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   KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96   

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KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96 (https://dejure.org/1997,1748)
KG, Entscheidung vom 10.11.1997 - 12 U 5774/96 (https://dejure.org/1997,1748)
KG, Entscheidung vom 10. November 1997 - 12 U 5774/96 (https://dejure.org/1997,1748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs; Schmerzensgeldanspruch wegen Tötung eines Kindes; Tötung eines Kindes infolge eines Verkehrsunfalls; Depression infolge des Todes eines Kindes; Ansprüche gegen die Versicherung eines Kraftfahrzeughalters; Ansprüche gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten - Straßenverkehrsrecht: Zur Frage des Mitverschuldens eines Zehnjährigen bei Verletzungen durch anfahrenden Lkw im Stop-and-Go-Verkehr - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 329
  • VersR 1999, 504
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Der am 9. Oktober 1983 in Berlin geborene und im Unfallzeitpunkt (15. Februar 1994) 10 Jahre und 4 Monate alte Sohn des Klägers war nach § 828 BGB insoweit anderen und sich selbst gegenüber verantwortlich, als er die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besaß; diese gesetzliche Vermutung für Personen zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr hat der Kläger nicht widerlegt (vgl. auch BGH NZV 1990, 227 f.).

    Welche Sorgfalt im Sinne des § 276 BGB von einem Jugendlichen zu fordern ist, richtet sich danach, was ein normal entwickelter Jugendlicher gleichen Alters hätte vorhersehen können (BGH NJW 1970, 1038 ); so ist bereits ein 8-jähriges Kind in der Regel fähig, seine Verantwortlichkeit beim unvernünftigen Überqueren der Fahrbahn zu erkennen (BGH NZV 1990, 227), erst recht ein 9-jähriges Kind (OLG Düsseldorf VRS 82, 94); die Mithaftung eines 10 1/2jährigen, der an einer Bushaltestelle vom Gehsteig auf die Fahrbahn rennt, wurde mit 2/3 bemessen (OLG Bamberg, NZV 1993, 268 ).

    Ohne konkrete Anhaltspunkte für die Anwesenheit von Kindern besteht auch keine erhöhte Sorgfaltspflicht nach § 3 Abs. 2 a StVO (BGH NJW 1990, 1483 = NZV 1990, 227 f.; vgl. auch BGH NJW 1997, 2756 f.).

  • KG, 16.09.1996 - 12 U 3841/95

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Kindes

    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 3 Abs. 2 a StVO , wonach ein Fahrzeugführer u.a. gegenüber Kindern sich so zu verhalten hat, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; denn die Anwendung dieser Vorschrift setzt grundsätzlich voraus, daß der Fahrer die geschützte Person sieht oder bei dem zu fordernden Maß an Sorgfalt hätte sehen oder mit ihr hätte rechnen müssen (Senat, VerkMitt 1997, 52 Nr. 68; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1250 f.).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen

    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Welche Sorgfalt im Sinne des § 276 BGB von einem Jugendlichen zu fordern ist, richtet sich danach, was ein normal entwickelter Jugendlicher gleichen Alters hätte vorhersehen können (BGH NJW 1970, 1038 ); so ist bereits ein 8-jähriges Kind in der Regel fähig, seine Verantwortlichkeit beim unvernünftigen Überqueren der Fahrbahn zu erkennen (BGH NZV 1990, 227), erst recht ein 9-jähriges Kind (OLG Düsseldorf VRS 82, 94); die Mithaftung eines 10 1/2jährigen, der an einer Bushaltestelle vom Gehsteig auf die Fahrbahn rennt, wurde mit 2/3 bemessen (OLG Bamberg, NZV 1993, 268 ).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn der Kraftfahrer aufgrund besonderer Umstände Anlaß hatte, mit einem verkehrswidrigen Verhalten von Kindern zu rechnen (BGH a.a.O.) etwa deshalb, weil sich bereits andere Kinder verkehrswidrig verhalten hatten und das Auftauchen weiterer Kinder zu erwarten war (vgl. BGH NJW 1986, 183 = DAR 1985, 314 = VersR 1985, 864 ).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Außerhalb von Fußgängerüberwegen haben nämlich die Fahrzeuge Vorrang, weil die Fahrbahn in erster Linie dem Fahrzeugverkehr dient (BGH NJW 1984, 50); die Fahrbahn darf daher nur besonders sorgfältig überquert werden, wobei auf den berechtigten Fahrverkehr Rücksicht zu nehmen, also bei Annäherung eines Fahrzeuges zu warten ist (BGH VersR 1966, 877 ; KG VRS 69, 419; VersR 1981, 263).
  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Ohne konkrete Anhaltspunkte für die Anwesenheit von Kindern besteht auch keine erhöhte Sorgfaltspflicht nach § 3 Abs. 2 a StVO (BGH NJW 1990, 1483 = NZV 1990, 227 f.; vgl. auch BGH NJW 1997, 2756 f.).
  • KG, 17.01.1980 - 22 U 2502/79

