Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.12.1996 - 18 U 34/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 407
Erforderliche Klarheit der Auslieferungsanweisungen des Auftraggebers L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ADSp
Anforderungen an die Formulierung des Speditionsauftrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 36 O 133/95
- OLG Düsseldorf, 12.12.1996 - 18 U 34/96
Papierfundstellen
- VersR 1998, 788
Rechtsprechung
LG Hamburg, 19.08.1997 - 403 O 9/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
HLB § 14; ADSp § 51 Buchst. b S. 2
Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit des Lagerhalters L - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1998, 788
Rechtsprechung
Berufungsausschuss Moselkommission, 15.10.1996 - 10 Z - 2/96 |
Zitiervorschläge
Berufungsausschuss Moselkommission, Entscheidung vom 15.10.1996 - 10 Z - 2/96 (https://dejure.org/1996,52892)
Berufungsausschuss Moselkommission, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 10 Z - 2/96 (https://dejure.org/1996,52892)
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1998, 788
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.1969 - II ZR 180/67
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Schiffsunfall; …
Auszug aus Berufungsausschuss Moselkommission, 15.10.1996 - 10 Z - 2/96
Nur das lässt sich auch dem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes vom 18.09.1969 - 11 ZR 180/67, VersR 1969, 1090 entnehmen, auf das in der vorgenannten Schrifttumstelle hingewiesen wird. - BGH, 02.04.1990 - II ZR 131/89
Schadensersatz aufgrund des Drahtbruchs eines Stillliegers - Vorbeifahrt eines …
Auszug aus Berufungsausschuss Moselkommission, 15.10.1996 - 10 Z - 2/96
Überdies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 02.04.1990 - II ZR 131/89 (ZfB 1990, 143) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich in dem früheren Urteil lediglich damit befasst hat, unter welchen Voraussetzungen ein Anscheinsbeweis für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Bruch der Drähte eines Stilliegers und der Vorbeifahrt eines Fahrzeugs spricht; hingegen habe er sich in jener Entscheidung nicht dahin ausgesprochen, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Bruch der Drähte eines Stilliegers und der Vorbeifahrt eines Fahrzeugs mit überhöhter Geschwindigkeit zu verneinen ist, wenn eine ordnungsgemäße Befestigung des Stilliegers nicht nachgewiesen ist; das wäre auch unzutreffend.