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   OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91   

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https://dejure.org/1992,2303
OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91 (https://dejure.org/1992,2303)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.1992 - 2 U 191/91 (https://dejure.org/1992,2303)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 2 U 191/91 (https://dejure.org/1992,2303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungewisser Eintritt zukünftiger Beeinträchtigung; Immaterielle Beeinträchtigung; Wahlrecht; Geschädigter; Zukunftsschäden; Schmerzensgeld; Schmerzensgeldforderung; Immaterieller Vorbehalt; Immaterielle Zukunftsschäden; Schmerzensgeldantrag; Umfassender Antrag; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Einbeziehung von Zukunftsschäden in Schmerzensgeldforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Wahlmöglichkeit des Geschädigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 219
  • NZV 1993, 27 (Ls.)
  • VersR 1992, 975
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08

    Bestehen einer Schadenersatzpflicht einer Klinik und eines

    Soweit der Kläger darüber hinaus mit dem Klageantrag zu 2. die weitergehende Feststellung der Einstandspflicht für vergangene , d.h. für den Zeitraum vom ##.10.2008 bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, und für vorhersehbare zukünftige immaterielle Schäden begehrt, ist die Klage unbegründet und unterliegt der Abweisung; mit Blick auf den Klageantrag zu 1. und auf der Grundlage der Rechtsprechungsgrundsätze über die Einheitlichkeit der Schmerzensgeldbemessung waren diese bereits in dem mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten, unbeschränkten Schmerzensgeld enthalten (vgl. insoweit v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525 ff; BGH VersR 1980, 975; 1995, 471; OLG Köln VersR 1992, 975; OLG Düsseldorf VersR 1996, 984; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1625).
  • OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01

    Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den

    Daraus ergaben sich aber bei der unangefochtenen Hinnahme des Urteilsausspruchs zur Höhe des unbezifferten, "angemessenen" Schmerzensgeldes zwei Probleme (vgl. auch v. Gerlach in VersR 2000, 525 [529 ff.]): Erstens waren Unfallfolgen, soweit sie nicht völlig außerhalb normaler Prognostizierbarkeit lagen (vgl. insoweit BGH in NJW 1998, 160; BGH in NJW 1995, 1614), von der Rechtskraft des Urteils erfaßt und konnten später nicht mehr gesondert geltend gemacht werden (vgl. BGH in NJW 1997, 3019 [3021]; BGH in NJW 1995, 1614 zu II.1.b.aa.; BGH in NJW 1980, 754 f.; OLG Hamm, OLGR 1996, 91; OLG Hamm VersR 2001, 1386 ff.; OLG Köln, OLGR 1992, 244 = VersR 1992, 975; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590).

    Insoweit war zu prüfen, ob diese - unabhängig von einer ausdrücklichen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes über solche Spätfolgen eintretende - Rechtskraftwirkung des Urteils auch in seinem Inhalt ausreichend bei der Bemessung der Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes berücksichtigt worden waren (vgl. insoweit OLG Köln, OLGR 1992, 244 = VersR 1992, 975; v. Gerlach in VersR 2000, 525 [530 zu lit. b]).

    Die von der Klägerin erlittenen Verletzungen und die daraus entstandenen, bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht verläßlich zu beurteilenden Beeinträchtigungen hätten nach Ansicht des Senates ein Schmerzensgeld von 50.000,00 DM gerechtfertigt, während die schlechte Prognose, die weitere Operationen zwar schon wahrscheinlich, aber noch nicht unbedingt voraussichtlich machte, mit einem Pauschalzuschlag von 20 % = 10.000,00 DM zu bemessen gewesen wäre (vgl. zu einer solchen Schätzung OLG Köln in OLGR 1992, 244 f.; v. Gerlach in VersR 2000, 525 [530]).

