Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82   

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https://dejure.org/1983,66
BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 (https://dejure.org/1983,66)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 (https://dejure.org/1983,66)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 (https://dejure.org/1983,66)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung für einen Kraftwagen aus einer abgeschlossenen Teilversicherung - Grob fahrlässige Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls - Beweislast des Versicherungsnehmer in der Kraftfahrtversicherung - Feststellung von Beweisanzeichen für einen Kfz-Diebstahl ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 1; AKB § 12 Abs. 1 Nr. I b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Diebstahl - Leistungsfreihheit - Parkplatz - Entwendungsmöglichkeit - Sicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 61
    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei Kfz-Diebstahl von einem öffentlichen Parkplatz

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 209
  • VersR 1984, 29
  • VersR 1993, 472
 
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Wird zitiert von ... (201)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
    Zu den Beweisanforderungen bei behauptetem Kraftfahrzeugdiebstahl (Anschluß an std. Rspr., vgl. BGHZ 79, 54, 59 und Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - LM VVG § 1 Nr. 5),.

    Aber auch bei dieser Gegenbeweisführung sind immer noch die Beweisnot des Versicherungsnehmers und sein Bedürfnis zu berücksichtigen, vor einer Entwertung der Diebstahlsversicherung geschützt zu sein (BGH, Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - VersR 1977, 610 = LM VVG § 1 Nr. 5).

  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
    Zu den Beweisanforderungen bei behauptetem Kraftfahrzeugdiebstahl (Anschluß an std. Rspr., vgl. BGHZ 79, 54, 59 und Urteil vom 27.4.1977 - IV ZR 79/76 - LM VVG § 1 Nr. 5),.

    Im Normalfall genügt also die Feststellung von Beweisanzeichen, denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines bedingungsgemäß versicherten Diebstahls entnommen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 79, 54, 59).

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
    Überdies braucht der Tatrichter nicht in allen Einzelheiten darzulegen, daß und wie er jedes einzelne Beweisanzeichen gewürdigt hat, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175).
  • BGH, 31.10.1973 - IV ZR 125/72

    Begriff der groben Fahrlässigkeit im Hinblick auf einen Kfz-Diebstahl; Benutzung

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
    Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG setzt für den Diebstahlsfall zumindest voraus, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31.10.1973 - IV ZR 125/72 - VVG § 61 Nr. 11 Bl. 2 = VersR 1974, 26) deutlich unterschritten hat.
  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
    Nach der Rechtsprechung ist dafür die dringende Gefahr des Eintrittes des Versicherungsfalles erforderlich (BGH Urteil vom 14.4.1976 - IV ZR 29/74 - VersR 1976, 649 = LM, VVG § 61 Nr. 14 "Überschwemmungsfall").
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
    Im Urteil vom 19. Dezember 1979 (IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180 = LM VVG § 61 Nr. 18) ist sie nur als Möglichkeit einer solchen Wertung angesprochen, indem unter II 1 b der Entscheidungsgründe jeweils die Einschränkung "allenfalls" gemacht wurde und unter II 1 c für den Fall längerer Untätigkeit, also für das Parken ohne jede Kontrolle über einen längeren Zeitraum hinweg gesagt wurde, grobe Fahrlässigkeit "käme ... in Betracht", für den Vorwurf grober Fahrlässigkeit bedürfte es "gegebenenfalls" noch tatrichterlicher Feststellungen.
  • OLG Köln, 06.05.1982 - 5 U 18/81
    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
    Die von ihm "Beweisregel auf erste Sicht" genannte Beweiserleichterung (so auch OLG Köln VersR 1983, 847 und Stiefel/Hofmann, AKB, 12. Aufl. § 12 Rdn. 33) darf nicht gleichgesetzt werden mit dem sog. Anscheinsbeweis (unklar deshalb Formulierungen wie in den Entscheidungen OLG Frankfurt, VersR § 1981, 26, OLG Hamm, VersR 1982, 868).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Vielmehr ist nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages davon auszugehen, daß die Vertragsparteien den versicherten Entwendungsfall schon dann als nachgewiesen ansehen wollen, wenn Tatsachen feststehen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen (vgl. BGHZ 123 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53], aaO.; insbes. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter I 1 b).

    d) Das schließt nicht aus, wie der Senat schon hervorgehoben hat (Urteil vom 5. Oktober 1983 aaO. unter I 3 a), daß der Versicherer in angemessener Weise vor Mißbrauch geschützt wird.

