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   OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95   

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https://dejure.org/1996,11080
OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95 (https://dejure.org/1996,11080)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.1996 - 9 U 229/95 (https://dejure.org/1996,11080)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 9 U 229/95 (https://dejure.org/1996,11080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag Versicherungsprämien Fremdversicherung Fahrzeugdiebstahl Aufrechnung Leasingvertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 387, VVG § 35 b
    Versicherungsvertrag Versicherungsprämien Fremdversicherung Fahrzeugdiebstahl Aufrechnung Leasingvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachversicherung eines geleasten Fahrzeugs als Fremdversicherung des Leasingnehmers zugunsten des Leasinggebers; Leasinggeber als materiell-rechtlicher Forderungsinhaber; Aufrechnung mit einer Forderung eines einwilligenden Dritten; Begriff der Mahnung

Verfahrensgang

  • LG Köln - 24 O 103/95
  • OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1265
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95
    Dies ist dann der Fall, wenn sich der Beklagte gegenüber der Klageforderung mit der Aufrechnung verteidigt, der der Kläger den formellen Einwand entgegensetzt, die Aufrechnung sei nicht zulässig und zugleich materiell-rechtliche Einwendungen gegen deren Begründetheit erhebt (BGH MDR 61, 932 f.).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95
    Unentschieden bleiben kann die weitere Frage, ob die Versicherungsleistung zu diesem Zeitpunkt überhaupt fällig war - denn eine vor Fälligkeit erhobene Mahnung ist wirkungslos (BGHZ 77, 64; BGH NJW 92, 1956).
  • LG Mainz, 28.04.1988 - 8 T 72/88
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95
    Der Schuldner - hier der Versicherungsnehmer als Prämienschuldner - indes kann nur mit eigenen Ansprüchen aufrechnen; mit der Forderung eines Dritten kann der Schuldner auch mit dessen Einwilligung nicht aufrechnen (BGH NJW-RR 88, 1150; Palandt-Heinrichs, § 387, Rz. 5).
  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 20 U 71/02

    Zu Entschädigungsansprüchen des Versicherten aus Kaskoversicherungen bei

    Damit aber kann der Versicherungsnehmer, der eine Kaskoversicherung für fremde Rechnung abgeschlossen hat, mit der seiner Verfügungsbefugnis unterliegenden Forderung des Versicherten gegen Ansprüche des Versicherers aufrechnen (ebenso Lorenz, VersR 97, 1267, Anmerkung zu OLG Köln, VersR 97, 1265 ff.).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02

    Anspruch auf Ersatz anfallender Mehrwertsteuer; Wiederbeschaffung eines

    Auch in diesem Fall wird allgemein angenommen, dass es sich um eine Fremdversicherung nach §§ 74 ff. VVG handelt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 57; VersR 1997, 1265; ÖOGH VersR 1996, 1307; Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Römer/Langheid § 74 Rdnrn. 12-16; Reinking DAR 1998, 333, 334; BGH r+s 2001, 97).
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