Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.01.1975

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.09.1974 - 12 U 449/73   

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https://dejure.org/1974,7241
OLG Koblenz, 16.09.1974 - 12 U 449/73 (https://dejure.org/1974,7241)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.09.1974 - 12 U 449/73 (https://dejure.org/1974,7241)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. September 1974 - 12 U 449/73 (https://dejure.org/1974,7241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 1127
  • VersR 1975, 188
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 9 U 67/03

    Arbeitsunfall: Reichweite der Haftungsprivilegierung bei Kfz-Unfall in einer

    Auf den rechtlichen Grund des Tätigwerdens beim Betrieb kommt es nicht an, so dass es ausreicht, wenn - faktisch - der Betrieb mittels Anweisung geleitet wird (Hentschel, StVG, § 8, Rn. 4; BGH VRS 11, 248, OLG Koblenz VersR 75, 188; OLG München NZV 90, 393; Himmelreich, Kfz-Schadensregulierung, C I, Rn. 437).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2007 - 23 U 54/06

    Verkehrssicherungspflichten des Lkw-Halters: Anzahl der beim Abladen von

    Seine Tätigkeit stand nach der Verkehrsauffassung in hinreichend naher, unmittelbarer Beziehung zu den Motorkräften des Kfz (vgl. BGH, VRS 22, 248 f.; OLG Koblenz, VersR 1975, 188 f. m.w.n.).
  • OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 1444/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    So sah das Oberlandesgericht Koblenz in einer Entscheidung aus dem Jahr 1974 (OLG Koblenz 12 U 449/73, Urteil vom 16.09.1974, juris) die Ausnahmebestimmung des § 8 Nr. 2 StVG im Falle eines Einweisers als erfüllt an, der das ihn später schädigende Fahrzeug zuvor in eine Halle eingewunken und diesem auch Haltezeichen gegeben hatte.
  • OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99

    Haftungsausschluß für Tätigkeit "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeugs durch

    Bei dem Betriebe eines Kraftfahrzeugs ist derjenige tätig, der sich durch seine Tätigkeit freiwillig den besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugsbetriebs aussetzt (vgl. OLG Koblenz, VersR 1975, 188; BGH NZV 1992, 145 f. = BGHZ 116, 200 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08

    Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB VII

    "Bei dem Betriebe eines Kraftfahrzeuges" ist derjenige tätig, der sich durch seine Tätigkeit freiwillig den besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugbetriebs aussetzt (vgl. BGHZ 116, 200 f.; OLG Koblenz VersR 1975, 188; OLG Celle Urt. v. 17.2.2000, 14 U 32/99; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.2.2007, 16 U 100/06, zitiert nach juris); dies hat der Kläger getan.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.1975 - 9 U 120/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,4695
OLG Hamm, 21.01.1975 - 9 U 120/74 (https://dejure.org/1975,4695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.1975 - 9 U 120/74 (https://dejure.org/1975,4695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 1975 - 9 U 120/74 (https://dejure.org/1975,4695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Vorfahrtsrecht; Reichweite; Einmündung; Räumliche Ausdehnung

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 1127
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 13 U 10/97

    Vorfahrtrecht bei trichterförmiger Erweiterung und Kurveschneiden

    Bei trichterförmig erweiterter, vorfahrtberechtigter Einmündung hat der Linksabbiegende berechtigte Vorfahrt auf der gesamten, bis zu den Endpunkten des Trichters erweiterten Fahrbahn der Vorrechtsstraße (BGH NJW 65, 1772; 71, 843; OLG Hamm VersR 75, 1127).
  • LG Hamburg, 08.02.2021 - 331 O 256/20

    Alleinhaftung des wartepflichtigen Autofahrers bei einer Kollision in einer

    Bei trichterförmig erweiterter vorfahrtsberechtigter Einmündung hat der Linksabbieger berechtigte Vorfahrt auf der gesamten bis zu den Endpunkten des Trichters erweiterten Fahrbahn der Vorfahrtstraße (BGH NJW 65, 1772; OLG Hamm VersR 75, 1127).
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