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   VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 33/13   

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https://dejure.org/2013,27578
VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 33/13 (https://dejure.org/2013,27578)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2013 - VfGBbg 33/13 (https://dejure.org/2013,27578)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2013 - VfGBbg 33/13 (https://dejure.org/2013,27578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 47 Abs 1 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 27 Abs. 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1
    Sorgerecht; Elternrecht; Willkürverbot; rechtliches Gehör; Begründungserfordernis; Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2012 - VfGBbg 67/11

    Vollmacht; Darlegung; Begründung; Substantiierung; Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 33/13
    Damit kann das Gericht nicht beurteilen, ob mit Eingang einer Abschrift des Beschlusses vom 17. Mai 2013 sowie von Abschriften der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschlüsse am 9. August 2013 die Mindestanforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde - wie notwendig (Beschluss vom 20. Januar 2012 - VfGBbg 67/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) - binnen der Zwei-Monats-Frist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg erfüllt wurden.
  • BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 33/13
    Es bleibt dabei, dass es an einer § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg entsprechenden Begründung der Verfassungsbeschwerde fehlt, weil der Vortrag des Beschwerdeführers weiterhin nicht die Prüfung ermöglicht, ob er die Verfassungsbeschwerde binnen der Zwei-Monats-Frist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg erhoben hat, und die Einhaltung dieser Frist nicht offensichtlich ist (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, zitiert nach juris Rn. 2).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11

    Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 33/13
    Hiervor schützt das Recht auf rechtliches Gehör grundsätzlich ebenso wenig wie vor einer von der rechtlichen Beurteilung des Beschwerdeführers abweichenden Rechtsauffassung der Fachgerichte (Beschluss vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 72/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwerfung von Rechtsmitteln gegen die

    In formeller Hinsicht muss sie substantiiert u. a. die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1VerfGGBbg darlegen, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, m. w. N., vom 20. September 2013 - VfGBbg 33/13 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 49/13

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch auf zügiges Verfahren;

    Das Gehörsgrundrecht schützt die Verfahrensbeteiligten nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 20. September 2013 - VfGBbg 33/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 8/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch auf ein faires Verfahren;

    Dass es in deren Rahmen bestimmten Umständen gar keine Bedeutung beimisst, anderen eine größere oder geringere, als der Beschwerdeführer für richtig hält, ist im Hinblick auf die gerügte Verletzung der Verfassung unerheblich; denn das Gehörsgrundrecht garantiert den Verfahrensbeteiligten von vornherein nicht, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und tatsächlichen Beurteilungen teilt (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 20. September 2013 - VfGBbg 33/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15

    Rechtsschutzgleichheit; Verfahrenskostenhilfe; Rechtswahrungsanzeige

    Der Antrag der Beschwerdeführerin, ihr Prozesskostenhilfe zu bewilligen, war zurückzuweisen, denn ihre Verfassungsbeschwerde bot keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. Beschluss vom 20. September 2013 - VfGBbg 33/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 46/15

    Setzt sich ein Beschwerdeführer nicht mit der gefestigten Rechtsprechung des

    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe war zurückzuweisen, denn seine Verfassungsbeschwerde bot keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. Beschluss vom 20. September 2013 - VfGBbg 33/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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