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   BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98   

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https://dejure.org/1999,1455
BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98 (https://dejure.org/1999,1455)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1999 - IV ZR 211/98 (https://dejure.org/1999,1455)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - IV ZR 211/98 (https://dejure.org/1999,1455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung - Aufhebung der angefochtenen Entscheidung - Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht - Versicherungsleistungen - Berufsunfähigkeit - Ausüben eines Vergleichsberufs - Gesundheitliche Beeinträchtigungen - Ausbildung und Erfahrung des Berufstätigen - ...

  • Judicialis

    BB-BUZ § 2 Abs. 1; ; BB-BUZ § 7; ; BB-BUZ § 4 Nr. 2c; ; BB-BUZ § 4 Nr. 3 Abs. 1; ; ZPO § 139

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 4; BB-BUZ § 7
    Verteilung der Darlegungslast zu einem vom Versicherten (kurz zuvor) ausgeübten Vergleichsberuf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1
    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1471
  • VersR 1999, 1134
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
    Zwar gehört es grundsätzlich zur Vortragslast des Versicherers, einen Vergleichsberuf, auf den er den Versicherten verweisen will, bezüglich der ihn prägenden Merkmale (wie z.B. Vorbildung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse, Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten, körperliche Kräfte) näher zu konkretisieren (Senatsurteil vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b).

    Denn mit Blick auf diese Tätigkeiten hat die Beklagte ihrer Vortragslast zu den prägenden Merkmalen dieser Tätigkeiten (Senatsurteil vom 29. Juni 1994, aaO) nicht genügt; schon deshalb kann der Kläger hinsichtlich der Nichtausübbarkeit solcher Tätigkeiten nicht als beweisfällig angesehen werden.

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
    Deshalb obliegt es dem Versicherten in einem solchen Falle, von Anfang an vorzutragen - und erforderlichenfalls zu beweisen -, daß und warum er dieser Tätigkeit aufgrund seiner (bei ihrer Aufnahme) vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht gewachsen war oder aus welchen anderen Gründen sie sonst mit seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht vergleichbar ist (Senatsurteil vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
    Zwar geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei der Feststellung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben muß (Senatsurteile vom 5. April 1989 - IVa ZR 35/88 - VersR 1989, 579 unter II 2; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 2 c).
  • BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90

    Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
    Der Versicherungsnehmer ist demgemäß nach einer Leistungsablehnung nicht weiter an die Aufklärungsobliegenheit gebunden (std. Rspr.: vgl. BGHZ 107, 368, 371 f.; Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451, 452; vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 238/90 - VersR 1992, 345 unter II 2 b).
  • BGH, 12.12.1990 - IV ZR 163/89

    Zahlung von Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
    Der Versicherungsnehmer ist demgemäß nach einer Leistungsablehnung nicht weiter an die Aufklärungsobliegenheit gebunden (std. Rspr.: vgl. BGHZ 107, 368, 371 f.; Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451, 452; vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 238/90 - VersR 1992, 345 unter II 2 b).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
    Zwar geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei der Feststellung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben muß (Senatsurteile vom 5. April 1989 - IVa ZR 35/88 - VersR 1989, 579 unter II 2; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 2 c).
  • BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 101/88

    Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Leistungsablehnung durch den

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
    Der Versicherungsnehmer ist demgemäß nach einer Leistungsablehnung nicht weiter an die Aufklärungsobliegenheit gebunden (std. Rspr.: vgl. BGHZ 107, 368, 371 f.; Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451, 452; vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 238/90 - VersR 1992, 345 unter II 2 b).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
    Dabei ist aber vorauszusetzen, daß es die dem Versicherten angesonnene Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1995, 86; OLG Düsseldorf VersR 1996, 879; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921, 928).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 U 227/94

    Selbständige Frisuermeisterin; Berufsunfähigkeit; Verweisung; Nischentätigkeit;

    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
    Dabei ist aber vorauszusetzen, daß es die dem Versicherten angesonnene Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1995, 86; OLG Düsseldorf VersR 1996, 879; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921, 928).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der (behauptete) Eintritt der Berufsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf (Urteile vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99 - VersR 2000, 349 unter 2 a und 3; vom 23. Juni 1999 - IV ZR 211/98 - VersR 1999, 1134 unter 2 b; vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3 a und vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 unter I 3 c; ebenso Versicherungsrechts-Handbuch/Rixecker, § 46 Rdn. 121, 123; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 28).

