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   BGH, 12.05.1971 - IV ZR 35/70   

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https://dejure.org/1971,1911
BGH, 12.05.1971 - IV ZR 35/70 (https://dejure.org/1971,1911)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1971 - IV ZR 35/70 (https://dejure.org/1971,1911)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1971 - IV ZR 35/70 (https://dejure.org/1971,1911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung der einem Haftpflichtversicherten obliegenden Aufklärungspflicht - Anforderungen an den Verlust des Versicherungsschutzes aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung - Nichtbestehen einer vorsätzlichen Verletzung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 I 2/2; AKB § 7 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 659
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme -

    Auszug aus BGH, 12.05.1971 - IV ZR 35/70
    Der erkennende Senat hat in seinemUrteil vom 22. Mai 1970 (IV ZR 1084/68, VersR 1970, 826/27), auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, näher dargelegt, daß der Versicherungsnehmer durch einen Nachtrunk seine Aufklärungspflicht verletzt, vorausgesetzt, daß es sich um einen ins Gewicht fallenden Nachtrunk handelt.
  • BGH, 07.12.1967 - II ZR 24/65

    Bestimmung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht eines

    Auszug aus BGH, 12.05.1971 - IV ZR 35/70
    Die Pflicht zur Rückkehr an die Unfallstelle entfällt danach, wenn vom Standpunkt eines verständigen und verantwortungsbewußten Versicherungsnehmers nicht mehr damit zu rechnen ist, daß an der Unfallstelle nach dem regelmäßigen Ablauf der Dinge noch Feststellungen über den Hergang des Unfalls getroffen werden können (vgl. BGH VersR 1968, 140/41).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2020 - 12 U 53/20

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Entfernen vom Unfallort

    Der IV. Zivilsenat des BGH verneinte den Vorwurf einer schuldhaften Entfernung vom Unfallort in einem Fall, in dem der Fahrer des Unfallfahrzeugs nach dem Abtransport des verletzten Beifahrers die Unfallstelle verließ, sich zur Ehefrau des Beifahrers begab, um sie über den Unfall zu unterrichten, und sich anschließend ärztlich behandeln ließ (Urteil vom 12.05.1971 - IV ZR 35/70 -, VersR 1971, S. 659).
  • OLG Köln, 15.07.2014 - 9 U 204/13

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Fahrzeugversicherung durch Verschweigen eines

    Auch das Verschweigen eines Nachtrunks stellt aber eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach Buchst. E.1.3 AKB dar, weil ein ins Gewicht fallender Nachtrunk die spätere Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zum Unfallzeitpunkt erschwert und damit die Obliegenheit des Versicherungsnehmers verletzt, alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann (BGH, Urteil vom 22.05.1970, Az. IV ZR 1084/68; zitiert nach: juris; BGH, Urteil vom 12.05.1971, Az. IV ZR 35/70; zitiert nach: juris; OLG Köln, Urteil vom 30.07.1992, Az. 5 U 44/92; zitiert nach: juris Rz. 5 ff.; Prölss/Martin-Knappmann, 28. Aufl. 2010, E.1 AKB 2008, Rz. 25).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    So lag es etwa in den Fällen der nur kurzen Entfernung vom Unfallort mit freiweilliger Rückkehr vor Beginn der polizeilichen Unfallaufnahme (BGH VersR 1970, 561), beim Weggang nach längerem nächtlichen Warten auf die nicht verständigte und auch später nicht erschienene Polizei (BGH VersR 1970, 997) oder auch bei der unterlassenen Rückkehr nach statthaftem Verlassen des Unfallorts, wo eine weitere Förderung der Aufklärung nicht zu erwarten stand (BGH VersR 1971, 659).
  • LG Chemnitz, 19.03.2002 - 6 S 3348/01

    Nachtrunk: Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung?

    Nur wenn die BAK ohne den behaupteten Nachtrunk bereits oberhalb der 1, 1 Promillegrenze gelegen hat, ist die Aufklärungspflicht durch den Nachtrunk nicht mehr in relevanter Weise verletzt worden (vgl. BGH VersR 71, 659).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 210/69

    Gewährung von Versicherungsschutz wegen eines Verkehrsunfallschadens -

    Insbesondere für Verletzungen der Aufklärungspflicht durch Infallflucht ist entschieden worden, daß der Versicherer Leistungsfreiheit nur beanspruchen darf, wenn der Verstoß geeignet war, seine berechtigten Interessen ernsthaft zu gefährden, und den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden trifft (BGH NJW 1970, 861 = VersR 1970, 410; VersR 1970, 458; 561; 801; 997; VersR 1971, 659).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 7/71

    Leistungsbefreiung eines Versicherers auf Grund von Obliegenheitsverletzungen -

    Hieran fehlt es, wenn die berechtigten Interessen des Versicherers nicht ernsthaft gefährdet sind oder wenn das Verschulden des Versicherungsnehmers nur gering ist (vgl. BGHZ 53, 160 = VersR 1970, 241 [BGH 16.01.1970 - IV ZR 645/68] ; BGH LM Nr. 30, 32 und 34 zu § 6 VVG = VersR 1970, 410, 457 und 561; ferner VersR 1970, 801, 826, 997 und 1971, 659 sowie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile des Senatsvom 9. Februar 1972 in IV ZR 61/71 und IV ZR 122/71).
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