Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 25.08.2010 - VfGBbg 24/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 14 Abs 1 Nr 2 VerfGG BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 17.06.2010 - VfGBbg 24/10
- VerfG Brandenburg, 25.08.2010 - VfGBbg 24/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77
Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.08.2010 - VfGBbg 24/10
"Dieselbe Sache" ist hingegen nicht berührt, wenn ein Richter in seiner früheren amtlichen Tätigkeit oder beruflichen Eigenschaft in einem mit dem verfassungsrechtlichen Verfahren in irgendeinem Zusammenhang stehenden Verfahren tätig geworden ist (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 47, 105, 108). - VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 28/09
Ausschluss; Vorbefassung
Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.08.2010 - VfGBbg 24/10
Zu einem Ausschluss nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 VerfGGBbg kann nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Ausgangsverfahren führen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VfGBbg 28/09 -, www.verfassungsgericht.
- VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 34/17
Ausschluss vom Richteramt; Vorbefassung in derselben Sache; Angehöriger der die …
Zu einem Ausschluss nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 VerfGGBbg kann nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Ausgangsverfahren führen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - VfGBbg 28/09 - und vom 25. August 2010 - VfGBbg 24/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 17.06.2010 - VfGBbg 24/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 63; VerfGGBbg, § 59
Wahlprüfungsbeschwerde; Beitrittserfordernis; Frist - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 17.06.2010 - VfGBbg 24/10
- VerfG Brandenburg, 25.08.2010 - VfGBbg 24/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52
Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2010 - VfGBbg 24/10
Sie bezweckt hingegen nicht, dem einzelnen Wähler unabhängig davon Schutz gegen die Verletzung seiner subjektiven Rechte bei der Wahl zu gewähren (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen Art. 41 Abs. 2 Grundgesetz seit BVerfGE 1, 430, 432f).Er kann dies auch nicht mehr nachholen, denn der Beitritt muss dem Verfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum gleichlautenden Bundesrecht seit BVerfGE 1, 430, 432).
- BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2010 - VfGBbg 24/10
Da das Wahlverfahren durch die Notwendigkeit geprägt ist, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern zu einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen, ist es gerechtfertigt, dass im Wahlprüfungsverfahren die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner zurücktritt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 22, 277, 281).
- VerfG Brandenburg, 25.08.2010 - VfGBbg 11/10
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA die darauf gerichtet ist, Träger …
Sollten die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen nicht im Vorgriff auf noch zu erhebende Verfassungsbeschwerdeverfahren, sondern im Zusammenhang mit dem Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren VfGBbg 24/10 erhoben worden sein, gälte nichts anderes. - VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 25/15
Das Erfordernis, der Wahlprüfungsbeschwerde hundert Unterstützerunterschriften …
Das Beitrittserfordernis des § 59 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VerfGGBbg begegnet, wie das Verfassungsgericht bereits entschieden hat (Beschluss vom 17. Juni 2010 - VfGBbg 24/10 - vgl. auch Beschluss vom 23. Mai 2000 - VfGBbg 1/00 -), keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.Sie bezweckt hingegen nicht, dem einzelnen Wähler unabhängig davon Schutz gegen die Verletzung seiner subjektiven Rechte bei der Wahl zu gewähren (Beschluss vom 17. Juni 2010 - VfGBbg 24/10 ; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen Art. 41 Abs. 2 Grundgesetz seit BVerfGE 1, 430, 432 f).
Da das Wahlverfahren davon geprägt ist, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern zu einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen, ist es gerechtfertigt, dass im Wahlprüfungsverfahren die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner zurücktritt (Beschluss vom 17. Juni 2010 - VfGBbg 24/10 - vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 22, 277, 281).