Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 02.11.1983

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   BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82   

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BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82 (https://dejure.org/1984,1003)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1984 - IVa ZR 75/82 (https://dejure.org/1984,1003)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 (https://dejure.org/1984,1003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines früheren Krankenhausaufenthaltes beim Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages - Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Versicherers - Dauer des Rücktrittsrechts des Versicherers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16
    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 1009
  • VersR 1984, 629
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 03.05.1884 - I 55/84

    1. Bezieht die bei der Seeversicherung dem Versicherungsnehmer obliegende

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82
    Darauf, ob der in Frage stehende Umstand allgemein nach den den Betrieb des betreffenden Versicherungszweigs beherrschenden Anschauungen dem Versicherer hätte Anlaß bieten können, den Abschluß des Versicherungsvertrages schlechthin oder mit dem vorgesehenen Inhalt abzulehnen, kommt es nach der heutigen Fassung des § 16 Abs. 1 Satz 2 VVG nicht mehr an (so mit Recht Bruck/Möller VVG 8. Aufl. § 16 Anm. 25; anderer Ansicht Prölss/Martin VVG §§ 16, 17 Anm. 2, der sich auf die durch die zwischenzeitliche Gesetzgebung teilweise überholte Entscheidung RGZ 13, 107 beruft; möglicherweise auch OGh VersR 1950, 100, 101. - Der Meinungsstreit ist von geringer praktischer Bedeutung, da bei der heutigen Struktur des deutschen Versicherungswesens in der Regel davon ausgegangen werden kann, daß sich Versicherungsunternehmen an die Grundsätze einer vernünftigen Versicherungstechnik halten).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Sache des Versicherungsnehmers war es deshalb, die Unerheblichkeit der erfragten Umstände für die Versichererentscheidung darzulegen und zu beweisen, wie es das Berufungsgericht im Ansatz auch nicht verkennt (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629 unter I).

    Der Bundesgerichtshof hat dem Versicherungsnehmer indessen Erleichterungen in der Darlegungslast zugebilligt (Urteil vom 28. März 1984, aaO).

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Daß der Herzinfarkt, den der Kläger am 5. Dezember 1985 erlitten hatte, das von der Beklagten übernommene Berufsunfähigkeitsrisiko erheblich erhöhen mußte, liegt auf der Hand; es war daher nicht erforderlich, daß die Beklagte die Grundsätze darlegte, von denen sie sich bei der Risikoprüfung leiten läßt (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - LM VVG § 16 Nr. 4).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur

    Soweit es darauf abhebt, daß die Beklagte ihre Risikoprüfungsgrundsätze nicht offengelegt habe, übersieht es, daß es darauf nicht ankommt, wenn die Gefahrerheblichkeit des verschwiegenen Umstands - hier für die Lebensversicherung - auf der Hand liegt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629, 630).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 25/04

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung nach Herzinfarkt des

    Diese pauschale Behauptung kann vom Versicherer nur dadurch widerlegt werden, dass er detailliert die Grundsätze der Risikoprüfung und -gegebenenfalls unter Beweisantritt- die Gefahrrelevanz im Einzelnen darlegt (vgl. Berliner-Kommentar zum VVG/Voit, aaO, § 16, Rdnr. 23, m.w.N.; Römer/Langheid, aaO, § 16, Rdnr. 22/23, m.w.N.; BGH, VersR 1984, S. 629).
  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

    Hierzu bedarf es nicht einer weiteren Substantiierung der Risikoprüfungs-Grundsätze der Beklagten, weil die Gefahrerheblichkeit für diese auf der Hand lag (BGH VersR 84, 629; 89, 689; Prölss; a.a.O.; Rz. 6 zu § 16 VVG).
  • OLG Köln, 23.04.1997 - 5 U 198/96
    Der Bundesgerichtshof hat indessen mehrfach entschieden, daß nicht jede Erkrankung und frühere Behandlung eines Antragstellers geeignet ist, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluß eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeit abzulehnen oder sich auf einen Vertrag nur mit einem vom üblichen abweichenden Inhalt einzulassen (vgl. VVGE § 16 VVG Nr. 23 unter Hinweis auf BGH VersR 1984, 629; 1984, 855; VVGE § 16 VVG Nr. 13).

    Letzteres läßt sich nicht feststellen, was zu ihren Lasten geht (vgl. BGH VersR 1984, 629).

