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   OLG Hamm, 29.12.1980 - 20 W 39/80   

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https://dejure.org/1980,2378
OLG Hamm, 29.12.1980 - 20 W 39/80 (https://dejure.org/1980,2378)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.1980 - 20 W 39/80 (https://dejure.org/1980,2378)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 1980 - 20 W 39/80 (https://dejure.org/1980,2378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz; Verlust; Wiederbeschaffung; Entschädigung; Neuwagen; Kaufvertrag; Vorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 13 Nr. 2, 3, 10 (a.F.)
    Sicherstellung der Verwendung der höheren Entschädigung zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeugs gemäß § 13 Nr. 2, 3 AKB

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 273
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 25.11.2005 - 20 U 158/05

    Neupreisentschädigung: Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur

    Die Rechtsprechung geht davon aus, daß zum Nachweis der Sicherstellung der Verwendung der erhöhten Entschädigungsleistung im Regelfall die Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags für ein Ersatzfahrzeug ausreicht (so schon Senat, Entscheidung vom 29.12.80 20 W 39/80 VersR 1981, 273; Urt.v. 15.06.84 20 U 382/83 - VersR 1984, 1140), da die Vorlage eines Kaufvertrags in aller Regel geeignet ist, den ernsthaften Willen eines Versicherungsnehmers zu belegen, ein Ersatzfahrzeug zu erwerben.
  • OLG Hamm, 08.05.2019 - 20 U 109/18

    Anspruch gegen eine Versicherung auf eine Neuwertspitze für die Wiederbeschaffung

    Von einer hinreichenden Bindungswirkung ist beispielsweise ausgegangen worden, nachdem der Versicherungsnehmer einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag für ein Ersatzfahrzeug vorgelegt hatte (vgl. Senat Beschl. v. 29.12.1980 - 20 W 39/80, VersR 1981, 273; Senat Urt. v. 15.06.1984 - 20 U 382/83, VersR 1984, 1140, bestätigt durch BGH Urt. v. 28.5.1986 - IVa ZR 197/84, r+s 1986, 224 = juris Rn. 8; Johannsen in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2012, § 8 AFB Rn. 29) .
  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 197/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Neuwertentschädigung

    Das Berufungsgericht hat hierzu Regeln aufgestellt (vgl. OLG Hamm VersR 1981, 273), nach denen es auch im Vorprozeß verfahren ist.
  • OLG Hamm, 06.05.1983 - 20 U 364/82

    Leistungspflichten einer Hausratversicherung im Falle eines Brandschadens;

    Im übrigen entspricht das Ergebnis auch der herrschenden Meinung zu § 13 X AKB, wo ebenfalls der Abschluß eines Reparatur- oder Kaufvertrages als ausreichende Sicherstellung angesehen wird (Stiefel-Hofmann, § 13 AKB, Rn. 40; Prölss-Martin, nach §§ 149 ff. VVG, § 13 AKB, Anm. 2 b; OLG Hamm, VersR 81, 273; LG Frankfurt, VersR 71, 617; LG München I VersR 75, 1142).
  • OLG Hamm, 23.11.1984 - 20 U 187/84

    Versicherungsschutz bei einem Selbstmord; Versicherungsleistung für die

    Es kommt nicht darauf an, ob die einzelne schadenstiftende Handlung ungewöhnlich und gefährlich ist, sondern ob die genannten Merkmale für die Beschäftigung gelten, in deren Rahmen es zu der schadenstiftenden Handlung gekommen ist (BGH VersR 81, 273).
  • OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 12/96

    Anspruch gegenüber einer Kaskoversicherung auf Zahlung einer

    Sichergestellt ist der Neuerwerb indes auch, wenn ein Kaufvertrag verbindlich geschlossen wurde (BGH VersR 81, 273; 86, 756; OLG Hamm ZfS 95, 221).
  • LG Lüneburg, 05.02.1987 - 4 S 263/86
    Wenn zum Nachweis der Sicherstellung die Vorlage eines verbindlichen Reparaturauftrages oder eines Kaufvertrages ausreichen (OLG Hamm, VersR 1981, 273 , VersR 1984, 1140; Stiefel/Hofmann, § 13 AKB Rdnr. 40), dann muß das auch für die Vorlage eines verbindlichen Leasingvertrages gelten.
  • OLG Hamm, 15.06.1984 - 20 U 382/83

    Sicherstellung; Vorschußzahlung; Abschlagszahlung; Versicherungsleistung;

    * Zur Auslegung des Begriffs "sichergestellt" in § 13 Abs. 10 AKB (i. A. an OLG Hamm VersR 1981, 273) *.
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