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Der Versicherungsnehmer muss durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandard gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten haben (BGH VersR 1984, 29).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05

    Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein

    Deshalb sind die Beweiserleichterungen als eine dem Vertrage innewohnende, materiellrechtliche Verschiebung des Eintrittsrisikos zugunsten des Versicherungsnehmers zu verstehen (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter I 1 b).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95   

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https://dejure.org/1996,818
BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95 (https://dejure.org/1996,818)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1996 - IV ZR 164/95 (https://dejure.org/1996,818)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - IV ZR 164/95 (https://dejure.org/1996,818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kfz-Diebstahl - Wiederaufgefundenes Fahrzeug - Schließzylinder ohne Spuren - Erklärung über Schlüsselkopie

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 49; AKB § 12 Abs. 1 I b; AKB § 12 Abs. 1 I; AKB § 12; AKB § 12 Abs. 1
    Äußeres Bild eines Diebstahls auch bei nicht erklärbarer Schlüsselkopie

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 49
    Äußeres Bild eines Kfz-Diebstahls bei Fertigung einer Schlüsselkopie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1424
  • MDR 1996, 1239
  • NZV 1996, 409
  • VersR 1996, 1135
  • BB 1996, 2220
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    Da die Sache noch nicht entscheidungsreif ist, muß sie an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, das auch darüber zu entscheiden hat, ob es den Kläger persönlich nach § 141 ZPO anhören wird (vgl. BGH, Urteil vom 24.4.1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    In der vertraglich vereinbarten materiell-rechtlichen Herabsetzung des Beweismaßes und der damit von den Vertragsparteien vorgenommenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Urteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter I 1 b) ist nicht enthalten, daß der Versicherungsnehmer erklären muß, wieso irgendwann, von wem und mit wessen Billigung ein Nachschlüssel angefertigt worden ist.
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    a) In seiner Entscheidung vom 13. Dezember 1995 (IV ZR 54/95 - VersR 1996, 319), die nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen ist, hatte sich der Bundesgerichtshof mit einem vergleichbaren Fall zu befassen.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    Ebenfalls nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1995 (IV ZR 279/94 - VersR 1995, 909 = demnächst in BGHZ 130, 1) dieselbe Auffassung vertreten in einem Fall, in dem der Versicherungsnehmer das Fehlen eines Originalschlüssels nicht plausibel erklären konnte.
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
    a) Das Berufungsgericht ist zunächst in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 123, 217, 220 m.w.N.) zutreffend davon ausgegangen, daß dem Versicherungsnehmer, der eine Entschädigung wegen des Diebstahls seines kaskoversicherten Fahrzeugs verlangt, Beweiserleichterungen zugute kommen.
  • BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97

    Äußerer Anschein des Kfz-Diebstahls

    Zwar kann der Versicherungsnehmer den erleichterten Entwendungsbeweis (siehe dazu BGHZ 123, 217, 220; Senatsurteil vom 26. Juni 1996 - IV ZR 164/95 - VersR 1996, 1135 unter 1a) mit stets vorrangig zu hörenden Zeugen (Senatsurteil vom 26. März 1997 - IV ZR 91/96 - VersR 1997, 733) grundsätzlich auch dann führen, wenn das Abstellen des PKW und sein späteres Nichtwiederauffinden von jeweils verschiedenen Personen beobachtet wurde.

    a) Zutreffend hat der Berufungsrichter gesehen, daß das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls nicht schon dadurch entfällt, daß der Versicherungsnehmer keine plausible Erklärung für die erwiesene Fertigung einer Schlüsselkopie geben kann und der Lenkschloßzylinder des Fahrzeugs später ohne Aufbruchspuren wiederaufgefunden wird (siehe dazu auch BGHZ 130, 1 und Senatsurteil vom 26. Juni 1996, aaO unter 2).

  • OLG Hamm, 25.09.1996 - 20 U 100/96

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen verzögerter

    Dafür genügt es, daß er darlegt und beweist, das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nicht wieder vorgefunden zu haben (BGH VersR 1996, 1135 [1136]).

    Gegen das äußere Bild eines Kraftfahrzeugdiebstahles spricht auch nicht, daß einer der vom Kläger übergebenen Fahrzeugschlüssel in einer Schlüsselkopierfräsmaschine kopiert worden ist und der Kläger hierfür keine plausible Erklärung abgeben kann (BGH VersR 1996, 1135 ).