  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 258/02

    Zum Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall beim

    Außerdem hat der Geschädigte bei in Betracht kommenden, aber noch Ungewissen immateriellen Zukunftsschäden die Wahl, einen Vorbehalt zu machen oder einen umfassenden Schmerzensgeldantrag zu stellen (OLG Köln, VersR 1992, 975).
  • OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98

    Entschädigung von Verkehrsunfallopfern

    Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975).

    Gleiches muss für grob fahrlässige Rechtsgutverletzungen gelten, da auch hier ein im besonderen Maße die verkehrsübliche Sorgfalt verletzendes Verhalten des Schädigers das Geschehen für den Geschädigten aus dem Bereich des allgemeinen Lebensrisikos herausrückt (vgl. hierzu OLG Köln VersR 1992, 975).

  • OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen

    Ein solches Erfordernis ist auch nicht der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1992, 975f.) zu entnehmen.
  • LG Aachen, 13.11.2009 - 6 S 122/09

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Mit der Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes soll ein Verletzter in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurden; darüber hinaus soll das Schmerzensgeld auch der Genugtuung dienen, jedenfalls soweit ein vorsätzliches oder auch grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers gegeben ist (OLG Köln, r+s 1992, 273; Palandt, BGB, 68. Auflage 2009, § 253 Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 34/94

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Bei der Schätzung des angemessenen Ausgleichs sind die Schwere und Dauer der erlittenen Schmerzen, Umfang und Dauer der erlittenen Beeinträchtigung und die aus dem Unfall herrührenden gesundheitlichen Zukunftsrisiken zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln OLGR 1992, 244).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 19 U 257/01

    Schmerzensgeldbemessung bei noch ungewissem Eintritt zukünftiger immaterieller

    Die hier vorliegende Mitabgeltung des Zukunftsschadens rechtfertigt im Regelfall bereits eine Erhöhung des ohne Berücksichtigung der Zukunftsrisiken geschuldeten Schmerzensgeldes um 25 % (OLG Köln VersR 1992, 975), was die in der zitierten BGH-Entscheidung noch zusätzlich vorhandenen Verletzungen aufwiegt.
  • OLG Saarbrücken, 10.12.1998 - 3 U 244/98
    Es bleibt dem Verletzten - wie hier der Klägerin - aber auch unbenommen, von einer solchen Beschränkung abzusehen und einen alle denkbaren Zukunftsschäden umfassenden Antrag zu stellen (OLG Köln, VersR 1992, 975 ; Müller, Spätschäden im Haftpflichtrecht, Homburger Tage 1997, S. 30).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1997 - 5 U 79/97

    Fehlerhafte Nichterkennung einer Osteotomie; Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Die vom Landgericht herangezogene Rechtsprechung betrifft die - bei den hier gestellten Anträgen nicht einschlägige - Diskussion inwieweit eine zeitliche Begrenzung der Schmerzensgeldbemessung möglich ist und ob bei einem sog. uneingeschränkten Schmerzensgeldantrag auch für mögliche Zukunftsschäden unter endgültigem Verzicht auf eine entsprechende Absicherung durch einen Feststellungsantrag ein prozentualer Zuschlag vorgenommen werden darf (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 927; OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 615 und Nds. Rpflege 1997, 115 ff; OLG Köln VersR 1992, 975 f [OLG Köln 20.05.1992 - 2 U 191/91] ).
  • OLG Köln, 10.12.1993 - 19 U 81/93

    Schadensersatz auf Grund eines Sturzes beim Überqueren von mit grobem

  • OLG Jena, 24.11.1998 - 8 U 621/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ; Berücksichtigung der

  • LG Traunstein, 18.07.2016 - 7 O 3674/14

    Zum Abgeltungsumfang des Schmerzensgeldes bei Vergleich mit Vorbehalt

  • LG Aachen, 24.05.2018 - 12 O 430/17

    Winterwartung an Bushaltestellen

  • OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 12 U 162/92

    Schmerzensgeldurteil; Immaterieller Vorbehalt; Schmerzensgeld; Nasenverletzung;

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