Weitere Entscheidung unten: AG Köln, 05.06.1998

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98   

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BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98 (https://dejure.org/1999,1198)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1999 - IV ZR 123/98 (https://dejure.org/1999,1198)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 (https://dejure.org/1999,1198)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeitsversicherung (Rentenzahlung); Leistungseinstellung bei Besserung des Gesundheitszustandes

  • Judicialis

    BB-BUZ § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 7
    Keine Verweisung des VN auf eine von ihm durch kapitalaufwendige Umorganisation eröffnete Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 7
    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1111
  • MDR 1999, 994
  • VersR 1999, 958
  • BB 1999, 1572
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
    Dies ist zu verneinen, wenn er diese Umorganisationsmöglichkeit durch eine eigene Anstrengung geschaffen hat, zu der er dem Versicherer gegenüber weder aufgrund einer vertraglich vereinbarten Obliegenheit noch aufgrund seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet war (vgl. die Senatsurteile vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 unter I. 3. c) und vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II. 2. c) zur Berücksichtigung neu erworbener beruflicher Fähigkeiten).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
    Ist in dem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versicherer seine Leistungsfreiheit herleiten will, nur zu dem gegenwärtigen Gesundheitszustand des Versicherten Stellung genommen, so ist die Mitteilung nur dann hinreichend nachvollziehbar, wenn der Versicherer aufzeigt, daß die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die er seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGHZ 121, 284, 295; BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 958 unter 2. a) und b)).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
    Ist in dem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versicherer seine Leistungsfreiheit herleiten will, nur zu dem gegenwärtigen Gesundheitszustand des Versicherten Stellung genommen, so ist die Mitteilung nur dann hinreichend nachvollziehbar, wenn der Versicherer aufzeigt, daß die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die er seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGHZ 121, 284, 295; BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 958 unter 2. a) und b)).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
    Dies ist zu verneinen, wenn er diese Umorganisationsmöglichkeit durch eine eigene Anstrengung geschaffen hat, zu der er dem Versicherer gegenüber weder aufgrund einer vertraglich vereinbarten Obliegenheit noch aufgrund seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet war (vgl. die Senatsurteile vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 unter I. 3. c) und vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II. 2. c) zur Berücksichtigung neu erworbener beruflicher Fähigkeiten).
  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 155/92

    Zusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit - Wegfall der Bedingungen für die

    Auszug aus BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
    c) Es liegt hier auch kein Ausnahmefall vor, in dem eine Vergleichsbetrachtung entbehrlich ist, weil der Versicherungsnehmer selber am besten weiß, daß und wie sich sein Gesundheitszustand gebessert hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 1993 - IV ZR 155/92 - NJW-RR 1993, 1238 unter 2.).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Der Versicherer kann im Wege des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 6 BB-BUZ von der durch sein Anerkenntnis geschaffenen Selbstbindung abrücken (vgl. Senatsurteil vom 30. März 2011 - IV ZR 269/08, NJW 2011, 1736 Rn. 13) und seine bereits anerkannte Leistungspflicht wieder beseitigen (Senatsurteile vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98, VersR 1999, 958 unter II 1 a [juris Rn. 9]; vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284 unter III [juris Rn. 39]).
  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Die vom Versicherer zu treffende Entscheidung, ob er die Leistungen wegen Wegfalls der Berufsunfähigkeit einstellen kann, erfordert einen Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis zugrunde liegt, mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06 - VersR 2008, 521 Tz. 3; Senatsurteile BGHZ 121, 284, 295; vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1 a m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06

    Eintritt des Versicherungsfalls in der privaten Krankentagegeldversicherung;

    Eine solche überobligationsmäßige Anstrengung liegt z.B. vor, wenn der Versicherte durch Kapitaleinsatz sein Unternehmen erweitert (Senatsurteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 2 b).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Nachvollziehbarkeit der Entscheidung des Versicherers setzt daher in der Regel voraus, dass mit ihr diese Vergleichsbetrachtung vorgenommen wird und die aus ihr abgeleiteten Folgerungen aufgezeigt werden (vgl. Senatsurteile vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98, VersR 1999, 958 unter II 1 a [juris Rn. 9]; vom 12. Juni 1996 - IV ZR 106/95, VersR 1996, 958 unter 2 b [juris Rn. 12]).
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Eine solche überobligationsmäßige Anstrengung hat der Senat angenommen, wenn ein Versicherter durch Kapitaleinsatz sein Unternehmen erweitert und sich erst dadurch eine Umorganisationsmöglichkeit schaffen kann (Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 2 b).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame

    a) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGHZ 121, 284, 293; BGH, Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06 - VersR 2008, 521 unter 1 m.w.N.).