    Auch wenn er wegen der allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle findet, führt dies nicht zu einer vom Leistungsversprechen des Versicherers gedeckten Berufsunfähigkeit (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171 unter I 3 b und vom 23. Juni 1999 aaO unter 3 b; Rixecker, aaO Rdn. 159 f.; a. A. Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung Rdn. 406).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 3/13

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Nachdem sie dem Kläger Deckungsschutz für ein beabsichtigtes außergerichtliches Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit ihren vorgerichtlichen Schreiben konkludent endgültig verweigert hatte, trafen ihn gegenüber der Beklagten - zumindest für außergerichtliche Schritte wie das Schlichtungsverfahren - keine Informations- und Abstimmungsobliegenheiten mehr (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1999 - IV ZR 211/98, Juris).
  • OLG Hamm, 04.07.2016 - 6 U 222/15

    Berufsunfähigkeit; konkrete Verweisung

    Übt der Versicherungsnehmer die Tätigkeit, auf die der Versicherer ihn verweisen will, jedoch tatsächlich aus (sog. konkrete Verweisung), obliegt es dem Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine Verweisung nicht vorliegen, weil es an der Gleichwertigkeit des neuen Arbeitsplatzes fehlt, denn die tatsächliche Ausübung eines neuen Berufs indiziert grundsätzlich die Wahrung der bisherigen Lebensstellung (vgl. BGH VersR 1995, 159; VersR 1999, 1134; VersR 2010, 1023, 1024 f.; OLG Düsseldorf r+s 2011, 524 f.; Prölss/Martin-Lücke, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Aufl., § 172 VVG, Rn. 115, § 2 BU, Rn. 93 m. w. N.).

    Es kommt für die Frage der Gleichwertigkeit im Rahmen der konkreten Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten Beruf - anders als im Falle der abstrakten Verweisung auf eine lediglich angesonnene Tätigkeit (vgl. BGH VersR 1999, 1134) - auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit, auf die verwiesen werden soll, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt angeboten wird, denn allein die tatsächliche Ausübung der Verweisungstätigkeit über einen die Lebensstellung des Versicherungsnehmers prägenden Zeitraum führt dazu, dass der bedingungsgemäße Versicherungsfall nicht eingetreten ist (vgl. OLG Frankfurt VersR 2007, 1358; Prölss/Martin-Lücke, a. a. O., § 172 Rn. 107, 109 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines Lokomotivführers auf

    Während grundsätzlich das Arbeitsplatzrisiko nicht durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt ist (vgl. BGH NJW 1989, 1920; VersR 2000, 171 [172]; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., 2004, § 2 BUZ Rz. 48), kann der Verweis auf einen Nischen- oder Schonarbeitsplatz gegen Treu und Glauben Verstoßen (BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472).

    Denn der Grund für den Verstoß eines (abstrakten) Verweises auf einen Nischenarbeitsplatz gegen Treu und Glauben besteht darin, dass dem Versicherten jegliche Aussicht fehlt, einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. dazu BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472; OLG Hamm, NJOZ 2006, 1399, 1402; OLG Saarbrücken, NJOZ 2004, 1748, 1752).

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16

    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei

    Dabei kann dahinstehen, ob hinsichtlich der aufgezeigten Verweisungsberufe ein ausreichender Arbeitsmarkt vorhanden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.06.1999 - IV ZR 211/98, VersR 1999, 1134, Rn. 18; Senat, Urteil vom 08.02.2006 - 20 U 171/05, VersR 2007, 384, Rn. 43), ob der Kläger die Berufe aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnte und ob sie seiner bisherigen Lebensstellung entsprächen.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 222/12

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Nachdem sie dem Kläger Deckungsschutz für ein beabsichtigtes außergerichtliches Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit ihren vorgerichtlichen Schreiben konkludent endgültig verweigert hatte, trafen ihn gegenüber der Beklagten - zumindest für außergerichtliche Schritte wie das Schlichtungsverfahren - keine Informations- und Abstimmungsobliegenheiten mehr (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1999 - IV ZR 211/98, Juris).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98

    Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein arglistig falscher Prozeßvortrag des Versicherungsnehmers nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers, solange dieser an seiner Leistungsablehnung festhält (BGHZ 107, 368, 370 ff.; Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129 unter 2 a; zuletzt Urteil vom 23. Juni 1999 - IV ZR 211/98 - unter 4 a.E.; Römer in Römer/Langheid, VVG § 6 Rdn. 112, 113).
  • OLG Nürnberg, 22.02.2021 - 8 U 2845/20

    Wahrung rechtlichen Gehörs bei Erhebung von Einwendungen gegen ein schriftliches

    Insbesondere hat die Vorinstanz dem Kläger die Möglichkeit des ihm obliegenden Beweises abgeschnitten, dass es die ihm von der Beklagten angesonnene Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht oder nur in völlig unbedeutendem Umfang gibt (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1999 - IV ZR 211/98, NJW-RR 1999, 1471, 1472 m.w.N.) bzw. dass die aufgezeigten Stellen nicht der bisherigen Lebensstellung des Klägers entsprechen.
  • OLG Frankfurt, 20.03.2019 - 7 U 8/18

    Die Anforderungen an einem Stichentscheid. Treuwidriges Berufen auf fehlende

    Es handelt sich hier um eine Obliegenheit nach Eintritt des Rechtsschutzfalles, die jedoch grundsätzlich nur bis zu einer Deckungsablehnung des Versicherers zu erfüllen ist (BGH, Urteil vom 23.06.1999 - IV ZR 211/98 - zit. n. Juris; Cornelius-Winkler, in: Harbauer, a.a.O., § 18 ARB 2010 Rdnr. 25).
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei

    Dabei ist aber vorauszusetzen, dass es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (vgl. BGH, Urt. v. 23. Juni 1999 - IV ZR 211/98 - NJW-RR 1999, 1471; Senat, Urt. v. 19. November 2003 - 5 U 124/07-11 - VersR 2009, 971).

    Demgemäß scheiden insbesondere Verweisungen auf Tätigkeiten, die nur in Einzelfällen nach den besonderen Anforderungen eines bestimmten Betriebes geschaffen oder auf spezielle Bedürfnisse eines bestimmten Mitarbeiters zugeschnitten worden sind, grundsätzlich ebenso aus, wie Verweisungen auf Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt nur in so geringer Zahl bereit stehen, dass von einem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr die Rede sein kann (sog. Nischenarbeitsplätze; vgl. BGH, Urt. v. 23. Juni 1999 - IV ZR 211/98 - NJW-RR 1999, 1471; Senat, Urt. v. 19. November 2003 - 5 U 124/07-11 - VersR 2009, 971; Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 2 BU Rn. 78).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

  • OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1198/04

    Klage gegen Versicherung wegen behaupteter Berufsunfähigkeit abgewiesen

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 78/01

    Beweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens mit einer Leistungsablehnung des

  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05

    Berufsunfähigkeit eines Fleischermeisters, kein Verweis auf kaufmännische

  • OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 768/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Hausmeistertätigkeit als bedingungsgemäße

  • OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Krankenschwester im Nachtdienst; nach Treu

  • OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der

  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen

  • OLG Hamm, 16.01.2008 - 20 U 17/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen des Verweises auf eine

  • OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 5 U 562/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedeutung des Rechts auf Arbeitszeitgestaltung

  • OLG Bremen, 18.05.2009 - 3 U 46/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Nichtvorhandenseins eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2009 - 17 A 4085/03

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Architekten auf Berufunfähigkeitsrente

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1999 - 4 U 203/98

    Verweis auf eine vergleichbare Tätigkeit in der

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99

    Berufsunfähigkeit einer Postbotin - unzulässiger Verweis auf Nischenarbeitsplatz

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2000 - 4 U 64/99

    Berufsunfähigkeitsversicherung - selbständiger Taxifahrer - Verweis auf frühere

  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

  • KG, 02.11.2010 - 6 U 75/10

    Zur Berufsunfähigkeit eines Beamten

  • OLG Oldenburg, 10.11.1999 - 2 U 208/99

    Voraussetzungen für die Einstellung von Leistungen einer

  • KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11

    Keine Verweisbarkeit des Kraftfahrers im Müllgedinge auf Recyclinghofarbeiter

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