Weitere Entscheidung unten: VerfG Brandenburg, 20.12.2001

Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 40/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16080
VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 40/01 (https://dejure.org/2002,16080)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2002 - VfGBbg 40/01 (https://dejure.org/2002,16080)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 40/01 (https://dejure.org/2002,16080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 100; LV, Art. 98 Abs. 2 Satz 3; LV, Art. 98 Abs. 1; LV, Art. 97 Abs. 1; VerfGGBbg, § 51 Abs. 1; VerfGGBbg, § 22 Abs. 1; AmtsO, § 2 Abs. 1; AmtsO, § 10 Abs. 3 Satz 2
    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; Organisationshoheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 39 (Leitsatz)

    Art. 2, 97, 98 LV Bbg; § 2 AmtsO Bbg.; Art. 2 GemeindestrukturreformG Bbg.
    Gemeindestrukturreform - Abschaffung des »Amtsmodells 2« - kommunales Selbstverwaltungsrecht - Gebietsänderungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 423 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 14.05.1998 - VfGBbg 22/97

    Mangels Beschwerdebefugnis unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 40/01
    Es muss ein Sachverhalt unterbreitet werden, aufgrund dessen der Schutzbereich der kommunalen Selbstverwaltung verfassungswidrig verletzt sein könnte (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 1998 - VfGBbg 22/97 -, LVerfGE 8, 88, 93; zur entsprechenden Rechtslage auf Bundesebene BVerfG, BVerfGE 71, 25, 36 = NVwZ 1986, 289).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 40/01
    Es muss ein Sachverhalt unterbreitet werden, aufgrund dessen der Schutzbereich der kommunalen Selbstverwaltung verfassungswidrig verletzt sein könnte (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 1998 - VfGBbg 22/97 -, LVerfGE 8, 88, 93; zur entsprechenden Rechtslage auf Bundesebene BVerfG, BVerfGE 71, 25, 36 = NVwZ 1986, 289).
  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 40/01
    In der Ausgestaltung der gemeindlichen Organisation verfügt der Gesetzgeber über Freiräume (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 = NVwZ 1995; 677 = DVBl 1995, 290) und nicht jede staatliche Vorgabe für die Organisation der Gemeinde bedarf einer spezifischen Rechtfertigung (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 13. März 2000 - 2 BvR 860/95 -, NVwZ 2001, 317 = BayVBl 2000, 721 = DAR 2000, 397).
  • BVerfG, 13.03.2000 - 2 BvR 860/95

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 40/01
    In der Ausgestaltung der gemeindlichen Organisation verfügt der Gesetzgeber über Freiräume (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 = NVwZ 1995; 677 = DVBl 1995, 290) und nicht jede staatliche Vorgabe für die Organisation der Gemeinde bedarf einer spezifischen Rechtfertigung (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 13. März 2000 - 2 BvR 860/95 -, NVwZ 2001, 317 = BayVBl 2000, 721 = DAR 2000, 397).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 34/01

    Verfassungsrechtliche Beurteilung von Bestimmungen zur Gemeindestrukturreform

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtes gehört bei einer amtsangehörigen Gemeinde zur gemeindlichen Organisationshoheit grundsätzlich auch die Erledigung der Verwaltungsaufgaben durch das Amt (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 40/01 -, "Lühsdorf", S.6 des Entscheidungsausdruckes).

    Wie das erkennende Gericht bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, kann eine amtsangehörende Gemeinde lediglich beanspruchen, daß ihr überhaupt eine Amtsverwaltung, nicht aber, daß sie in der bisherigen Form zur Verfügung steht (s. Beschluß vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 40/01 -, a.a.O.).

    Anders als im Falle der Entscheidung des erkennenden Gerichtes zur gesetzlichen Abschaffung des sogenannten Amtsmodells 2 (Durchführung der Amtsaufgaben durch die Verwaltung einer über 5000 Einwohner großen, dem Amt angehörenden Gemeinde), welche die Fortexistenz der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinden unberührt läßt (s. Beschluß vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 40/01 -, a.a.O.), hat sich der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 1 Satz 2 AmtsO - im Sinne eines Kriteriums der Gemeindestrukturreform - bereits dahingehend gebunden, daß amtsangehörige Gemeinden zukünftig "regelmäßig" nicht weniger als 500 Einwohner haben "sollen".

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15

    Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999

    Nach der Rechtsprechung des Gerichts erfordert dieses Merkmal, dass sich aus dem Vortrag der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung durch die angegriffenen landesrechtlichen Normen ergibt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 47/96 -, LVerfGE 7, 144, 152; Beschluss vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 40/01 -, Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 99, 103).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 15/02

    Regel-Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige Gemeinden

    Anders als im Falle der Entscheidung des erkennenden Gerichtes zur gesetzlichen Abschaffung des sogenannten Amtsmodells 2 (Durchführung der Amtsaufgaben durch die Verwaltung einer über 5.000 Einwohner großen, dem Amt angehörenden Gemeinde), welche die Fortexistenz der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinden unberührt lässt (s. Beschluss vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 40/01-, a.a.0.), hat sich der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 1 Satz 2 AmtsO - im Sinne eines Kriteriums der Gemeindestrukturreform - bereits dahingehend gebunden, dass amtsangehörige Gemeinden zukünftig "regelmäßig" nicht weniger als 500 Einwohner haben "sollen".
  • VerfG Brandenburg, 19.08.2010 - VfGBbg 4/09

    Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung in Brandenburg keine Angelegenheit der

    Dabei muss die beschwerdeführende Gemeinde einen Sachverhalt unterbreiten, aufgrund dessen der Schutzbereich der kommunalen Selbstverwaltung verfassungswidrig verletzt sein könnte (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 40/01 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 99, 103).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2006 - VfGBbg 130/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Verhältnismäßigkeit

    Ohnehin kann eine amtsangehörige Gemeinde nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts lediglich beanspruchen, daß ihr überhaupt eine geeignete (Amts-)Verwaltung zur Verfügung steht, nicht aber, daß sie in bestimmter Form ausgestaltet ist (Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 40/01 - Suppl. Bbg. zu LVerfGE 13, 99 und - VfGBbg 57/01 -, LKV 2002, 515 sowie Urteil vom 29. August 2002 - VfGBbg 34/01 -, LVerfGE 13, 159 = LKV 2002, 573, 574).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 40/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,29862
VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 40/01 (https://dejure.org/2001,29862)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - VfGBbg 40/01 (https://dejure.org/2001,29862)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 40/01 (https://dejure.org/2001,29862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,29862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht