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   VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13   

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VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13 (https://dejure.org/2014,1725)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2014 - VfGBbg 21/13 (https://dejure.org/2014,1725)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 (https://dejure.org/2014,1725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1
    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter; Rechtswegerschöpfung; Subsidiaritätsgrundsatz; Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 73/12

    Akteneinsicht; Verfahrensabschluss; Berechtigtes Interesse; Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Zur Begründung verweist er auf ein Hinweisschreiben des Verfassungsgerichts vom 7. Juni 2013 in dem - eine andere Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers betreffenden - Verfahren VfGBbg 73/12 sowie auf die Ablehnung seines Antrags auf Akteneinsicht in bereits abgeschlossene Verfassungsbeschwerdeverfahren.

    Angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche ist eine Stellungnahme der abgelehnten Richter entbehrlich; diese sind bei der Entscheidung über die offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuche auch nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ferner etwa BVerfGK 8, 59, 60).

    Zur weiteren Begründung kann auf den Beschluss vom 16. August 2013 im Verfahren VfGBbg 73/12 und die Beschlüsse vom 20. September 2013 in den Verfahren VfGBbg 62/12 und VfGBbg 64/12 (veröffentlicht jeweils unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden.

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Ergibt sich aus seinem Vorbringen (auch) die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs, dann bedarf es zur Erschöpfung des Rechtsweges der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. Beschluss vom 21. September 2012 - VfGBbg 43/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris; Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506).

    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011, a. a. O.).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Ergibt sich aus seinem Vorbringen (auch) die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs, dann bedarf es zur Erschöpfung des Rechtsweges der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. Beschluss vom 21. September 2012 - VfGBbg 43/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris; Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 29/09

    Beistand; Zulassung; sachdienlich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Hinsichtlich der Vizepräsidentin Nitsche führt der Beschwerdeführer weiter aus, ein von ihr im Dezember 2009 durchgeführter Erörterungstermin in dem (abgeschlossenen) Verfassungsbeschwerdeverfahren VfGBbg 29/09 habe bei ihm den Eindruck entstehen lassen, dass die Richterin von einer "ideologisch überhöhten Mutterrolle und ihrer eigenen Biographie motiviert" sei.
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche ist eine Stellungnahme der abgelehnten Richter entbehrlich; diese sind bei der Entscheidung über die offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuche auch nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ferner etwa BVerfGK 8, 59, 60).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 43/12

    Strafverfahrensrechtlicher Beschleunigungsgrundsatz; Subsidiaritätsgrundsatz;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Ergibt sich aus seinem Vorbringen (auch) die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs, dann bedarf es zur Erschöpfung des Rechtsweges der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. Beschluss vom 21. September 2012 - VfGBbg 43/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris; Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 58/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung und

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für die Auslegung der §§ 42 ff ZPO bei Entscheidungen über Ablehnungsgesuche (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2001 - VfGBbg 58/10 -, vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 36/11 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Zur weiteren Begründung kann auf den Beschluss vom 16. August 2013 im Verfahren VfGBbg 73/12 und die Beschlüsse vom 20. September 2013 in den Verfahren VfGBbg 62/12 und VfGBbg 64/12 (veröffentlicht jeweils unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden.
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Damit behauptet der Beschwerdeführer der Sache nach eine Verletzung der aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgenden Verpflichtung der Gerichte, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. hierzu Beschluss vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2011 - VfGBbg 20/10

    Wegen fehlender Beschwerdebefugnis und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13
    Dieser aus dem Gebot der Rechtswegerschöpfung abgeleitete Grundsatz besagt, dass der Beschwerdeführer über die formale Erschöpfung des Rechtsweges hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zur Korrektur der gerügten Verfassungsverletzungen ergreifen muss (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 30.05.2008 - 1 BvR 27/08

