Rechtsprechung
OLG Schleswig, 30.06.1993 - 9 U 51/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrer; Gespann ; Pferde; Kraftfahrzeug; Überhöhte Geschwindigkeit; Schleudern; Schleudern des Hängers; Unfall ; Verschulden; Bremsen; Autobahn; Auffahren auf ein Hindernis ; Abblendlicht; Mithaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 § 17; StVO § 18
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei Dunkelheit auf der Autobahn
Papierfundstellen
- VersR 1995, 476
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02
Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht; …
Der Kraftfahrer braucht auch nicht damit zu rechnen, dass am Fahrbahnrand gehende Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn laufen; insoweit gilt der Vertrauensgrundsatz (vgl. zu allem: BGH VersR 72, 258 f.; 74, 39 f. und 83, 1037 (1039); BGH NJW 84, 2412, NJW-RR 87, 1235 f. und r + s 2000, 280 f.; OLG Hamm VersR 51, 29 f. und 2000, 375 ff.; OLG Celle VersR 74, 1087; OLG Bamberg VersR 76, 889 f.; OLG Düsseldorf VersR 78, 142; OLG Braunschweig VersR 83, 157 f.; OLG Frankfurt NZV 90, 154; OLG Schleswig VersR 95, 476; KG VM 96, 20; OLG Hamm r + s 2000, 281 mit Anmerkung Lemcke;… Jagusch a. a. O. § 3 StVO Rnr. 14, 32 ff. Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Auflage, § 3 ff. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, Kapitel 27 Rnr. 94 f., 99 f. und 102 jeweils m. w. N.); - siehe auch zum Vertrauensgrundsatz BGH VersR 61, 592 f. und 98, 1128 f.; OLG Köln OLGR 96, 245).In vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung bei Verstößen gegen das Sichtfahrgebot Haftungsquoten von 20 % bis 25 % angenommen (vgl. OLG Bamberg, VersR 76, 889 : 25 %; OLG Braunschweig VersR 83, 157 und OLG Schleswig VersR 95, 476 f.: jeweils 20 %).
- OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 U 13/10
Verkehrsunfallhaftung bei einem Auffahren im Rahmen eines Erst- und Zweitunfalls
Kollidiert unter diesen Umständen ein Fahrzeug mit einem vor ihm auftauchenden Hindernis, so spricht dies regelmäßig für einen Verstoß des Auffahrenden gegen das Sichtfahrgebot und eine nicht hinreichend den besonderen Umständen angepasste Geschwindigkeit (vgl. OLG Schleswig VersR 1995, 476).