    Übergang von Ansprüchen auf Schadenersatz auf einen Sozialversicherungsträger;

    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Außerhalb von Fußgängerüberwegen haben nämlich die Fahrzeuge Vorrang, weil die Fahrbahn in erster Linie dem Fahrzeugverkehr dient (BGH NJW 1984, 50); die Fahrbahn darf daher nur besonders sorgfältig überquert werden, wobei auf den berechtigten Fahrverkehr Rücksicht zu nehmen, also bei Annäherung eines Fahrzeuges zu warten ist (BGH VersR 1966, 877 ; KG VRS 69, 419; VersR 1981, 263).
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Ein Fußgänger darf kurz vor einem Kraftfahrzeug nicht versuchen, die Fahrbahn zu überqueren; darauf darf der Kraftfahrer vertrauen (Senat, VersR 1972, 104 f.), der auch nicht damit rechnen muß, daß zwischen parkenden Fahrzeugen Kinder oder andere Fußgänger unvorsichtig die Fahrbahn betreten (vgl. BGH NJW 1985, 1950 = DAR 1985, 17 = VersR 1985, 637 = VRS 69, 85; Senat, NZV 1988, 104).
  • KG, 21.12.1970 - 12 W 12310/70
    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Ein Fußgänger darf kurz vor einem Kraftfahrzeug nicht versuchen, die Fahrbahn zu überqueren; darauf darf der Kraftfahrer vertrauen (Senat, VersR 1972, 104 f.), der auch nicht damit rechnen muß, daß zwischen parkenden Fahrzeugen Kinder oder andere Fußgänger unvorsichtig die Fahrbahn betreten (vgl. BGH NJW 1985, 1950 = DAR 1985, 17 = VersR 1985, 637 = VRS 69, 85; Senat, NZV 1988, 104).
  • BGH, 19.02.1960 - VI ZR 30/59

    Ersatzfähigkeit der Reisekosten eines Angehörigen zur Beerdigung

    Auszug aus KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96
    Wenn auch Reisekosten von Angehörigen des Verstorbenen im deutschen Kulturkreis grundsätzlich nicht zu den Kosten einer standesgemäßen Bestattung gehören (vgl. BGHZ 32, 72 ), ist dies offensichtlich im türkischen Kulturkreis anders; daher sind auch die Transportkosten für die Trauergesellschaft für 150 km mit zwei Kleinbussen und drei Pkw in Höhe von 500, 00 DM anzuerkennen.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1990 - 15 U 173/88

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines hinter einem Reinigungsfahrzeug

  • KG, 03.03.1988 - 12 U 5392/87
  • OLG Hamm, 06.03.1987 - 9 U 275/86
  • OLG Bamberg, 31.03.1992 - 5 U 48/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linienbusses mit einem an der Haltestelle

  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden

  • OLG Hamm, 06.07.1993 - 27 U 63/93

    Umfang eines Anspruchs auf Ersatz der Kosten für die Beerdigung des verunglückten

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

  • KG, 24.01.1994 - 12 U 50/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in ein Grundstück einbiegenden Pkw mit

