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   OLG Karlsruhe, 24.04.1987 - 10 U 219/86   

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https://dejure.org/1987,3308
OLG Karlsruhe, 24.04.1987 - 10 U 219/86 (https://dejure.org/1987,3308)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.1987 - 10 U 219/86 (https://dejure.org/1987,3308)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 1987 - 10 U 219/86 (https://dejure.org/1987,3308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schädelbruch; Knochenbruch; Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 847; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrads mit einem älteren die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1249
  • VersR 1988, 59
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen

    Selbst wenn jedoch ein derartiger Vertrauensschutz angenommen werden kann, beseitigt dieser einerseits nicht die Verpflichtung, die gesamte Fahrbahn zu beobachten, um rechtzeitig auch wegen der in solchen Fällen gegebenen Abstandsverkürzung reagieren zu können (BGH VersR 1966, 736; BGH VersR 1968, 897; OLG Köln VersR 1987, 513; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1249; KG VersR 1993, 201; OLG Hamm NZV 2000, 371), und zwar zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Fußgänger die Fahrbahn betritt (OLG Bremen VersR 1966, 962; OLG Düsseldorf VersR 1979, 649).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

    Zwar steht die Vorschrift des § 3 Abs. 2a StVO der Anwendung des Vertrauensgrundsatzes gegenüber älteren Menschen nicht schon prinzipiell entgegen (vgl. BayObLG = aaO; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1249).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Selbst wenn jedoch ein derartiger Vertrauensschutz angenommen würde, beseitigt dieser einerseits nicht die Verpflichtung, die gesamte Fahrbahn zu beobachten, um rechtzeitig auch wegen der in solchen Fällen gegebenen Abstandsverkürzung reagieren zu können (OLG Hamm, a. a. O.; BGH VersR 1966, 736; BGH VersR 1968, 897; OLG Köln VersR 1987, 513; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1249; KG VersR 1993, 201), und zwar zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Fußgänger die Fahrbahn betritt (OLG Bremen VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VersR 1979, 649).
  • OLG Naumburg, 16.09.2011 - 10 U 3/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Fußgängers durch eine Kante

    Das Mitverschulden ist dabei nur ein Bemessungsfaktor (siehe BGH, VersR 1970, 624 und OLG Karlsruhe, VersR 1988, 59, 60).

    Insbesondere ist das Maß der Lebensbeeinträchtigung (Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen) zu beachten (siehe OLG Karlsruhe, VersR 1988, 59, 60).

  • BGH, 02.10.2001 - VI ZR 356/00

    Zivilprozessrecht: Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Der abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1993, 616) vermag der Senat schon deshalb nicht zu folgen, weil das Mitverschulden bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 847 BGB nicht quotenmäßig zu berücksichtigen ist, sondern sich als ein Bewertungsfaktor neben anderen darstellt (Senatsurteil vom 12. März 1991 - VI ZR 173/90 - NZV 1991, 305; OLG Karlsruhe, VersR 1988, 59, 60).
  • OLG Naumburg, 25.09.2001 - 9 U 121/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Es hat vielmehr eine Gesamtbetrachtung zu erfolgen, wobei ein Mitverschulden bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nur einen Bewertungsfaktor darstellt, der nicht quotenmäßig zu berücksichtigen ist (OLG Karlsruhe VersR 1988, 59, 60).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2006 - 9 U 118/00

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitwirkende Betriebsgefahr eines

    Geht es - wie hier - um einen Schmerzensgeldanspruch, ist ein mitwirkendes Verschulden als einer der Bewertungsfaktoren mindernd zu berücksichtigen (Palandt-Thomas BGB, 60. Auflage, § 847 Rn 6 - mit Verweis auf OLG Karlsruhe VersR 1988, 59).
  • OLG Oldenburg, 14.05.1991 - 12 U 15/91

    Kinder, Mitverschulden, Schmerzensgeld, Straßenverkehr, Verkehrsunfall,

    Das mitwirkende Verschulden der Klägerin von einem Drittel wird jedoch als einer der Bewertungsfaktoren bei der Bemessung mindernd berücksichtigt werden müssen (vgl. auch OLG Karlsruhe, VersR 1988, 59).
  • OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 1/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Berufung auf den

    Gegenüber schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern i.S. von § 3 Abs. 2 a StVO gilt dieser Grundsatz nur in ganz eingeschränktem Umfang (OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1249 [OLG Karlsruhe 24.04.1987 - 10 U 219/86] ).
  • OLG Hamm, 10.08.1999 - 9 U 42/99
    Mit falschen Reaktionen von Personen dieser Altersgruppen ist stets zu rechnen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1249; OLG Hamburg DAR 1979, 355), weil es für ältere Fußgänger gerade typisch ist, daß sie die Verkehrssituation falsch beurteilen oder auch nur altersspezifisch verzögert ihre Beobachtungen auf das eigene Verkehrsverhalten umsetzen.
  • OLG Köln, 28.11.1990 - 27 U 65/90
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