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10

    Entziehung des gesetzlichen Richters

  • VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 1/08

    Prüfungsmaßstab; Willkür

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 61/12

    Bezeichnung von Grundrechten der Landesverfassung; Willkürverbot; Auslegung von

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 64/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

  • VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Anhörungsrüge; nachträglich

  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 36/11

    Rechtliches Gehör; Beruhen; Zügiges Verfahren; Prüfungsmaßstab; Befangenheit

  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 49/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Sozialgericht;

    Sie behauptet damit der Sache nach eine Verletzung der aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgenden Verpflichtung der Gerichte, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 - und vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Bei dieser Sachlage bedarf es zur Erschöpfung des Rechtswegs der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 - und vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.; zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 BvR 914/16 -, Juris).

    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 -, vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 - und vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, Juris, Rn. 7).

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 79/15

    Ein Gericht handelt nicht willkürlich, wenn es eine nach Erledigung ergehende

    Dabei ist unschädlich, dass sie sich insoweit auf Art. 52 Abs. 4 LV stützt, da maßgeblich nicht ist, welches Grundrecht ausdrücklich benannt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 -).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Denn ausgehend von dem Grundsatz, dass nicht maßgeblich ist, welches Grundrecht der Beschwerdeführer ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), prüft das Verfassungsgericht die Sache nach Maßgabe der spezielleren und damit vorrangigen Norm des Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 50/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit;

    Maßgeblich ist nicht, welches Grundrecht der Beschwerdeführer ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 27/17

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

    11 Ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde (auch) die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV ist, so gehört die Anhörungsrüge zum Rechtsweg im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 - vom 19. September 2014 - VfGBbg 18/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Ergibt sich aus seinem Vorbringen (auch) die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs, dann bedarf es zur Erschöpfung des Rechtsweges der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2017 - VfGBbg 27/16 -, vom 19. September 2014 - VfGBbg 18/14, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 -, vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 - und vom 21. September 2012 - VfGBbg 43/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris; Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris; Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506).

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Ergibt sich aus seinem Vorbringen (auch) die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs, dann bedarf es zur Erschöpfung des Rechtsweges der Erhebung der Anhörungsrüge vor dem zuständigen Fachgericht (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 19. September 2014 - VfGBbg 18/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGK 19, 23, 24; BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 1 BvR 27/08 -, juris Rn. 12, und vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris Rn. 3).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 1/13

    Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung des Begehrens; Subsidiarität

    Aus dem Vortrag des Beschwerdeführers in den Verfassungsbeschwerdefahren VfGBbg 9/13 und VfGBbg 21/13 geht hervor, dass seine Ablehnungsgesuche gegen die dem 3. Familiensenat angehörenden Richter mit Beschluss vom 13. Februar 2013 zurückgewiesen worden sind.
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 1/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Streitwert;

    Dies ist sowohl bei der ausdrücklichen Rüge einer Gehörsverletzung der Fall als auch, wenn sich eine solche Rüge aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers objektiv ergibt; denn maßgeblich ist nicht, welches Grundrecht der Beschwerdeführer benennt oder zum Bezugsrahmen seiner verfassungsrechtlichen Ausführungen macht, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach als verletzt gerügt wird (Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506 f und vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, BVerfGK 19, 23, 24).
  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15

    Setzt ein Gericht ein Verfahren im Hinblick auf ein beim Bundesverfassungsgericht

    Maßgeblich ist nicht, welches Grundrecht die Beschwerdeführerin ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 14/17

    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet keine vorrangige Erhebung einer

    Maßgeblich ist nicht, welches Grundrecht der Beschwerdeführer ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), und das ist vorliegend Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV.
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16

    Begründung; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Willkür; effektiver

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 186/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 19/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschluss über Gehörsrüge nicht

  • VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 18/14

    Anspruch auf rechtsliches Gehör; Anspruch auf ein faires Verfahren;

  • VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 43/13

    Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge;

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 50/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Auslegung eines

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 54/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Eigentum; Willkür

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