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   BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86   

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BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86 (https://dejure.org/1987,758)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1987 - IVa ZR 8/86 (https://dejure.org/1987,758)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 (https://dejure.org/1987,758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Freistellung von einer Lebensversicherung - Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; AGBG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeits-(Zusatz)Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1050
  • MDR 1987, 1008
  • VersR 1987, 753
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers;

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86
    Als bloße Arbeitsunfähigkeit bleibt sie solange unbeachtlich, wie nicht ein Zustand erreicht ist, dessen Besserung in einem nach den Versicherungsbedingungen maßgeblichen Umfang in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist (so Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630, 632).

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, läßt sich nur durch eine medizinisch fundierte Prognose ermitteln, da ein künftiger Geschehensverlauf beurteilt werden muß: Der körperlich-geistige Gesamtzustand des Versicherten muß derart beschaffen sein, daß eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann (so Senatsurteil vom 22. Februar 1984, aaO).

  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84

    Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit in der BUZ

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86
    In der Folgezeit hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 dargelegt, daß sich ein Versicherer, dessen Versicherungsbedingungen für Berufsunfähigkeit eine auf bestimmte Zeitabschnitte begrenzte Anerkennung von Berufsunfähigkeit nicht vorsehen, nicht von seiner in den Versicherungsbedingungen erklärten Selbstbindung nach Leistungsanerkennung dadurch freistellen kann, daß er die Berufsunfähigkeit nur zeitlich begrenzt anerkennt.
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 die an sich verspätete Verweisung auf einen vorhandenen "Vergleichsberuf" nur deshalb für zulässig und damit rechtswirksam gehalten, weil der Versicherer bislang mit seinem Leistungsanerkenntnis eine überobligationsmäßige Rücksichtnahme gegenüber der Versicherten bewiesen hatte.
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86
    Bereits mit Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51 hat der Senat klargestellt, daß die Versicherer bei Verwendung dieser Musterbedingungen mit der Leistungsanerkennung nach Prüfung ihrer Leistungspflicht eine Selbstbindung eingehen, von der sie sich nicht einseitig in einem weitergehenden Umfang wieder lösen können, als dies ihre AVB ausdrücklich vorsehen.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Hat die Beklagte bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses bestehende Möglichkeiten einer Verweisung auf Vergleichstätigkeiten nicht wahrgenommen, hat sie diese auch für die Zukunft verloren (Senatsurteil vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753, 754) [BGH 13.05.1987 - IV a ZR 8/86].

    Bestand aber für die Beklagte die Möglichkeit einer Verweisung auf eine solche Vergleichstätigkeit bereits bei Abgabe des Anerkenntnisses - also bei Berücksichtigung der Gesundheitsverhältnisse des Klägers zu diesem Zeitpunkt - und ist sie von der Beklagten nicht wahrgenommen worden, so hat sie diese auch für die Zukunft verloren (Senatsurteil vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753, 754) [BGH 13.05.1987 - IV a ZR 8/86].

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Zur Frage, welche Elemente der Berufsunfähigkeit der Beurteilung durch medizinische Sachverständige unterliegen, wird auf das Senatsurteil in BGHZ 119, 263 ff. verwiesen, ferner auf die Urteile des Senats vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 ff. und vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 ff.
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    Liegt dem Versicherungsvertrag im Nachprüfungsverfahren eine abstrakte Verweisungsklausel ohne Berücksichtigungsklausel zugrunde, sind nach überzeugender Rspr. des BGH neu erworbene Fähigkeiten ohnehin nicht zu berücksichtigen (BGH 13.5.1987 - IVa ZR 8/86, r+s 1987, 267).

    Entsprechend hat der BGH bei Vereinbarung einer abstrakten Verweisung im Nachprüfungsverfahren ohne Berücksichtigungsklausel festgestellt, dass auch die Nachprüfung der Erfahrung und Ausbildung des Versicherten auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles bezogen zu erfolgen habe (BGH 13.5.1987 - IVa ZR 8/86, r+s 1987, 267).

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 7 U 124/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung und Erwerb neuer Fähigkeiten bei

    Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 1987 (IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753; daran anknüpfend auch BGH, Urteil vom 30. Mai 1990 - IV ZR 43/89, VersR 1990, 885 [juris Rn. 17]) nicht entgegen.

    Denn diese entspricht - bezogen auf den Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 juris Rn. 37) - seiner bisherigen Lebensstellung.

    Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 1987 (IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, ebenso wenig die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Oktober 2001 (5 U 87/99 - VersR 2002, 345).