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen fehlender Angaben des Versicherten -

    Der Senat hat bereits wiederholt klargestellt, daß nicht jede frühere Erkrankung und nicht jede frühere Behandlung eines Antragstellers geeignet ist, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluß eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzulehnen oder sich auf einen Vertrag nur mit einem vom üblichen abweichenden Inhalt (z.B. mit erhöhter Prämie oder bestimmten Risikoausschlüssen) einzulassen (Senatsurteile vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629; vom 11. Juli 1984 - IVa ZR 157/82 - VersR 1984, 855 und vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578).

    Dazu fehlt es bisher schon an hinreichend substantiiertem Vortrag der Beklagten (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast, Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 06.09.2006 - 6 Sa 1430/05

    Keine Gefahrerhöhung durch unspezifische Rückenbeschwerden in der

    Hat der Versicherer insoweit seiner Substanziierungspflicht genügt, dann gehen Zweifel darüber, ob der Umstand, nach dem schriftlich gefragt war, gefahrerheblich ist, nach der gesetzlichen Beweislastverteilung zu Lasten des Versicherungsnehmers (grundlegend: BGH 28. März 1984 - IVa ZR 75/82; BGH 08. März 1989 - IVa ZR 17/88; BGH 20. Februar 1991- IV ZR 77/90; BGH 07. Juli 1993 - IV ZR 119/92; BGH 20. September 2000 - IV ZR 203/99).
  • OLG Celle, 15.03.2007 - 8 U 196/06

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Anzeige von Erkrankungen und häufigen

    Zwar können dem Versicherungsnehmer Erleichterungen in der Darlegungslast zuzubilligen sein, so dass bereits die pauschale Behauptung, der betreffende Umstand sei nicht gefahrerheblich genügt, während es dann Sache des Versicherers ist, substantiiert vorzutragen, von welchen Grundsätzen er sich bei der dem Vertragsschluss vorangehenden Risikoprüfung leiten lässt (BGH VersR 2000, 1486 [BGH 20.09.2000 - IV ZR 203/99] ; 1984, 629) .
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 156/89

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem Versicherungsantrag

    Der weitere Gang des Verfahrens wird zeigen, ob der Vorwurf der Beklagten, die Klägerin habe auch die Untersuchung aus dem Jahre 1983 nicht angegeben, für die Berechtigung des Rücktritts von Bedeutung sein kann und ob die Beklagte ihre Risikoprüfungsgrundsätze offenlegen müßte, um mit Erfolg Leistungsfreiheit geltend machen zu können (vgl. dazu Senatsurteil vom 28.3.1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629 unter I.).
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 77/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente aus der

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 181/89

    Voraussetzungen für die Leistungsverweigerung in der

  • LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06

    Anforderungen an die Wirksamkeit des durch eine private Krankenversicherung

  • OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 1184/93

    Abgrenzung zwischen Versicherungsvertreters vom Versicherungsmakler

  • LG Bielefeld, 22.02.2007 - 25 O 105/06

    Krankenversicherung - PKV darf nicht wegen genetischer Erkrankung kündigen

  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00

    Versicherungsrecht: Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers über

  • BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 157/82

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Feststellung über die Gewährung von

  • OLG Köln, 22.08.1994 - 5 U 265/92

    Keine Anzeigepflichtverletzung bei mündlich zutreffenden Angaben gegenüber dem

  • OLG Hamm, 28.09.1990 - 20 U 38/90

    Begründetheit einer Berufung; Verletzung der Anzeigepflicht seitens des

  • BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87

    Leistungspflicht einer Versicherung bei Falschbeantwortung von Fragen nach dem

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 124/96

    Notwendigkeit einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher

  • OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93

    Ausgestaltung der Wirksamkeit eines Vertrags über den Abschluss einer

  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 201/85

    Bestand eines Lebensversicherungsvertrages mit

  • BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 33/86

    Nichtannahme zur Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94

    Zusatzversicherungen; Einheit; Rücktritt; Hausarzt; Behandlung; Anfechtung;

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Rechtsprechung
   LG Köln, 02.11.1983 - 24 O 401/81   

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LG Köln, 02.11.1983 - 24 O 401/81 (https://dejure.org/1983,7362)
LG Köln, Entscheidung vom 02.11.1983 - 24 O 401/81 (https://dejure.org/1983,7362)
LG Köln, Entscheidung vom 02. November 1983 - 24 O 401/81 (https://dejure.org/1983,7362)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 629
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