Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91   

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https://dejure.org/1991,4142
OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91 (https://dejure.org/1991,4142)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.1991 - 20 U 51/91 (https://dejure.org/1991,4142)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 20 U 51/91 (https://dejure.org/1991,4142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Rentenbeträge aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ; Unmöglichkeit der weiteren Ausübung der zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls ausgeübten beruflichen Tätigkeit ; Zulässigkeit eines auf zukünftige Rentenzahlung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 4 Nr. 4
    Berufsunfähigkeit eines Bautenschutzunternehmers - Zumutbarkeit einer Operation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1120
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91
    Ein Wechsel vom Selbständigen zum Angestellten ist nach der Rechtsprechung des BGH zwar nicht generell unzumutbar (BGH VersR 1986, 278); es bedarf jedoch stets einer auf den Einzelfall abzustellenden Wertung, ob mit der neuen Tätigkeit nicht ein spürbarer sozialer Abstieg verbunden ist, wobei die Verdienstmöglichkeiten und die allgemeine soziale Wertschätzung der bisherigen und der vom Versicherer vorgeschlagenen Stellung zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86

    Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91
    Die Zulässigkeit auch des auf zukünftige Rentenzahlung gerichteten Zahlungsantrags steht außer Frage (vgl. BGH VersR 1987, 808).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91
    Der Kläger kann auch nicht in zumutbarer Weise seinen Betrieb so umorganisieren, daß er - ohne auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommensbußen zu erleiden - mehr als 50 % (gemessen am Umfang seines Arbeitseinsatzes vor Eintritt der geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen) mitzuarbeiten vermag (vgl. BGH VersR 1989, 579; 1988, 234, 235).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91
    Der Kläger kann auch nicht in zumutbarer Weise seinen Betrieb so umorganisieren, daß er - ohne auf Dauer ins Gewicht fallende Einkommensbußen zu erleiden - mehr als 50 % (gemessen am Umfang seines Arbeitseinsatzes vor Eintritt der geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen) mitzuarbeiten vermag (vgl. BGH VersR 1989, 579; 1988, 234, 235).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 23/61

    Pflicht des Unfallverletzten zur ärztlichen Behandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91
    Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht zumutbar ist eine Operation für einen Versicherten jedenfalls nur dann, wenn sie einfach, gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (vgl. BGHZ 10, 19 = VersR 1953, 278; VersR 1961, 1125; Benkel/Hirschberg, § 4 BUZ, Rn. 31).
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 78/52

    Zumutbarkeit einer Umschulung und einer Operation

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91
    Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht zumutbar ist eine Operation für einen Versicherten jedenfalls nur dann, wenn sie einfach, gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (vgl. BGHZ 10, 19 = VersR 1953, 278; VersR 1961, 1125; Benkel/Hirschberg, § 4 BUZ, Rn. 31).
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Obliegenheit zur Heilbehandlung; Ausübung

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass ein Versicherter Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht beanspruchen kann, wenn er seine Krankheit durch eine einfache, gefahrlose und nicht mit besonderen Schmerzen verbundene, sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung versprechende medizinische Maßnahme vermeiden kann (OLG Hamm VersR 1992, 1120).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 12 U 57/01

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung: Unzumutbare Befolgung einer

    Zumutbar sind dabei Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und die außerdem sichere Aussicht auf zumindest Besserung - bis zur Leistungsgrenze - bieten (OLG Hamm VersR 92, 1120).
  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 8/97

    Berufsunfähigkeit bei einer Zahnarzthelferin; Begriff der Umorganisation

    Zumutbar sind dabei Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und die außerdem sichere Aussicht auf zumindest Besserung (bis zur Leistungsgrenze) bieten (OLG Hamm VersR 92, 1120).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 43/08

    Berücksichtigung einer Vorinvalidität bei Beeinträchtigung der Sehfähigkeit auf

    Operationen, die nicht gänzlich ungefährlich und schmerzfrei sind, braucht ein Versicherter sich mangels Zumutbarkeit regelmäßig nicht zu unterziehen (OLG Hamm VersR 1992, 1120, 1121).
  • LG Heidelberg, 25.03.2011 - 1 O 83/10

    BU Zusatz Versicherung - Unzumutbarkeit Befolgung ärztliche Anordnung

    Einer entsprechenden Empfehlung eines behandelnden Arztes wäre unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit auch nur zu folgen, wenn sichere Aussicht auf Besserung bis zur Leistungsgrenze bestünde (OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Hamm, VersR 92, 1120).
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