    Wirksam ist eine solche Mitteilung nur, wenn darin nachvollziehbar begründet wird, warum die anerkannte Leistungspflicht wieder enden soll (BGH, Urteile vom 28. April 1999 aaO; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171 unter II 2 a).

    Außerdem müssen die aus dieser Vergleichsbetrachtung abgeleiteten Folgerungen aufgezeigt werden (BGH, Urteil vom 28. April 1999 aaO).

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    So ist etwa anerkannt, dass bei der Bestimmung der Berufsunfähigkeit überobligationsmäßiges Verhalten der versicherten Person (z.B. Weiterarbeit trotz Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes) außer Betracht zu bleiben hat (BGH 11.10.2000 - IV ZR 208/99, r+s 2001, 167; BGH 30.11.1994 - IV ZR 300/93, VersR 1995, 159; sowie BGH 28.4.1999 - IV ZR 123/98, r+s 1999, 387 zur Umorganisation).
  • BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06

    Rechtsnatur der Mitteilung des Versicherers, die Leistungen aus der

    Maßgebend ist der Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis nach § 7 BUZVB, § 5 BUZ zugrunde liegt (oder zugrunde zu legen wäre, vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 a m.w.N.), mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (Senatsurteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1a m.w.N.; grundlegend BGHZ 121, 284, 295, 297 f.).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit "außervertraglicher" Vereinbarungen;

    Ist in einem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versicherer seine Leistungsfreiheit herleiten will, nur zu dem gegenwärtigen gesundheitlichen Zustand der versicherten Person Stellung genommen, so ist die Mitteilung nur dann formal korrekt, wenn der Versicherer darlegt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Bewertungen, aufgrund deren zuvor eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit anzunehmen war, eine nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958; Senat, Urt. v. 14.11.2012 - 5 U 343/10 - VersR 2013, 1030; OLG München, NJW-RR 2010, 1619).
  • OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18

    Versicherer muss nachvollziehbare Begründung geben, wenn er aus einer

    Dass allein die Bezugnahme auf eine etwaig verbesserte Leistungsfähigkeit hinsichtlich einzelner Teilbereiche der ursprünglich ausgeübten beruflichen Tätigkeit nicht ausreicht, hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 28. April 1999 (Az. IV ZR 123/98) entschieden.
  • BGH, 31.08.2022 - IV ZR 223/21

    Gewährung von weiteren Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2020 - 5 U 30/19

    Die Einstellungsmitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers kann schon aus

  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 20/08

    Anforderungen an die Mitteilung der Leistungseinstellung einer Versicherung

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Beamten

  • KG, 09.10.2018 - 6 U 64/18

    Leistungseinstellung eines Berufsunfähigkeitsversicherers bei Minderung der

  • OLG Hamm, 27.09.2017 - 20 U 96/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsentscheidung mit teilweise

  • OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 943/20

    Begriff des Anerkenntnisses durch den Versicherer im Sinne von § 173 Abs. 1 VVG;

  • OLG Saarbrücken, 07.04.2017 - 5 U 32/14

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Formelle und materielle Anforderungen an

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Auswirkungen einer

  • OLG Köln, 14.01.2022 - 20 U 84/189
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09

    Verfahren bei Einstellung der Leistungen aus der

  • KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Prüfungs- und

  • KG, 10.01.2017 - 6 U 89/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 240/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Wirksamkeit einer

  • OLG Frankfurt, 09.02.2000 - 7 U 46/98

    Verweisung eines selbständigen Bäckermeisters auf eine Umorganisation des

  • OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18

    Zulässigkeit der Verweisung eines Müllwerkers/Kraftfahrers auf die Tätigkeit

  • KG, 24.07.2020 - 6 U 157/18

    Auslegung spezieller BU-Bedingungen einer überbetrieblichen Pensionskasse;

  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Deckungsklage auf Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente: Voraussetzungen

  • LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf andere Tätigkeit und

  • KG, 16.09.2014 - 6 U 39/14

    Verweisung im Nachprüfungsverfahren

  • LG Dortmund, 26.10.2006 - 2 O 116/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Nachprüfungsverfahren

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Rechtsprechung
   AG Köln, 05.06.1998 - 120 C 12/98   

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AG Köln, 05.06.1998 - 120 C 12/98 (https://dejure.org/1998,32516)
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  • VersR 1999, 958
 
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