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

  • LG Heilbronn, 16.11.1993 - 2 O 2499/92

    Schmerzensgeldansprüche der Mutter eines getöteten Kindes

  • KG, 06.03.1975 - 12 U 2550/74

    Schuldanerkenntnis; Vertrag; Abgrenzung

  • OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 687/95

    Willkürliche Annahme einer fehlenden sachlichen Zuständigkeit des

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • LG Saarbrücken, 12.10.2012 - 13 S 100/12

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderungsanspruch eines Versicherers von

    Dies gilt insbesondere, wenn eine Haftpflichtversicherung eine Teilzahlung auf eine Schadensersatzforderung erbringt, obwohl zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrscht, und gleichzeitig in einem Regulierungsschreiben erklärt, sie erkenne ihre Haftung dem Grunde nach ganz oder zum Teil an (vgl. KG, VersR 1999, 504; OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2006 - 12 U 449/05, juris; Kammer, Urteil vom 21.10.2011 - 13 S 117/11, NJW-RR 2012, 159; vgl. auch BGHZ 66, 250, 253 f.; BGH, Urteile vom 11.07.1995 aaO; vom 11.01.2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530 und vom 03.06.2008 aaO).

    Da sich auch aus den sonstigen Umständen oder Erklärungen kein Hinweis darauf ergibt, dass ein Einwendungsverzicht des Versicherers gewollt war, liegt in der bloßen Regulierung des Versicherers auf der Grundlage einer von ihm angenommenen Haftungsquote kein stillschweigendes Anerkenntnis einer Mindesthaftung (vgl. OLG Koblenz aaO; LG Hildesheim, Schaden-Praxis 2002, 125; a.A. offenbar KG VersR 1999, 504).

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Allein die Anwesenheit von Schulkindern auf dem rechten Bürgersteig und die Nähe einer als Überquerungshilfe gedachten Verkehrsinsel zwingen zu besonderer Aufmerksamkeit und Geschwindigkeitsverringerung (OLG Hamm r+s 2001, 60; NZV 1990, 473; NZV 1991, 69; NZV 2006, 151), zumal eine gegenseitige Beeinflussung der Klägerin und ihrer noch jüngeren Schwester (BGH NJW 1991, NJW Jahr 1990 Seite 292; KG NZV 1999, 329; OLG Hamburg NZV 1990, 71) nicht auszuschließen ist und sogar nahe liegt.
  • OLG Hamm, 22.02.2001 - 6 U 29/00

    Geltendmachung eines auf Erben übergegangenen Schmerzensgeldanspruchs eines

    Erforderlich ist vielmehr, daß auch aus medizinischer Sicht eine nachhaltige traumatische Schädigung verursacht ist, die zudem aus juristischer Sicht dasjenige übersteigt, worin sich das normale Lebensrisiko der menschlichen Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt verwirklicht (vgl. BGH NJW 89, 2317; 84, 1405; 71, 1883; Senat r + s 97, 246, 247 = VersR 98, 730; KG VM 99, 11 = VersR 99, 504; OLG Nürnberg NJW 98, 2293; r + s 95, 384; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 159; OLG Köln VersR 89, 519; OLG Stuttgar NJW-RR 89, 477; OLG Koblenz OLG R 2001, 9, 10; 2001, 50, 52).
  • KG, 15.03.2004 - 12 U 333/02

    Schmerzensgeld: Berücksichtigung von Vergleichsentscheidungen bei der Bemessung

    Auch deswegen eröffnet der in § 847 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgeschriebene Maßstab der Billigkeit dem Richter einen Spielraum, den er durch eine Einordnung des Streitfalls in die Skala der von ihm in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder ausfüllen muss (vgl. Senat, VerkMitt 1996 Nr. 60, S. 44; VersR 1999, 504, 506 = NZV 1999, 329, 330).
  • BSG, 07.11.2001 - B 9 VG 2/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Damit folgt das LSG der zivilgerichtlichen Rechtsprechung, wonach sich der Schockgeschädigte in den Fällen, in denen der Schock durch die Verletzung eines Angehörigen hervorgerufen wurde, ein Mitverschulden seines Angehörigen an der Verletzung entgegenhalten lassen muß (BGHZ 56, 163, 170; KG VersR 1999, 504, 507, im Ergebnis auch RGZ 157, 11, 13; zustimmend Palandt-Heinrichs, 60. Aufl, § 254 RdNr 68; dagegen aber Deubner, JuS 1971, 625).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2019 - 1 U 25/18

