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   OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 4 U 206/93   

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https://dejure.org/1994,6486
OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 4 U 206/93 (https://dejure.org/1994,6486)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.1994 - 4 U 206/93 (https://dejure.org/1994,6486)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - 4 U 206/93 (https://dejure.org/1994,6486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 284; BGB § 286; AUB § 11
    Fälligkeit der Entschädigung vor Abschluß des Heilverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung der Invalidität; Ärztliches Gutachten; Schwankungsbreite; Fälligkeit einer Invaliditätsentschädigung; Abschluß des Heilverfahrens; Invaliditätssumme; Anspruch auf Verzugszinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB 88 § 11; BGB §§ 284, 286

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1460
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12

    Private Unfallversicherung: Zuwarten des Versicherers mit der endgültigen

    Ist ein Heilverfahren jedenfalls so weit gediehen, dass die verbleibende Beeinträchtigung innerhalb einer relativ geringen Schwankungsbreite beurteilbar ist und der Versicherer aus der Einschätzung medizinischer Gutachten die Invalidität bemessen kann, kann von der Beendigung der Heilbehandlung der Eintritt der Fälligkeit nicht mehr abhängen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1460; LG Dortmund, r+s 2009, 165).

    Diese Weigerung war für den konkret in Rede stehenden Anspruch im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB "endgültig" (zum Verzugseintritt ohne Mahnung in ähnlicher Fallgestaltung OLG Hamburg, r+s 2012, 91; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1460).

  • OLG Karlsruhe, 19.08.2004 - 12 U 228/04

    Unfallversicherung: Begrenzung und Fälligkeit der Invaliditätsleistung vor

    d) Der Versicherer wird sich allerdings nach Treu und Glauben nicht auf die Regelung der Ziff. 9.3 Abs. 2 AUB 2000 berufen können und die die Todesfallsumme übersteigende Invaliditätsleistung bereits vor Abschluss des Heilverfahrens fällig werden, wenn er anhand der ihm vorliegenden Unterlagen die Invalidität in einer gewissen Schwankungsbreite bemessen kann (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VersR 1994, 1460) und ein unfallbedingtes Ableben des Versicherten unwahrscheinlich ist (vgl. Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 11 AUB 94 Rn. 20; Wussow/Pürckhauer, AUB, 6. Aufl. § 11 Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99

    Unterbrechung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Mahnverfahrens

    Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 VVG beginnt die Verjährung mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann, d.h. mit der in § 11 VVG geregelten Fälligkeit des Anspruches (vgl. Römer/Langheid, § 12, Rdnr. 8), die jedenfalls mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung eintritt (vgl. BGH VersR 90, 153; OLG Düsseldorf VersR 94, 1460).
  • OLG Oldenburg, 06.03.2002 - 2 U 284/01

    3 Jahre; abschließende Beurteilung; Differenzbetrag; Dreijahresfrist; endgültige

    Entscheidend für die Möglichkeit und Pflicht zur Erstfeststellung ist nur, daß überhaupt aufgrund ärztlicher Gutachten die Invalidität auf der Grundlage des § 7 I AUB 88 in einer gewissen Schwankungsbreite bemessen werden kann (OLG Düsseldorf VersR 1994, 1460).
  • LG Augsburg, 04.04.2023 - 95 O 3213/19

    Wartezeit in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Denn bei ungerechtfertigter Ablehnung der Leistung wird die Fälligkeit in dem Zeitpunkt als eingetreten fingiert, indem dem Berechtigten die Entscheidung mitgeteilt wird (StRspr, BGH NJW 2000, 2021 = VersR 2000, 753; VersR 1997, 433; 1990, 153; OLG Düsseldorf VersR 1994, 1460; OLG Hamm VersR 1991, 535; 1990, 82; r+s 1994, 241; OLG Köln VersR 1990, 373).
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