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   BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72   

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https://dejure.org/1973,536
BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72 (https://dejure.org/1973,536)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1973 - VI ZR 66/72 (https://dejure.org/1973,536)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 (https://dejure.org/1973,536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leiharbeit - Haftungseinschränkung - Gefahrgeneigte Arbeit - Dienstvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611
    Anwendung der Grundsätze über die gefahrgeneigte Arbeit in einem Leiharbeitsverhältnis

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2020
  • MDR 1973, 1014
  • VersR 1973, 1120
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15

    Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch -

    Davon abweichend wird vertreten, der Leiharbeitnehmer handle im unternehmerischen Interesse des Entleihers, dem gegenüber er privilegiert hafte, sodass er (grds.) keinen Freistellungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber - den Verleiher -, sondern nur gegen den Entleiher habe (vgl. Urban-Crell/Germakowski/Bissels/Hurst/Germakowski/Bissels AÜG 2. Aufl. § 1 Rn. 87; zum Haftungsanspruch BGH 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - zu II 3 a der Gründe) .
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Denn in diesem Fall sind im Verhältnis zwischen der S. OHG und dem Beklagten zu 3 die Grundsätze über die Haftung des Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Arbeit anwendbar mit der Folge, daß der Schaden im Innenverhältnis von der S. OHG gegebenenfalls ganz oder teilweise zu tragen ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1973 - VI ZR 66/72, NJW 1973., 2020, 2021).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 19, 66; Urteil vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - (BAG AP Nr. 42 zu § 611 BGB, Haftung des Arbeitnehmers)) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - (NJW 1973, 2020)), nach der im Bereich der "gefahrgeneigten" oder "schadengeneigten Arbeit" § 282 BGB unanwendbar ist, kann zu keiner anderen Beurteilung der Rechtslage führen.
  • BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 31.75

    Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 BGB bei Beamtentätigkeit im

    Die Vorschrift sei deshalb nicht anwendbar, wenn es - wie gerade bei Beamtentätigkeiten im hoheitlichen Bereich - entscheidend auf den Grad der Fahrlässigkeit ankomme (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020]).

    Das Bundesarbeitsgericht und insbesondere auch der Bundesgerichtshof halten den Rechtsgedanken des § 282 BGB bei schadensgeneigter Arbeit offenbar deshalb für unanwendbar, weil bei deren Vorliegen in der Regel eine Billigkeitsentscheidung zu treffen ist (vgl. das vom Berufungsgericht angeführte Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 35.75

    Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Die Vorschrift sei deshalb nicht anwendbar, wenn es - wie gerade bei Beamtentätigkeiten im hoheitlichen Bereich - entscheidend auf den Grad der Fahrlässigkeit ankomme (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020]).

    Das Bundesarbeitsgericht und insbesondere auch der Bundesgerichtshof halten den Rechtsgedanken des § 282 BGB bei schadensgeneigter Arbeit offenbar deshalb für unanwendbar, weil bei deren Vorliegen in der Regel eine Billigkeitsentscheidung zu treffen ist (vgl. das vom Berufungsgericht angeführte Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020] mit weiteren Nachweisen).

  • OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83

    Umfang der Haftung des Leiharbeiters (Baggerführer); Umfang der Haftung des

    In dieser Eigenschaft hatte sie als entleihende Arbeitgeberin, deren Weisungen der Zweitbeklagte - wenn auch nur vorübergehend - unterstand, diesem gegenüber eine Treu- und Fürsorgepflicht (BAG NJW 1963, 1940/1941; BGH NJW 1973, 2020/2021).

    Im Rahmen dieser Treu- und Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Betriebsrisiko in Fällen gefahrengeneigter Tätigkeit zu übernehmen (BGH NJW 1973, 2020/2021).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2001 - 2 Sa 6/01

    Anforderungen an das Merkmal der groben Fahrlässigkeit bei einem Rückgriff des

    Dies gilt insbesondere für die subjektive Seite der groben Fahrlässigkeit, für die ein Anscheinsbeweis wegen der Personalkomponente nicht zugelassen ist (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BHG 10.07.1973, VersR 73, 1120; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 61 VVG Rzn. 15, 21).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1986 - 3 UF 237/85

    Sorgfaltspflicht; Sorgfaltsmaßstab; Verschuldensmaßstab; Konkrete Lebensbeziehung

    Aus einer festgestellten objektiven Pflichtverletzung kann nicht ohne weiteres auf ausreichendes Verschulden geschlossen werden (Unanwendbarkeit von § 282 BGB analog bei einem ähnlich eingeschränkten Sorgfaltsmaßstab: BAG NJW 1971, 958; BGH NJW 1973, 2020; a.A. wohl Lange in Soergel/Siebert, BGB 11. Aufl.
  • BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74

    Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten

    Das Bundesarbeitsgericht und insbesondere auch der Bundesgerichtshof halten den Rechtsgedanken des § 282 BGB bei schadensgeneigter Arbeit offenbar deshalb für unanwendbar, weil bei deren Vorliegen in der Regel eine Billigkeitsenscheidung zu treffen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.05.1978 - II ZR 111/76

    Begründung eines Leiharbeitsverhältnisses bei leihweiser Überlassung eines

    Ferner vermag die Revision nicht ernstlich zu bezweifeln, daß die Grundsätze über die haftungseinschränkung eines Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Tätigkeit auch bei einem Leiharbeitsverhältnis gegenüber Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüchen des entleihenden Arbeitgebers Anwendung finden (BGH, Urt. v. 10.7.73 - VI ZR 66/72, NJW 1973, 2020 f).
  • BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 37.75

    Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

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