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   VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11   

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VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11 (https://dejure.org/2011,1427)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2011 - VfGBbg 16/11 (https://dejure.org/2011,1427)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 (https://dejure.org/2011,1427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 6 Abs 2 Verf BB, Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 26 Verf BB, Art 27 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 2; LV, Art. 10; LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 26; LV, Art. 27; LV, Art. 52 Abs. 3 und 4
    Effektiver Rechtsschutz; faires Verfahren; rechtliches Gehör; Umgangsrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Es überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt (vgl. Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dabei müssen die Gerichte ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 56/10, - aaO).

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Zu den prozessualen Möglichkeiten, eine etwaige die Verfassung verletzende Verfahrensgestaltung zu verhindern, gehört, dass ein Beschwerdeführer bereits im fachgerichtlichen Umgangsverfahren Anhörung und Pflegerbestellung förmlich beantragt (vgl. Mallory Völker, jurisPR-FamR 11/07 Anm. 4 unter Auswertung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 - und vom 26. September 2006 - 1 BvR 1827/06 - und Hinweis auf Klein/Sennekamp, NJW 2007, 945 ff.).

    Sie ist mit dem verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht vereinbar (vgl. BVerfGK 9, 274, 279 und 14, 28, 33).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Es soll dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung tragen (vgl. zum inhaltsgleichen Art. 6 Abs. 2 GG: BVerfGE 31, 194, 206).

    Ungeachtet der Berücksichtigung der Interessen der Eltern ist das Wohl des Kindes die oberste Richtschnur für die Regelung des Umgangs (vgl. BVerfGE 31, 194, 210).

  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11

    Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (Beschluss vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Danach muss ein Beschwerdeführer - über die Erschöpfung des Rechtsweges hinaus - alle nach Lage der Sache verfügbaren prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, NVwZ 2011, 997 und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11, aaO).

  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 8/10

    Einstweilige Anordnung; Abwägung der Folgen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Der Beschwerdeführer hat am 19. Februar 2010 das ruhende Verfahren wieder aufgenommen, das unter dem Aktenzeichen VfGBbg 8/10 fortgeführt worden ist.

    Das Verfassungsbeschwerdeverfahren des Kindes ist daraufhin mit Beschlüssen vom 20. Mai 2010 eingestellt (Az.: VfGBbg 29/09) und - nach entsprechendem Antrag - das Ruhen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens des Beschwerdeführers (Az.: VfGBbg 8/10) angeordnet worden.

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 29/09

    Beistand; Zulassung; sachdienlich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Am 16. Juni 2009 hat der Beschwerdeführer im eigenen Namen und im Namen seines Sohnes Verfassungsbeschwerde erhobenen (Az.: VfGBbg 29/09).

    Das Verfassungsbeschwerdeverfahren des Kindes ist daraufhin mit Beschlüssen vom 20. Mai 2010 eingestellt (Az.: VfGBbg 29/09) und - nach entsprechendem Antrag - das Ruhen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens des Beschwerdeführers (Az.: VfGBbg 8/10) angeordnet worden.

  • VerfG Brandenburg, 26.03.2009 - VfGBbg 70/07

    Zwangsversteigerung; Gesetzlicher Richter; Rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Denn die Gerichte sind nur dazu verpflichtet, entscheidungserhebliche Gesichtspunkte zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung in Betracht zu ziehen (vgl. Beschluss vom 26. März 2009 - VfGBbg 70/07-, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11

    Rüge von Verstößen gegen die UN-Kinderrechtskonvention im Rahmen einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Können die Eltern sich über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de mwN).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 28/10

    Wegen der vorrangig zu nutzenden Rechtsschutzmöglichkeit des Wiederaufgreifens

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Danach muss ein Beschwerdeführer - über die Erschöpfung des Rechtsweges hinaus - alle nach Lage der Sache verfügbaren prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, NVwZ 2011, 997 und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11, aaO).
  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11
    Zu den prozessualen Möglichkeiten, eine etwaige die Verfassung verletzende Verfahrensgestaltung zu verhindern, gehört, dass ein Beschwerdeführer bereits im fachgerichtlichen Umgangsverfahren Anhörung und Pflegerbestellung förmlich beantragt (vgl. Mallory Völker, jurisPR-FamR 11/07 Anm. 4 unter Auswertung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 - und vom 26. September 2006 - 1 BvR 1827/06 - und Hinweis auf Klein/Sennekamp, NJW 2007, 945 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98

    Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 2 WF 233/04

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren: Billigkeitsentscheidung hinsichtlich

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 42/11

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Rücknahme einer Beschwerde

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • OLG Brandenburg, 10.02.2005 - 10 WF 22/05

    Auferlegung außergerichtlicher Kosten in Familienstreitigkeit bei fehlender

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 2697/07

    Unterlassen der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater bei bestehendem

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

  • OLG Jena, 17.06.1999 - 1 UF 128/99

    Familienrechtliche Ausgestaltung einer Regelung zur Aussetzung eines elterlichen

  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07

    Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger

  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09

    Gesetzlicher Richter; Willkür; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Ob das Schweigen zu diesem Tatbestandsmerkmal schon geeignet ist, von einer Willkürlichkeit der gerichtlichen Entscheidung und damit von deren rechtlichen Unvertretbarkeit unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auszugehen, kann aber offenbleiben (vgl. zur Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen Beschluss vom 16. Dezember 2011 ‌- VfGBbg 16/11 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11

    Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf

    Das Verfassungsgericht prüft lediglich, ob dem Fachgericht hierbei Fehler unterlaufen sind, die auf einem Übersehen betroffener Grundrechte oder der nicht hinreichenden Berücksichtigung bzw. unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte beruhen, oder Folge sachfremder und damit objektiv willkürlicher Erwägungen sind (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; für das Bundesrecht: BVerfGE 18, 85, 92 f.; BVerfG NStZ-RR 2007, S. 338 f.).

    a. Das in § 1684 BGB geregelte Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils ist Teil des durch Art. 27 Abs. 2 LV - inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) - geschützten Elternrechts (Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Es soll dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung tragen (Beschluss vom 16. Dezember 2011, a. a. O.; vgl. zu Art. 6 Abs. 2 GG: BVerfGE 31, 194, 206).

    Im Abänderungsverfahren bestehen die aus Art. 27 Abs. 2 LV folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Verfahren und Entscheidung daher zu der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzungen einer derartigen Umgangsänderung vorliegen (Beschluss vom 16. Dezember 2011, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 24/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 55/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Umgangsrecht; Kindeswillen; Kindeswohl

    Das in § 1684 BGB geregelte Umgangsrecht der Eltern ist Teil des durch Art. 27 Abs. 2 LV - inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) - geschützten Elternrechts (Beschluss vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 72/11 - Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -).

    Es soll auch dem getrennt von dem Kind lebenden Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (Beschluss vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 72/11 - Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 - vgl. zu Art. 6 Abs. 2 GG: BVerfGE 31, 194, 206).

  • VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 25/18

    Verletzung des Willkürverbot durch begründungslose fachgerichtliche Abweichung

    Insoweit kommt dem Amtsgericht auch nicht zugute, dass an sich eine verfassungsrechtliche Begründungspflicht für solche Gerichtsentscheidungen, die mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbar sind, nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts grundsätzlich nicht besteht (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 97/15 -, vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, https://verfassungsgericht.â??brandenburg.de ; vgl. BVerfGE 71, 122, juris Rn. 34 m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12

    Willkürverbot; Beschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe

    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 2490/10 -, FamRZ 2012, 431, 432).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2014 - 11 SchH 7/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Übergangsfällen: Maßgeblicher

    Abzustellen ist dabei im vorliegenden Falle - entgegen der Meinung des Klägers - nicht auf den Beschluss des Landesverfassungsgerichtes vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 (Kopie Anlage K14/GA II 368 ff.), der ihm nach seinem Vorbringen am 28. Dezember 2011 zuging und aus dem sich - dies sei hier lediglich ergänzend angemerkt - nicht ergibt, dass die Dauer des Umgangsrechtsverfahrens überhaupt Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war, sondern auf die abschließende Entscheidung des 3. Familiensenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts im Ausgangsrechtsstreit, die spätestens im April 2009 ergangen und den dortigen Verfahrensbeteiligten bekannt gemacht worden ist.
  • VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 18/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl einer Kostenentscheidung gem § 467 Abs 4

    Mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen bedürfen von Verfassungs wegen keiner Begründung (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 63/12

    Willkürverbot; Kostenentscheidung; Teilerfolg; Billigkeitsgesichtspunkte

    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (Beschlüsse vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 - und 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 2490/10 -, FamRZ 2012, 431, 432).
  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 14/12

    Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, Beschluss vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2014 - 11 SchH 9/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Übergangsfällen: Maßgeblicher

  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 20/12

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 2/12

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

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