    Deklaratorisches Anerkenntnis im Rahmen der Unfallregulierung

    Zudem teilt die Drittwiderbeklagte Ziffer 3 mit, dass sie inzwischen Einsicht in die Ermittlungsakte hatte, was ebenfalls für ein Anerkenntnis spricht (vgl. KG Berlin, Urteil vom 10. November 1997 - 12 U 5774/96, VersR 1999, 504).

    c) Das von der Drittwiderbeklagten Ziffer 3 erklärte Anerkenntnis wirkt aufgrund deren Regulierungsvollmacht (vgl. Ziffer A.1.1.4 der von der Drittwiderbeklagten Ziffer 3 verwendeten AKB, BK 3) auch zu Lasten des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008 - IV ZR 293/05 -, Rn. 9, juris) und der mitversicherten Drittwiderbeklagten Ziffer 2 (vgl. Prölss/Martin/Klimke, 30. Aufl. 2018, AKB 2015 § A.1.1.4 Rn. 35 f.; KG Berlin, Urteil vom 10.11.1997 - 12 U 5774/95 VersR 1999, 504).

  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Verlassen eines Parkplatzes;

    Ob auch in einer Teilzahlung des Versicherers ein Anerkenntnis gesehen werden kann (vgl. KG NZV 1999, 329 ff.), hängt auch von der Formulierung der begleitenden Erklärung und den Gesamtumständen im Einzelfall ab.
  • LG Krefeld, 15.11.2018 - 3 O 373/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen rechtsabbiegenden Lkw und überholenden

    Erforderlich ist vielmehr, dass auch aus medizinischer Sicht eine nachhaltige traumatische Schädigung verursacht ist, die zudem aus juristischer Sicht dasjenige übersteigt, worin sich das normale Lebensrisiko der menschlichen Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt verwirklicht (vgl. BGH NJW 89, 2317; 84, 1405; 71, 1883; Senat r + s 97, 246, 247 = VersR 98, 730; KG VM 99, 11 = VersR 99, 504; OLG Nürnberg NJW 98, 2293; r + s 95, 384; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 159; OLG Köln VersR 89, 519; OLG Stuttgart NJW-RR 89, 477; OLG Koblenz OLG R 2001, 9, 10; 2001, 50, 52).

    Zwar kennt das Gericht die Entscheidung des Kammergerichts vom 10.11.1997, AZ 12 U 5774/96 hierzu, in welcher auch die Reisekosten der Beerdigungsgesellschaft für erstattungsfähig gehalten werden.

  • KG, 21.05.2001 - 12 U 3372/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Sie haben in keiner Weise dargetan oder unter Beweis gestellt, dass die Beklagte zu 2. ihrer Leitungs- und Überwachungspflicht in der gebotenen Weise nachgekommen ist (vgl. dazu BGH VersR 1984, 67; NJW 1997, 2756, 2757; Senat, VM 1995, 51, 52 f.; VersR 1999, 504 = NZV 1999, 329 = VM 1999, 11 = DAR 1999, 115 = KG Rep.
  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

  • KG, 07.07.2008 - 12 U 138/08

    Fußgängerunfall: Kollision mit rechts überholendem Fahrradfahrer nach Überqueren

  • KG, 27.02.2006 - 12 U 262/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Beendigung der Verjährungshemmung bei positiver

  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 12 U 164/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Tatsächliches Schuldanerkenntnis;

  • LG Coburg, 22.06.2005 - 12 O 901/04

    Lebensgefährliche Verletzungen mit lebenslanger Belastung

  • KG, 10.06.2004 - 12 U 315/02

    Erwerbsschadenersatz wegen Verkehrsunfalltods der Ehefrau: Darlegungslast eines

  • KG, 30.10.2000 - 12 U 5120/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • KG, 06.08.1998 - 12 U 7192/96
  • AG Wuppertal, 28.10.2021 - 31 C 79/21
  • AG Berlin-Mitte, 09.03.2011 - 19 C 3101/10
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