bisherigen Unternehmen herausgelöst und in den neuen Betrieb eingegliedert wird (vgl. z.B. BGH, NJW-RR 1995, 659 = ZfBR 1995, 133 [134]; LM § 535 BGB Nr. 40 = VersR 1968, 779 [780]). - OLG Nürnberg, 21.01.1994 - 12 U 2519/93
BGB § 535; HGB § 430 Abs. 1
Richtig ist, daß auch in den weiter zitierten Fällen (BGH VersR 68, 779, VersR 70, 734, VersR 86, 31; Kammergericht NJW 65, 977; Karlsruhe 89, 907 NJW und schließlich OGH Wien, Transportrecht 84, 281) zu einer Qualifizierung des Rechtsverhältnisses Mietverträge angenommen wurden. - BGH, 04.07.1974 - VII ZR 23/73 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamburg, 01.11.1973 - 2 U 36/73
