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   OLG Hamm, 25.06.1980 - 20 U 76/78   

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https://dejure.org/1980,2129
OLG Hamm, 25.06.1980 - 20 U 76/78 (https://dejure.org/1980,2129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.1980 - 20 U 76/78 (https://dejure.org/1980,2129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 1980 - 20 U 76/78 (https://dejure.org/1980,2129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftpflichtprozeß; Deckungsprozeß; Vorsatz; Unerlaubte Handlung; Minderjähriger; Bindungswirkung; Risikoausscluß; Einsichtsfähigkeit; Beweislast; Anerkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 178
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung darf sich der Versicherer zudem auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 41, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104; SP 1999, 57; OLG Hamm, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16).

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs des Versicherers i.S.v. § 242 BGB kommt - wie die Klägerin selbst einwendet- in einem Fall wie dem vorliegenden unter Umständen auch dann in Betracht, wenn der Versicherer bereits vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat bzw. der Versicherer der Ermächtigung des Versicherten nicht widerspricht (BGHZ 43, 42; BGH VersR 1978, 409; OLG Hamm VersR 1981, 178, 821; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351) der Versicherte daher davon ausgehen, dass der Versicherer nichts dagegen einzuwenden habe, auch im Klageverfahren mit ihm anstelle der Versicherungsnehmern zu tun zu haben (OLG Hamm Urt. v. 19.2.1997 - 20 U 151/96, BeckRS 9998, 2761, beck-online).

    Das in der Kommentierung von Prölss genannte Erfordernis eines Widerspruchs durch den Versicherer kann der dort genannten Rechtsprechung (BGHZ 43, 42; BGH VersR 1978, 409; OLG Hamm VersR 1981, 178; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351) nach Auffassung des Gerichts so nicht entnommen werden, vielmehr wurde in diesen Fällen, die mehrfach den Fall des mitversicherten minderjährigen Kindes betrafen, aus dem vorausgehenden Verhalten des Versicherers auf ein Einverständnis mit der versicherten Person als Kläger geschlossen.

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01

    Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Privathaftpflichtversicherung wegen

    Das bedeutet, daß die Bindungswirkung nur so weit geht, wie sich die Vorsatzbegriffe im Haftpflicht- und im Deckungsprozeß decken (so schon Senat, Urt. v. 25.06.1980 - 20 U 76/78 - in VersR 1981, 178 [180]).

    Soweit es in den Kommentierungen zum Umfang der Bindungswirkung heißt, auch Einzelfeststellungen des Haftpflichturteils seien hinzunehmen (so Voit in Prölss/Martin, § 149 VVG, Rn. 30; Ähnlich: Littbarski § 3 AHB, Rn 121, Baumann in Berliner Kommentar, § 149 VVG, Rn 184, Römer-Langheid § 149 VVG Rn 5), so gilt dieser Satz nicht uneingeschränkt, sondern er bedarf einer Differenzierung, wie sich aus der Bezugnahme auf die oben zitierten Entscheidungen des Senats (VersR 1980, 1061, VersR 1981, 178) ableiten läßt, die gerade nicht eine umfassende Bindungswirkung aller im Haftpflichtprozeß getroffenen Feststellungen gelten lassen, sondern die Bindungswirkung auf Fälle der Voraussetzungsidentität beschränken.

  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der

    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles liegt in diesem Verhalten des Versicherers ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis seiner Leistungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.1953 - II ZR 176/52, VersR 1953, 316, 318; OLG Hamm, VersR 1981, 178).
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 6 W 13/05

    PKH-Bedürftigkeit des Versicherungsnehmers einer Kfz-Haftpflichtversicherung,

    3.1 Wird er - ggf. auf der Grundlage des als zugestanden geltenden Klägervorbringens durch Versäumnisurteil gem. § 331 ZPO ( vgl. hierzu Voit, VersR 88, 901 ) - entsprechend dem Klageantrag verurteilt, so hat ihn die Beklagte zu 3) entsprechend ihrer Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag freizustellen und kann dann wegen der Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozess ( vgl. hierzu BGH VersR 92, 1504 = r+s 92, 406; OLG Hamm - 20. ZS - VersR 81, 178; OLG Köln VersR 92, 89 = r+s 91, 396 ) auch nicht mehr mit Erfolg einwenden, sie brauche aufgrund einer Einwilligung des Klägers in die Schädigung oder wegen vorsätzlicher Schadensherbeiführung durch den Beklagten nicht einzutreten.
  • OLG München, 29.03.1999 - 30 U 761/98

    Notwendigkeit einer Überweisung bzw. Pfändung der Ansprüche des Versicherten

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  • OLG Hamm, 14.03.1996 - 6 U 188/95

    Versicherungsschutz für einen Verkehrsunfall aus einer

    Die Beweislast des Versicherers betrifft den natürlichen Vorsatz, also Wissen und Wollen der Schadensherbeiführung (vgl. OLG Hamm - 20. ZS - VersR 81, 178).
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