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   VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12   

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VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12 (https://dejure.org/2013,2903)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2013 - VfGBbg 33/12 (https://dejure.org/2013,2903)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 (https://dejure.org/2013,2903)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 28/10

    Wegen der vorrangig zu nutzenden Rechtsschutzmöglichkeit des Wiederaufgreifens

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12
    Das in § 45 Abs. 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser - über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus - alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende getan hat, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder von vornherein zu verhindern; vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Denn es ist nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die vom Beschwerdeführer gerügte Verletzung der Berufsfreiheit nach Art. 49 Abs. 1 LV zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. hierzu Beschluss vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 -, www.verfassungs gericht.brandenburg.de; Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2011 - VfGBbg 40/11

    Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Willkürverbot; faires Verfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12
    Als Bundesgesetz ist diese Vorschrift im Übrigen der Prüfung durch das Landesverfassungsgericht entzogen (vgl. Beschluss vom 18. November 2011 - VfGBbg 40/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.08.2012 - VfGBbg 36/12

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rücknahme der Rüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12
    Denn es ist nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die vom Beschwerdeführer gerügte Verletzung der Berufsfreiheit nach Art. 49 Abs. 1 LV zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. hierzu Beschluss vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 -, www.verfassungs gericht.brandenburg.de; Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, a. a. O.).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09

    Aussetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zur Ausschöpfung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12
    Durch diese Bestimmung soll vermieden werden, dass ein auf eine Grundrechtsverletzung gestützter Rechtsstreit überhaupt an das Verfassungsgericht gelangt, wenn ein Fachgericht damit noch befasst ist oder werden kann; eine nachträgliche Rechtswegerschöpfung hat im Verfassungsbeschwerdeverfahren deshalb keine heilende Wirkung (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern nicht der Rechtsbehelf von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die vom Beschwerdeführer gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, a. a. O.; vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, a. a. O.).

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, a. a. O.; Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).

  • VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15

    Sieht ein Beschwerdeführer einen Gehörsverstoß darin, dass ein Gericht seinem

    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern nicht der Rechtsbehelf von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die von der Beschwerdeführerin gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Das in § 45 Abs. 2 VerfGGBbg verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser den Rechtsweg nicht nur formell, sondern in der gehörigen Weise - unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten, auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken - durchläuft (vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - und vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 107, 395, 414; E 112, 50, 60).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 53/15

    Keine Verletzung von Landesgrundrechten durch Bescheid des Bundesamtes für

    Das in § 45 Abs. 2 VerfGGBbg verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser - über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus - alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende getan hat, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder von vornherein zu verhindern; vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -).

    Denn es ist nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die gerügte Verletzung des Justizgewährleistungsanspruchs und die Grundrechte aus Art. 7 Abs. 1 LV und Art. 8 Abs. 1, Abs. 3 LV zur fachgerichtlichen Abhilfe führt (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - Beschluss vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 -).

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 92/15

    Subsidiarität; Anhörungsrüge; Begründungsanforderungen

    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern nicht der Rechtsbehelf von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Daher ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt, also nicht nur in Bezug auf eine etwaige Gehörsverletzung, unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 93/15

    Subsidiarität; Anhörungsrüge; Begründungsanforderungen

    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern nicht der Rechtsbehelf von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Daher ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt, also nicht nur in Bezug auf eine etwaige Gehörsverletzung, unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter;

    Die unterbliebene Erhebung der statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2011, a. a. O.).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 30/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund unterlassener Anhörungsrüge

    Die Rechtswegerschöpfung bzw. die sich aus dem Subsidiaritätsgrundsatz ergebenden Anforderungen müssen bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfüllt sein (vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 - und vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 54/19

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen

    Dies hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Gehörsverletzung, sondern auch hinsichtlich weiterer Verstöße gegen Grundrechte aus der Landesverfassung unzulässig ist (vgl. hierzu VerfGH Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2013, VfGBbg 33/12, BeckRS 2013, 47798 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Zwangsverwaltung;

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 43/15

    Subsidiaritätsprinzip; Anhörungsrüge

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 13/12

    Besondere Zuwendung für Haftopfer; Ausschlusstatbestand; Bundesgesetz; Widerruf;

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 49/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Sozialgericht;

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 27/17

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 77/15

    Auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist unter Geltung des Grundsatzes der

  • VerfG Brandenburg, 20.11.2015 - VfGBbg 71/15

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 144/17

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Urteilsverfassungsbeschwerde insb

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 35/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Anhörungsrüge; Verfristung der

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 5/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Strafvollzug; kein Antrag

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 40/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Strafvollzug; kein Antrag

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