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   OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89   

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OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89 (https://dejure.org/1989,1767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.1989 - 12 U 32/89 (https://dejure.org/1989,1767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 1989 - 12 U 32/89 (https://dejure.org/1989,1767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden - Wiederbeschaffungspauschale - Untersuchungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Mietwagen; Umfang des Schadenersatzes; Niederklassiges Ersatzfahrzeug; Verzicht auf Fahrkomfort; Fiktive Gutachterkosten; Anschaffung eines gebrauchten Ersatzfahrzeuges

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3212
  • NJW-RR 1991, 356 (Ls.)
  • MDR 1991, 54
  • NZV 1990, 265
  • VersR 1990, 1367
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.1989 - 10 U 318/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Grundstückseinfahrt hinein- mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89
    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.1990 - 1 U 1/90

    Haftpflichtversicherung; Schadensersatz; Schaden; Minderung; Ersatzfahrzeug;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89
    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.1979 - 10 U 301/78

    Reparaturkostenbasis; Schadensersatz; Wiederbeschaffungswert; Verkaufserlös ;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89
    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1990 - 14 U 252/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89
    Hier ist also auch das OLG Frankfurt/M. (vgl. die ergänzenden Hinweise unter ES Kfz-Schaden D-2/10) auf die Linie der zumindest überwiegenden Rechtsprechungsmeinung eingeschwenkt; im gleichen Sinne der 14 Senat des OLG Frankfurt/M. (Urteil - 14 U 252/88 - 9.1.1990, in DAR 1990, 144) mit dem Zusatz, daß der »Geschädigte nach § 254 BGB zum Zwecke der Schadensminderung nicht gehalten ist, ein kleineres Fahrzeug anzumieten«; zu den Vertretern der überwiegenden Meinung gehört auch das OLG Karlsruhe (Urteil - 10 U 301/78 - 12.10.1979, in VersR 1980, 390 ), (Urteil - 10 U 318/88 - 26.5.1989, in DAR 1990, 20 ), (Urteil - 1 U 1/90 - 27.6.1990, in VRS 1990, 326); aber die Kontroverse geht weiter: nachstehend ES Kfz-Schaden D-2/14 und ES Kfz-Schaden D-2/15. Im übrigen berechnet des OLG Frankfurt/M. den Abzug mit dem gängigen 15%-Satz (vgl. dazu ES Kfz-Schaden D-2/11 m. Hinw.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Der Senat verkennt nicht, dass der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 29.11.1989 (12 U 32/89 = VersR 90, 1367) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.5.1966 (VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454) die Auffassung vertreten hat, dass der unfallgeschädigte PKW-Halter nach einem Totalschaden bei Anschaffung eines gebrauchten Ersatzfahrzeugs grundsätzlich Ersatz fiktiver Gutachterkosten verlangen kann.
  • LG Gießen, 09.12.2009 - 1 S 21/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Bei fiktiver Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall sind fiktive Kosten für eine sachverständige Begutachtung eines Ersatzwagens jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn gleichwertige Ersatzfahrzeuge üblicherweise im gewerblichen Gebrauchtwagenhandel erworben werden oder der Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens gering (hier: 3.400 EUR) ist (entgegen OLG Frankfurt/Main, NJW 1990, 3212).

    13 Allerdings hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 29.11.1989, NJW 1990, 3212 (3213) die Auffassung vertreten, es seien neben dem Wiederbeschaffungswert fiktive Gutachterkosten für die Anschaffung des gebrauchten Ersatzfahrzeuges zuzusprechen.

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung NJW 1990, 3212 die Auffassung vertreten hat, es sei dem Käufer nicht zuzumuten, sich auf den an der Veräußerung interessierten Verkäufer zu verlassen, folgt die Kammer dem jedenfalls unter Geltung des neuen Schuldrechts nicht.

  • OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 11 U 133/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei überwiegendem Vorfahrtsverstoß

    Zwar kann der Geschädigte, dessen Kraftfahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, zusätzlich zum Ersatz des Fahrzeugschadens einen angemessenen Betrag für eine - tatsächlich durchgeführte - gründliche sachverständig technische Überprüfung eines zu erwerbenden gleichwertigen Ersatzfahrzeugs beanspruchen (BGH NJW 1978, 1373 [BGH 07.03.1978 - VI ZR 237/76] ; OLG Frankfurt am Main NJW 1990, 3212, 3113 [OLG Frankfurt am Main 29.11.1989 - 12 U 32/89] ; OLG Celle Urteil vom 26.11.2008, Az: 14 U 45/08, zitiert nach BeckRS 2008, 25856; Jagusch/Hentschel, ebenda § 12 StVG Rd. 14).
  • OLG Köln, 12.01.1994 - 11 U 187/93

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1967, 552; OLG Köln DAR 1985, 385; OLG Frankfurt NJW 1990, 3212; anderer Auffassung Landgericht Berlin NJW-RR 1991 151/152), der auch der Senat folgt, ändert die Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeuges nichts an der Tatsache, daß der unfallgeschädigte Wagen für die Zeit, in der er nicht genutzt werden kann, keinem Verschleiß unterliegt und deshalb dem Geschädigten eine Eigenersparnis bringt, die er sich anrechnen lassen muß.
  • LG Bonn, 24.09.2003 - 5 S 150/03

    Umfang des Schadenersatzanspruchs bei Totalschaden, fiktive

    Zwar können tatsächlich aufgewendete Sachverständigenkosten für die Begutachtung eines Ersatzfahrzeugs als Begleitschaden ersatzfähig sein (vgl. OLG Frankfurt NJW 1990, 3212; LG Wiesbaden NJW 1974, 150; AG Albstadt VersR 1977, 385).
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