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   OLG Hamm, 25.08.1989 - 20 U 98/89   

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https://dejure.org/1989,5901
OLG Hamm, 25.08.1989 - 20 U 98/89 (https://dejure.org/1989,5901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.1989 - 20 U 98/89 (https://dejure.org/1989,5901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 1989 - 20 U 98/89 (https://dejure.org/1989,5901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung; Versäumnisurteil; Deckungsprozeß; Drittschuldner; Pfändung; Haftpflichtschaden; Aufsichtspflicht; Minderjähriger; Versicherungsschutz

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Pony

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 163
  • VersR 1990, 774
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05

    Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der

    Die Beklagte zu 2 kann sich auf die Tierhalterklausel berufen, da deren Auslegung - anders als das Berufungsgericht meint - ergibt, dass nicht nur Ansprüche aus §§ 833 f. BGB, sondern auch Forderungen gegen den Tierhalter bzw. -hüter aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen ausgeschlossen sind (ebenso OLG Düsseldorf VersR 1995, 1343; OLG Hamm VersR 1990, 774; wohl auch LG Hagen NJW-RR 2003, 92; vgl. Späte, Haftpflichtversicherung § 1 AHB Rdn. 187; BK/Baumann, § 149 VVG Rdn. 99; Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Bd. IV Anm. G 70).
  • KG, 08.03.2016 - 6 U 88/15

    Haftpflichtversicherung: Sonderklausel für Forderungsausfall; Zulässigkeit einer

    Denn der unter Ziffer 1.8 der "Zusatzbedingungen zur Privathaftpflicht-Versicherung" vereinbarte Ausschluss der Haftpflicht als Hundehalter hat den Sinn, dass die Haftung für alle Schäden ausgeschlossen sein soll, die von dem Versicherten als Tierhalter (hier von Hunden) verursacht wurden (vgl. BGH VersR 2007, 939, 940; OLG Köln VersR 2010, 902; OLG Düsseldorf VersR 1995, 1343; OLG Hamm VersR 1990, 774).
  • OLG Köln, 27.02.1996 - 9 U 114/95

    Versicherungsrechtlicher Abwehranspruch für wegen Beschädigung eines Flugzeugs zu

    Zwar steht einer solchen Bindung nicht entgegen, daß die Klägerin nicht Versicherungsnehmerin ist, weil sie aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses aus der Stellung des Versicherungsnehmers der Beklagten heraus klagt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 163).
  • OLG Nürnberg, 10.07.1997 - 8 U 3780/96
    Der Senat hat die Klägerin mit Verfügung vom 8. April 1997 (Bl. 161 d. A.) gemäß §§ 139, 278 III ZPO darauf hingewiesen, daß für die Beurteilung der Invalidität nur Befunde berücksichtigt werden können, die innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall erhoben wurden (BGH VersR 88, 798; 90, 774; 94, 971).
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