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   VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98   

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https://dejure.org/1998,336
VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98 (https://dejure.org/1998,336)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.1998 - VfGBbg 1/98 (https://dejure.org/1998,336)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 (https://dejure.org/1998,336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4; GG, Art. 103 Abs. 1; GG, Art. 20 Abs. 3; GG, Art. 3 Abs. 1
    Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Zivilprozeßrecht; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Willkür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1135
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 89, 1, 13 f.).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
    aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Verbot willkürlicher gerichtlicher Entscheidungen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 74, 102, 127 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
    Raum für eine landesrechtliche Regelung verbleibt deshalb nur insoweit, als diese zur Erreichung des Zwecks der Landesverfassungsbeschwerde unerläßlich ist (BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, S. 35 ff. des Entscheidungsumdrucks).
  • VerfG Brandenburg, 16.10.1997 - VfGBbg 25/97

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
    Erst wenn das Gericht in der Entscheidung auf einen Aspekt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßvertreter nicht zu rechnen braucht, kann dies als "Überraschungsurteil" eine Verletzung des rechtlichen Gehörs begründen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 1997 VfGBbg 25/97 -, Seite 12 des Entscheidungsumdrucks; vgl. auch BVerfG, NJW 1996, 454).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
    Das auf Landesverfassungsebene ausdrücklich normierte Gebot des fairen Verfahrens (Art. 52 Abs. 4 LV) ergibt sich auf Bundesverfassungsebene als Ableitung aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. hierzu etwa BVerfGE 78, 123, 126).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 17/96

    Verfahrensbindung; Asylrecht; Bundesrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
    Diese ausdrückliche Zulässigkeitsvoraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts um den - über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinausgehenden - Grundsatz der Subsidiarität zu ergänzen, wonach der Beschwerdeführer gehalten ist, alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder zu verhindern (vgl. etwa Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 118 ff. m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 89, 1, 13 f.).
  • VerfG Brandenburg, 14.08.1996 - VfGBbg 23/95

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
    Willkürlich ist eine Entscheidung nach dem oben Dargelegten erst dann, wenn sie - jenseits der richtigen Anwendung des einfachen Rechts - ganz und gar unverständlich erscheint und das Recht in einer Weise falsch anwendet, die jeden Auslegungs- oder Bewertungsspielraum überschreitet (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95 -, LVerfGE; 5, 67, 72 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1995 - VIII ZR 52/94

    Die Bundesrepublik kann "Zwangsvertreter" -Provisionen nicht geltend machen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98
    Erst wenn das Gericht in der Entscheidung auf einen Aspekt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßvertreter nicht zu rechnen braucht, kann dies als "Überraschungsurteil" eine Verletzung des rechtlichen Gehörs begründen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 1997 VfGBbg 25/97 -, Seite 12 des Entscheidungsumdrucks; vgl. auch BVerfG, NJW 1996, 454).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat bereits entschieden, dass es unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Oktober 1997 (Az.: 2 BvN 1/95, BVerfGE 96, 345, 371ff) aufgestellten Voraussetzungen zur Überprüfung der Anwendung formellen und materiellen Bundesrechts durch Gerichte des Landes am Maßstab von Landesverfahrensgrundrechten befugt ist (s. für die Anwendung von Bundesverfahrensrecht am Maßstab der Landesgrundrechte LVerfGE 8, 82, 84; für die Anwendung von materiellem Bundesrecht am Maßstab der Landesverfahrensgrundrechte Beschluss vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 283/03 -, LVerfGE 16, 149).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 61/12

    Bezeichnung von Grundrechten der Landesverfassung; Willkürverbot; Auslegung von

    Da das Verfassungsgericht aber im Rahmen der Überprüfung von Entscheidungen, die auf gerichtlichem Verfahrensrecht des Bundes beruhen, von vornherein nur die Grundrechte prüfen kann, die in Landesverfassung und Grundgesetz inhaltsgleich garantiert sind (vgl. Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 85; Bundesverfassungsgericht - BVerfG - BVerfGE 96, 345, 371 ff), ist zu vermuten, dass mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eine Überprüfung am Maßstab der Landesverfassung begehrt wird.

    Rechtliches Gehör und Willkürverbot verbürgen das Grundgesetz und die Landesverfassung in dem vorstehend erläuterten Sinne inhaltsgleich (vgl. Beschlüsse vom 16. April 1998, a. a. O., und vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, LKV 2011, 124, 125).

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99

    Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes

    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen im Sinne der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat (Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -), sind hier gegeben:.

    Willkürlich ist eine Entscheidung zwar erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - Beschluss vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).

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