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   OLG Celle, 15.03.1989 - 8 U 63/88   

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https://dejure.org/1989,6185
OLG Celle, 15.03.1989 - 8 U 63/88 (https://dejure.org/1989,6185)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.03.1989 - 8 U 63/88 (https://dejure.org/1989,6185)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. März 1989 - 8 U 63/88 (https://dejure.org/1989,6185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 149; BBR Nr. I; BBR Nr. III
    Zur Anwendung der "kleinen Benzinklausel" bei Schweißarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 216
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20

    1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten

    Daher können auch Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem Fahrzeug nur dann dem Aufgabenbereich eines Fahrzeugführers zugerechnet werden, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder bereits durchgeführten Fahrt vorgenommen werden; sie müssen auf den Zweck des Fahrens bezogen sein (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1980 - IV a ZR 17/80 - VersR 1980, 1039; Senat, Urteil vom 08.02.2012 - 5 U 370/11-50, r+s 2012, 591; Urteil vom 20.03.1991 - 5 U 46/90 - VersR 1991, 1400; OLG Celle, Urteil vom 15.03.1989 - 8 U 63/88, VersR 1991, 216).

    Gleiches gilt, wenn jemand an einem Fahrzeug Schweißarbeiten zum Zwecke der Reparatur durchführt (OLG Celle, Urteil vom 15.03.1989 - 8 U 63/88 - VersR 1991, 216).

  • OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 370/11

    Privathaftpflichtversicherung - reparaturbedingtes Starten des Motors eines Kfz

    Reine Wartungs- und Reparaturarbeiten an dem Fahrzeug können aber nur dann dem Aufgabenbereich eines Fahrzeugführers zugerechnet werden, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder bereits durchgeführten Fahrt vorgenommen werden; sie müssen auf den Zweck des Fahrens bezogen sein (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1980 - IVa ZR 17/80 - VersR 1980, 1039; Senat, Urt. v. 20.3.1991 - 5 U 46/90 - VersR 1991, 1400; OLG Celle, Urt. v. 15.3.1989 - 8 U 63/88 - zitiert nach juris: gemäß Anm. der Redaktion hat der BGH die Revision der beklagten Versicherung durch Beschluss vom 28.2.1990 - IV ZR 120/89 - nicht angenommen und ausgeführt, dass der Versicherungsschutz in der Kraftfahrtversicherung voraussetze, dass der Schädiger zum Kreis der versicherten Personen gehöre, was hier nicht der Fall gewesen sei; OLG Celle, VersR 2006, 256: kein Gebrauch des Fahrzeugs bei bloßer Nutzung der Batterie um das Autoradio zu betreiben; OLG Nürnberg, VersR 1990, 79).

    Ein solcher Besitzer genießt deshalb nach einhelliger Auffassung Versicherungsschutz in der Privaten Haftpflichtversicherung (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.1984 - IVa ZR 7/83 - VersR 1984, 854: nicht jedes Halten und Besitzen eines Kraftfahrzeuges kann als Gebrauch angesehen werden; OLG Celle, VersR 1991, 216; OLG Hamm, VersR 1989, 696; OLG Hamm, ZfSch 1993, 312; OLG Nürnberg, VersR 1990, 79; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 3 BesBed PHV Rdn. 9; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., A.1.2 AKB 2008, Rdn. 10; Späte, Haftpflichtversicherung, C.IV.3.

  • OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Versagung der Prozessführungsbefugnis aufgrund der

    Weil das Interesse versichert werden soll, durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen gleich welcher Rechtsgrundlage belastet zu werden, kommt es darauf an, ob zwischen dem Schadensereignis und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs selbst ein gegenwärtiger, orts- und zeitnaher, unmittelbarer und innerer Zusammenhang besteht, der eine typische Gefahr des über den Betrieb hinausgehenden Gebrauchs des Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (vgl. BGHZ 78, 52, 55; 75, 45, 48; VersR 1989, 1187 [BGH 19.09.1989 - VI ZR 301/88] ; VersR 1984, 854; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400, 1401; OLG Celle VersR 1991, 216; OLG Frankfurt VersR 1991, 458).
  • OLG Bamberg, 19.09.1991 - 1 U 2/91

    Abgrenzung zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

    Im Gegensatz dazu stehen die Tätigkeiten in der Freizeit, die Beschäftigungen nach Feierabend (vgl. im Anschluß an den BGH OLG Karlsruhe in VersR 1988, 1175und OLG Celle in VersR 1991, 216).
  • LG Köln, 31.03.1993 - 24 O 349/92

    Abladen eines "Jet-Skis" fällt unter die "Benzinklausel"

    Eine nach der "Benzinklausel" notwendige Verknüpfung zwischen dem Schadenseintritt und dem Führen eines Fahrzeugs ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich die Kammer angeschlossen hat, bereits dann anzunehmen, wenn die Tätigkeit, die zu dem Schadensereignis geführt hat, auf den Zweck des Fahrens bezogen gewesen ist (OLG Celle VersR 1991, 216).
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