  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Dies ist zu verneinen, wenn er diese Umorganisationsmöglichkeit durch eine eigene Anstrengung geschaffen hat, zu der er dem Versicherer gegenüber weder aufgrund einer vertraglich vereinbarten Obliegenheit noch aufgrund seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet war (vgl. die Senatsurteile vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 unter I. 3. c) und vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II. 2. c) zur Berücksichtigung neu erworbener beruflicher Fähigkeiten).
  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 143/10

    Deckungsklage gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Klagefristwahrung

    Dabei verkennt sie aber, dass die nur vorübergehende Tätigkeit im Haushalt allein aufgrund von Erziehungsurlaub ebenso wie aufgrund von Arbeitslosigkeit (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86, VersR 1987, 753 unter I 2) bereits kein hinreichendes Anzeichen für eine bewusste Entscheidung, den erlernten und bis dahin ausgeübten Beruf aufzugeben, darstellt.
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Der Versicherer legt damit unwiderlegbar fest, daß eine Prognose gestellt werden könnte, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft sei keine Erwartung auf Besserung mehr gerechtfertigt (so schon die Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 - und vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 zu der jeweils wortgleichen Klausel der Musterbedingungen).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der (behauptete) Eintritt der Berufsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf (Urteile vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99 - VersR 2000, 349 unter 2 a und 3; vom 23. Juni 1999 - IV ZR 211/98 - VersR 1999, 1134 unter 2 b; vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3 a und vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 unter I 3 c; ebenso Versicherungsrechts-Handbuch/Rixecker, § 46 Rdn. 121, 123; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 28).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Ferner kann auch hier nicht außer acht bleiben, daß bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit im Sinne der Musterbedingungen stets eine medizinisch fundierte Prognose erfordert (siehe dazu auch Senatsurteil vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 [BGH 13.05.1987 - IV a ZR 8/86] unter I 3 a).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten

    Die Regelung setzt voraus, dass die versicherte Person - in der Regel bewusst und gewollt (hierzu Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2011, § 2 BUZ 2008, Rdn. 163) - ihre berufliche Tätigkeit abgebrochen hat und seither eine derart lange Zeit verstrichen ist, dass jede Verbindung zu ihr abgeschnitten erscheint, so dass an die dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr angeknüpft werden kann (Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl. 2009, § 46 Rdn. 38; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 2 BUZ, Rdn. 103)., Eine typischerweise ungewollt eingetretene Arbeitsunfähigkeit ist noch kein Ausscheiden aus dem Berufsleben im Sinne des § 2 Nr. 4 BBUZ (siehe BGH - Urt. v. 13.5.1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753).

    Der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung als der den Streitgegenstand der Klage neben dem Antrag bestimmende Lebenssachverhalt tritt nicht schon mit einer Erkrankung der versicherten Person ein und, für sich betrachtet, nicht schon mit einer durch diese bewirkten Unfähigkeit zur Berufsausübung, sondern erst, wenn ein die Fortführung der letzten oder einer vergleichbaren beruflichen Tätigkeit bedingungsgemäß beeinträchtigender Zustand erreicht ist, dessen Besserung in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist (vgl. BGH - Urt. v. 13.5.1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753), oder wenn das bedingungsgemäße Maß der gesundheitlich verursachten Hinderung an der Fortführung der beruflichen Tätigkeit mehr als sechs Monate angedauert hat.

  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09

    PKH-Bewilligungsverfahren: Verkürzung der Beschwerdefrist durch die

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich

  • OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf ausgeübte Tätigkeit im

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 194/02

    Zu den Rechten und Pflichten eines Versicherers nach § 7 BB-BUZ gegenüber dem

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2003 - 5 U 910/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf Vergleichsberuf bei

  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89

    Keine Obliegenheit des Versicherten in der BUZ zur Ausnutzung eines

  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der

  • OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 87/99

    Eintritt des Versicherungsfalles i.S.d. Berufsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06

    Rechtsanwaltshaftung: Schaden bei Nichtannahme eines Vergleichsangebots der

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 226/90

    Rechtsfolgen der verspäteten Übersendung des Versicherungsscheins durch den

  • OLG Saarbrücken, 10.01.2001 - 5 U 720/99

    Zum Begriff der Invalidität im versicherungsrechtlichen Sinne; zum Begriff des

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 244/92

    Unzulässige Verweisung auf geringwertige Tätigkeiten bei

  • OLG München, 12.07.1993 - 26 U 3586/92

    Verweisungsmöglichkeit des Versicherers in der

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2021 - 4 U 59/19

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Wirkungen einer

  • LG Regensburg, 15.06.2020 - 33 O 2031/18

    Verweisung nach Umschulung im Rahmen der Nachprüfung

  • OLG Düsseldorf, 26.06.1990 - 4 U 201/89

    Zur Zumutbarkeit der Umorganisation seines Kleinstbetriebs durch den VN

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