Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 12 U 234/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,14030
OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 12 U 234/89 (https://dejure.org/1990,14030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.1990 - 12 U 234/89 (https://dejure.org/1990,14030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 1990 - 12 U 234/89 (https://dejure.org/1990,14030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,14030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Berufsunfähigkeit eines mitarbeitenden Bauunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1075
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    Eine solche Umorganisation muss dem Betriebsinhaber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein und darf nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden unzumutbaren Einkommenseinbußen verbunden sein (vgl. BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IVa ZR 35/88] ; OLG Hamm VersR 1990, 605 [OLG Hamm 06.10.1989 - 20 U 20/89] ; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1076 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Versicherte konkret noch befähigt ist, seine Arbeitskraft in zumutbarer Weise wertbildend einzusetzen (Senat VersR 1992, 1075 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ).

    Hierzu reicht die bloße Nennung einer Berufstätigkeit nicht aus (Senat VersR 1992, 1075 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2000 - 12 U 191/99

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Ihm bleiben nur Neben- und Begleittätigkeiten von geringer Bedeutung, die nahe an eine Verlegenheitsbeschäftigung heranreichen, die bei einer Bewertung der verbleibenden Berufstätigkeit kein oder zumindest kein erhebliches Gewicht haben (Der Senat VersR 92, 1075, 1076).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 12 U 57/01

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung: Unzumutbare Befolgung einer

    Zu seiner Vortrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (Senat VersR 1992, 1075; BGH VersR 1996, 1090;BGH VersR 1994, 205; BGH VersR 1991, 1358).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2000 - 7 U 46/98

    Verweisung eines selbständigen Bäckermeisters auf eine Umorganisation des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht