Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 28/09   

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https://dejure.org/2010,22065
VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 28/09 (https://dejure.org/2010,22065)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - VfGBbg 28/09 (https://dejure.org/2010,22065)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 28/09 (https://dejure.org/2010,22065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 1 S 1 VerfGG BB, § 35 StPO, § 270 S 2 ZPO
    Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; Zeitpunkt des Zugangs formlos übersandter Entscheidungen; Glaubhaftmachung eines späteren Zugangs

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 47 Abs. 1 Satz 1; StPO, § 35; ZPO, § 270 Satz 2
    Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; Zeitpunkt des Zugangs formlos übersandter Entscheidungen; Glaubhaftmachung eines späteren Zugangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1378/90

    Fristbeginn für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde - Formlose Bekanntgabe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 28/09
    Denn maßgeblich für die Fristbestimmung ist dann, wenn der Beschluss sowohl der Beschwerdeführerin selbst, als auch ihrem Verteidiger formlos mitgeteilt wird, der jeweils frühere Eingang (wie hier Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. November 1990, 2 BvR 1378/90; NJW 1991, 2623 zu § 93 Abs. 1 BVerfGG).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

    In entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 1 VerfGGBbg, § 270 Satz 2 Zivilprozessordnung (vgl. hierzu Beschluss vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 28/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) gilt die Mitteilung am zweiten Werktag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, sofern die Partei nicht glaubhaft macht, dass ihr die Mitteilung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
  • AG Potsdam, 17.03.2016 - 37 C 345/15

    Verjährung in Filesharing-Fällen

    Sie ist aber nach ihrem Sinn und Zweck auf die formlose Mitteilung gerichtlicher Verfügungen bzw. Entscheidungen analog anzuwenden (vgl. BbgVerfG, Beschluss vom 20.5.2010, VfGBbg 28/09, BeckRS 2010, 49712).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 17/11

    Frist zur Erhebung einer Landesverfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung

    Der Sinn und Zweck der Regelung rechtfertigen eine entsprechende Anwendung bei der Fristberechnung nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VerfGGBbg (vgl. ausführlich Beschluss vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 28/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 17.06.2010 - VfGBbg 28/09   

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https://dejure.org/2010,24253
VerfG Brandenburg, 17.06.2010 - VfGBbg 28/09 (https://dejure.org/2010,24253)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2010 - VfGBbg 28/09 (https://dejure.org/2010,24253)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - VfGBbg 28/09 (https://dejure.org/2010,24253)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfG Brandenburg, 28.05.2009 - VfGBbg 66/07

    Gegenvorstellung; Bindungswirkung; Unwiderruflichkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.06.2010 - VfGBbg 28/09
    Sie können nicht mit einem Rechtsmittel angegriffen werden (ständige Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts, vgl. nur Beschluss vom 28. Mai 2009 - VfGBbg 66/07 - mit weiteren Nachweisen; www. verfassungsgericht.brandenburg.de) und binden grundsätzlich zugleich innerhalb desselben Verfahrens auch das Verfassungsgericht.
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 68/18

    Gegenvorstellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Sie können nicht mit einem Rechtsmittel angegriffen werden (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 13. April 2012 - VfGBbg 32/11 -, vom 17. Juni 2010 â??- VfGBbg 28/09 -, vom 28. Mai 2009 â??- VfGBbg 66/07 -, und vom 18. September 2003 - VfGBbg 199/03 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de) und binden grundsätzlich zugleich innerhalb desselben Verfahrens auch das Verfassungsgericht.

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen hat der Gesetzgeber zwar mit § 13 Abs. 1 VerfGGBbg, § 152a Verwaltungsgerichtsordnung in Form der Anhörungsrüge vorgesehen (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2010 - VfGBbg 28/09 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 12/16

    Anhörungsrüge; Frist; Gehör

    Das vom Beschwerdeführer ausdrücklich gerügte gerichtliche Schreiben vom 5. Juli 2016 ist kein tauglicher Gegenstand der Anhörungsrüge im Sinne von § 13 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) i. V. m. § 152a Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), denn es handelt sich dabei nicht um eine gerichtliche Endentscheidung (zur Anwendbarkeit der Anhörungsrüge: Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - VfGBbg 66/07 - und vom 17. Juni 2010 - VfGBbg 28/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 28/09   

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https://dejure.org/2009,28786
VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 28/09 (https://dejure.org/2009,28786)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2009 - VfGBbg 28/09 (https://dejure.org/2009,28786)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - VfGBbg 28/09 (https://dejure.org/2009,28786)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 15/07

    Bauplanungsrecht; Eigentum; Willkür

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 28/09
    Die Tätigkeit muss zudem Anlass zu einer Stellungnahme zu den im Verfassungsbeschwerdeverfahren anhängigen Sach- und Rechtsfragen gegeben haben (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - VfGBbg 15/07 -, www.verfassungsgericht.bran- denburg.de mwN).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 6/11

    Amt des Bürgermeisters und Kreistagsmandat: Unvereinbarkeit verfassungsgemäß

    Die Tätigkeit muss zudem Anlass zu einer Stellungnahme zu den im Verfassungsbeschwerdeverfahren anhängigen Sach- und Rechtsfragen gegeben haben (Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VfGBbg 28/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 49/11

    Ausschluss vom Richteramt

    Zu einem Ausschluss nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 VerfGGBbg führt eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren (Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VfGBbg 28/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 34/17

    Ausschluss vom Richteramt; Vorbefassung in derselben Sache; Angehöriger der die

    Zu einem Ausschluss nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 VerfGGBbg kann nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Ausgangsverfahren führen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - VfGBbg 28/09 - und vom 25. August 2010 - VfGBbg 24/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.08.2010 - VfGBbg 24/10

    Keine Ausschließung eines Landesverfassungsrichters wegen Befangenheit nach § 14

    Zu einem Ausschluss nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 VerfGGBbg kann nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Ausgangsverfahren führen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VfGBbg 28/09 -, www.verfassungsgericht.
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