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   VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01   

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VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01 (https://dejure.org/2001,24305)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2001 - VfGBbg 25/01 (https://dejure.org/2001,24305)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 (https://dejure.org/2001,24305)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 10; StPO, § 98
    Beschlagnahme; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Strafprozeßrecht; Rechtsstaatsprinzip; Bestimmtheitsgebot; freie Entfaltung der Persönlichkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01
    Dementsprechend muß die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein und darf der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (BVerfG, NJW 1992, 551, 552 = NStZ 1992, 91 f.).

    Bestätigt ein Gericht eine Beschlagnahmeanordnung, so muß es erkennen lassen, welche Gegenstände es für welchen Tatverdacht und aus welchen Gründen für bedeutsam hält (vgl. BVerfG, NJW 1992, 551, 552).

  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 ff. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 330, 371 ff.) sind hier gegeben.
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 ff. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 330, 371 ff.) sind hier gegeben.
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01
    Der Beschwerdeführer beschränkt sich auch nicht etwa darauf, allgemein eine Verletzung der Rechte aus Art. 10 LV und die Unverhältnismäßigkeit der Beschlagnahmeanordnung zu rügen (vgl. insoweit BVerfG, NJW 1994, 3281, 3282 zu Art. 2 Abs. 1 GG).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 11/04

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge nach StPO

    Der Beschwerdeführer hat die von Verfassungs wegen gebotene Konkretisierung des Durchsuchungsbeschlusses (hierzu z.B. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 12, 124 und vom 25. September 2002 - VfGBbg 79/02 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 168; bezogen auf die Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt z.B. auch: BVerfG, NJW 2004, 1517) substantiiert in Frage gestellt und sich insbesondere gegen die Annahme eines hinreichend konkreten Tatverdachts gewandt.

    Der Annahme einer allgemeinen Bedeutung steht entgegen, daß sich das Verfassungsgericht zu den von Verfassungs wegen gebotenen Anforderungen an eine richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeentscheidung bereits mehrfach geäußert hat (z.B. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 -, a.a.O. und vom 25. September 2002 - VfGBbg 79/02 -, a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02

    Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1 durch eine den verfassungsrechtlichen

    An einem solchen Rechtschutzbedürfnis fehlt es hier nicht etwa deshalb, weil die Durchsuchung bereits stattgefunden und zu einer Beschlagnahme (zu deren Verfassungsmäßigkeit vgl. Beschluss vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 -) geführt hat.
  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

    Das erkennende Gericht hat bereits bei anderer Gelegenheit klargestellt (Beschluss vom 15. November 2001 - VfGBbg 25/01 -, zur Veröffentlichung in LVerfGE bestimmt):.
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