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   OLG Köln, 11.04.1994 - 5 U 80/93   

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https://dejure.org/1994,3840
OLG Köln, 11.04.1994 - 5 U 80/93 (https://dejure.org/1994,3840)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.1994 - 5 U 80/93 (https://dejure.org/1994,3840)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 1994 - 5 U 80/93 (https://dejure.org/1994,3840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 447
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 17.03.1993 - 25 O 326/89
    Auszug aus OLG Köln, 11.04.1994 - 5 U 80/93
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.03.1993 - 25 O 326/89 - wird zurückgewiesen.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in den dazu ergangenen Urteilen verwertet wurden, handelt es sich dort um eine komplexe, die gesamte Persönlichkeit erfassende tief greifende Störung mit sowohl seelischen als auch körperlichen Beeinträchtigungen, die in ihrer Schwere mit der bei der Klägerin festgestellten Dysmorphophobie nicht vergleichbar ist (vgl OLG Köln VersR 1995, 447; BVerfGE 49, 286, 299 f = NJW 1979, 595; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR NJW-RR 2004, 289 mwN zu früheren Ablehnungen; EGMR NJW 2004, 2505; LSG Baden-Württemberg Breith 1982, 175; LSG Niedersachsen Breith 1987, 1; Bayerisches LSG Breith 1987, 531; Eidgenössisches Versicherungsgericht EVGE 120, 463 mwN).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

    Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in den dazu ergangenen Urteilen verwertet wurden, handelt es sich dort um eine komplexe, die gesamte Persönlichkeit erfassende tief greifende Störung mit sowohl seelischen als auch körperlichen Beeinträchtigungen (vgl OLG Köln VersR 1995, 447; BVerfGE 49, 286, 299 f = NJW 1979, 595; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR NJW-RR 2004, 289 mwN zu früheren Ablehnungen; EGMR NJW 2004, 2505; LSG Baden-Württemberg Breith 1982, 175; LSG Niedersachsen Breith 1987, 1; Bayerisches LSG Breith 1987, 531; Eidgenössisches Versicherungsgericht EVGE 120, 463 mwN zu anders lautenden Entscheidungen).
  • EGMR, 12.06.2003 - 35968/97

    Rechtssache V. K. gegen DEUTSCHLAND

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 11. April 1994 (Versicherungsrecht 1995, S. 447 ff.) die Feststellung des unteren Gerichts bestätigt, dass eine geschlechtsangleichende Operation als notwendige Heilbehandlung einer Krankheit anzusehen ist, wenn die Geschlechtsumwandlung der versicherten Person nach §§ 8 f. des Transsexuellengesetzes anerkannt worden ist.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 23/03 R

    Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei brustvergrößernder Operation

    Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in den dazu ergangenen Urteilen verwertet wurden, handelt es sich dort um eine komplexe, die gesamte Persönlichkeit erfassende tief greifende Störung mit sowohl seelischen als auch körperlichen Beeinträchtigungen, die in ihrer Schwere mit der bei der Klägerin festgestellten Dysmorphophobie nicht vergleichbar ist (vgl OLG Köln VersR 1995, 447; BVerfGE 49, 286, 299 f = NJW 1979, 595; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR NJW-RR 2004, 289 mwN zu früheren Ablehnungen; EGMR NJW 2004, 2505; LSG Baden-Württemberg Breith 1982, 175; LSG Niedersachsen Breith 1987, 1; Bayerisches LSG Breith 1987, 531; Eidgenössisches Versicherungsgericht EVGE 120, 463 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische

    Eine Behandlungsbedürftigkeit besteht allerdings nicht in jedem Falle, denn es gibt auch Erscheinungsformen der Transsexualität, die keinen Krankheitswert aufweisen, weil es sich im Einzelfall mangels Vorliegens eines schweren Leidensdruckes nicht um erhebliche Störungen handelt (BSGE 62, 83 ff.; OLG Köln VersR 1995, 447 ff; Correll NJW 1999, 3376).

    Sie ist daher weder unnötig, unwirtschaftlich noch unzweckmäßig (vgl. § 12 Abs. 1 SGB V; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 61), so dass die Kosten der Behandlung, wenn die Störung Krankheitswert aufweist und daher medizinisch indiziert ist, sowohl von der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang übernommen werden (BSGE 62, 83 ff.; LSG Baden-Württemberg NJW 1982, 718; OLG Köln VersR 1995, 447; LG Köln VuR 1995, 206 ff.; einschränkend: LSG Sachsen, Beschluss vom 03.02.1999 - L 1 KR 31/98 - bezüglich einer ergänzenden MammaAugmentationsplastik einer Mann-zu-Frau Transsexuellen; Corell NJW 1999, 3376; Spengler NJW 1978, 1192 f.; Marx VR 1994, 152 ff.).

  • OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01

    Rücktritt des Krankenversicherers wegen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände:

    Wenn nämlich einerseits gilt, dass transsexuelle Personen als Versicherte berechtigterweise erwarten dürfen, dass Behandlungen, die infolge ihrer Transsexualität erforderlich werden, vom Versicherer als Heilbehandlungskosten getragen werden (vgl. dazu OLG Köln VersR 95, 447, LSG Stuttgart NJW 1982, 718), muss auch gelten, dass sie ein solches Risiko, das auch nach erfolgter Geschlechtsumwandlung in der fortdauernd erforderlichen Behandlung mit einem Hormonmedikament Ausdruck findet, vor Vertragsschluss auf entsprechende Fragen dem Versicherer anzeigen.
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