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   LG Berlin, 09.06.1970 - 2 S 46/70   

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LG Berlin, 09.06.1970 - 2 S 46/70 (https://dejure.org/1970,1877)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.06.1970 - 2 S 46/70 (https://dejure.org/1970,1877)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Juni 1970 - 2 S 46/70 (https://dejure.org/1970,1877)
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Volltextveröffentlichung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGebO § 23; BRAGebO § 118 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 779

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 726
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Göttingen, 12.03.1980 - 21 C 29/80

    Rechtsanwaltskosten; Besprechungsgebühr; Sachbezogenes Gespräch

    Für die Bejahung eines sachbezogenen Gesprächs ist eine streitige Erörterung notwendig, in der Argumente und Gegenargumente ausgetauscht werden (LG Berlin VersR 71, 726; AG München VersR 73, 954; Riedel/ Sußbauer, BRAGebO 4.Aufl. 1978 § 118 Anm. 24 i.A. an LG Berlin aaO).
  • LG Bremen, 25.01.1978 - 5 O 2248/77

    Zur Entstehung der Besprechungsgebühr bei Erörterungen des Anwalts des

    Teilweise wird sogar eine erschöpfende Erarbeitung der tatsächlichen und rechtlichen Seite des Falles verlangt (vgl. AG Bad Homburg VersR 76, 53 unter Verweisung auf LG Berlin VersR 71, 726).
  • AG Hanau, 30.01.2003 - 36 C 1960/02

    Anspruch auf Freistellung von der Verpflichtung zur Zahlung von

    Eine Besprechung im Sinne der Vorschrift setzt auf beiden Seiten den ernsthaften Willen voraus, die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht soweit wie möglich zu klären (vgl. Landgericht Berlin VersR 71, 726; Amtsgericht Neustadt/Aisch VersR 77, 461).
  • AG Bad Homburg, 13.12.1974 - 2 C 1176/74
    Besprechungsgebühren gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 BRAGebO erwachsen nur dann, wenn unter den Beteiligten der Sach- und Streitstand sowohl nach der tatsächlichen als auch nach der rechtlichen Seite erschöpfend erarbeitet und vorgetragen wird (LG Berlin VersR 1971, 726).
  • KG, 27.10.1969 - 12 U 1004/69

    Einigungsgebühr

    Dadurch, daß der Schädiger einen geringeren als den vom Geschädigten geforderten Betrag zahlt und der Geschädigte sich hiermit zufriedengibt, kommt kein Vergleich zustande (BGH VersR 1970, 573 = NJW 1970, 1122 = DAR 1970, 242; KG VersR 1970, 185; LG Berlin VersR 1971, 726; AG Nürnberg VersR 1983, 474).
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