  • OLG Köln, 30.06.1998 - 9 U 171/97

    Anforderungen an die hinreichend schlüssige Darlegung einer nach den

    Er muß in der Regel nur darlegen und beweisen, daß das Fahrzeug demjenigen, dem es zum Gebrauch überlassen wurde, gestohlen oder es von einem anderen als demjenigen, dem es zum Gebrauch überlassen wurde, unterschlagen wurde (vgl. statt vieler: BGH VersR 1993, 472 = r+s 1993, 169).

    Dies setzt zumindest die Darlegung und den Nachweis voraus, daß das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht mehr vorgefunden wurde (BGH VersR 1984, 29 ff. und seitdem ständig; vgl. etwa BGH VersR 1996, 1135, 1136 = r+s 1996, 341).

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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91   

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https://dejure.org/1993,1343
BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91 (https://dejure.org/1993,1343)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1993 - IV ZR 277/91 (https://dejure.org/1993,1343)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - IV ZR 277/91 (https://dejure.org/1993,1343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Abs. 1 Nr. I b
    Darlegungs- und Beweislast bei Fahrzeugverlust nach Gebrauchsüberlassung an Dritten

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1014
  • MDR 1993, 423
  • NZV 1993, 186
  • VersR 1993, 472
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91
    (Ergänzung zu BGHZ 79, 54).

    Zutreffend versteht das Berufungsgericht unter der Entwendung im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 b AKB eine widerrechtliche Sachentziehung, die zur wirtschaftlichen Entrechtung des Eigentümers führt (BGHZ 79, 54, 60).

  • OLG Oldenburg, 18.09.1991 - 2 U 101/91

    Entwendung, Diebstahl, Unterschlagung, Beweislast, Mietwagen, Sachentziehung,

    Auszug aus BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91
    Das Berufungsgericht hat eine Entschädigung mit der Begründung zugesprochen (VersR 1992, 1127 = RuS 1992, 85 = VVGE § 12 AKB Nr. 22), die Klägerin habe einen Diebstahl des Fahrzeugs zwar nicht bewiesen.
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 265/93

    Begriff der Entwendung; Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrags

    277/91 - r+s 1993, 169 = VersR 1993, 472).

    Auf die innere Willensrichtung des Wegnehmenden, insbesondere darauf, ob sich dieser für berechtigt gehalten hat, das Fahrzeug als ihm gehörend wegzunehmen, kommt es nicht an (Senatsurteile BGHZ 79, 54, 60f.; vom 20. Januar 1993 - IV ZR 277/91 - VersR 1993, 472, 473).

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 208/99

    Diebstahl vermieteten Lastkraftwagens - Unterschlagung - Beteiligung der Mieterin

    Hat - wie hier - der Versicherungsnehmer das Kfz zum Gebrauch an einen Dritten überlassen, hat er darzulegen und zu beweisen, daß das Fahrzeug gestohlen oder durch eine andere Person als den Dritten unterschlagen wurde (BGH NJW 1993, 1014f. = VersR 93, 472f.).

    Denn nach dem eingangs Ausgeführten setzte dies voraus, daß die Zeugin D nicht an der Unterschlagung beteiligt war (vgl. BGH NJW 93, 1014).

  • OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99

    Leistungsfreiheit einer Teilkaskoversicherung wegen fehlenden Beweises einer

    Steht die Gebrauchsüberlassung an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer - entsprechend dem Sinn des § 12 Nr. 1 I b S. 2 AKB - nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169 = VersR 1993, 472; anders OLG Hamm, r+s 2000, 228, wenn als weitere Entwendungsmöglichkeit eine versicherte Unterschlagung ernsthaft in Betracht kommt).

    Das äußere Bild ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Kraftwagen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt worden und später dort nicht mehr vorgefunden worden ist (vgl. BGH, r+s 1995, 288 = VersR 1995, 909; BGH r+s 1993, 169 = VersR 1993, 571; Prölss/Martin- Knappmann, VVG, 26. Aufl. § 12 AKB, Rn 19 ).

  • OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03
    a) Steht die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169; Senat, r+s 2003, 57; r+s 2001, 359).

    Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen (vgl. BGH, r+s 1993, 169).

  • OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02

    Keine Anhörung des Versicherungsnehmers bei persönlicher Unzuverlässigkeit

    Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen (vgl. BGH, r+s 1993, 169).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 11 O 317/13

    Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem

    Steht fest, dass ein Dritter das Fahrzeug zum Gebrauch im eigenen Interesse überlassen bekommen hat, so hat der Versicherungsnehmer das Vorliegen eines Diebstahls oder einer Unterschlagung durch eine andere Person darzulegen und zu beweisen (BGH, Urt. v. 20.01.1993 - IV ZR 277/91, VersR 1993, 472; OLG Köln, Urt. v. 14.12.2004 - 9 U 125/03, RuS 2005, 148; Stiefel/Maier/ Stadler , Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB 2008 A.2.2 Rn. 126).
  • OLG Köln, 10.12.2002 - 9 U 75/02

    Nachweis einer Berührung zwischen dem Kfz und dem Haarwild durch den

    So muss er lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Fahrzeugentwendung zulässt (vgl. grundlegend BGH, VersR 1984, 79; r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; r+s 1993, 169, r+s 1995, 288).
  • OLG Köln, 06.06.2000 - 9 U 155/99

    Absehen von Vernehmung eines "unerreichbaren" Zeugen nur unter engen

    Für den Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung reicht es in der Regel aus, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht wieder aufgefunden worden ist (vgl. zum Beispiel BGH, r + s 1995, 288 = VersR 1995, 909; r + s 1993, 169 = VersR 1993, 571).
  • OLG Köln, 17.07.2001 - 9 U 70/00

    Nachweis eines Entschädigungsanspruchs aus einer Kaskoversicherung wegen eines

    Bei dieser Sachlage erfolgt eine Entschädigung in der Kaskoversicherung wegen des Fahrzeugverlustes, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, daß sein Fahrzeug gestohlen oder durch eine andere Person als durch diejenige, der es zum Gebrauch überlassen wurde, unterschlagen worden ist (BGH Urt. v. 20.1.1993 - IV ZR 277/91, NJW 1993, 1014 = r+s 1993, 169 = VersR 1993, 472; so auch OLG Hamm r+s 2000, 228 zu einem Fall, für den dieser Grundsatz allerdings so keine Anwendung finden konnte, weil auch eine [versicherte] Unterschlagung durch eine andere Person in Betracht kam).
  • OLG Jena, 01.07.1998 - 4 U 1448/97

    Anforderungen an den Nachweis des Eintritts des Versicherungsfalles; Verurteilung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
  • OLG Köln, 14.06.1994 - 9 U 118/94

    Fahrzeugdiebstahl; Äußeres Bild; Versicherungsnehmer; Vorlegen sämtlicher

  • OLG Köln, 05.09.2000 - 9 U 92/99
  • OLG Köln, 02.09.1997 - 9 U 184/96

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz

  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 65/97

    Kaskoversicherung Beweiserleichterungen Glaubwürdigkeit Aufklärungsobliegenheit

  • OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 64/99

    Rechtliche Ausgestaltung der durch die Rechtsprechung gewährten

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.06.1992 - 20 U 20/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3472
OLG Hamm, 05.06.1992 - 20 U 20/92 (https://dejure.org/1992,3472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.06.1992 - 20 U 20/92 (https://dejure.org/1992,3472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 20 U 20/92 (https://dejure.org/1992,3472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AUB 88 § 7 Abs 2 c
    Anforderungen an eine Invaliditätsbewertung in der privaten Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 472
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 09.05.2007 - 20 U 228/06

    Zur Festlegung des Invaliditätsgrades nach AUB

    Genauere Kriterien für die letztlich sehr schwierige Bemessung des Invaliditätsgrades stellt die AUB 88 nicht zur Verfügung (Senat, Urteil vom 05.06.1992, VersR 1993, 472).
  • LG Köln, 08.02.1996 - 24 O 234/94
    Auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7.7.1992, Aktenzeichen 20 U 20/92 = 9 O 693/88 LG Düsseldorf (K 8, Bl. 58 f., Sonderheft 1) wird verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.04.1992 - 6 U 142/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14574
OLG Hamburg, 16.04.1992 - 6 U 142/91 (https://dejure.org/1992,14574)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.1992 - 6 U 142/91 (https://dejure.org/1992,14574)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 1992 - 6 U 142/91 (https://dejure.org/1992,14574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 61 § 2 Nr. 1
    Schulterverletzung durch fehlgegangenen Schlag mit einem Beil L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 472
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