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   VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16   

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https://dejure.org/2017,37329
VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16 (https://dejure.org/2017,37329)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.09.2017 - VfGBbg 43/16 (https://dejure.org/2017,37329)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 (https://dejure.org/2017,37329)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16
    Durch die Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfGK 11, 434, 441; 13, 72, 78; BVerfG NJW 2011, 2191, 2192; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 15).

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269, 281 ff; 7, 325, 340; 11, 62, 73 f; 11, 434, 442; 13, 72, 79 f; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772 f; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 16 f).

    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfGK 11, 434, 444 f; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris Rn. 40).

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16
    Durch die Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfGK 11, 434, 441; 13, 72, 78; BVerfG NJW 2011, 2191, 2192; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 15).

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269, 281 ff; 7, 325, 340; 11, 62, 73 f; 11, 434, 442; 13, 72, 79 f; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772 f; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 16 f).

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16
    Durch die Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfGK 11, 434, 441; 13, 72, 78; BVerfG NJW 2011, 2191, 2192; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 15).

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269, 281 ff; 7, 325, 340; 11, 62, 73 f; 11, 434, 442; 13, 72, 79 f; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772 f; BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 16 f).

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 64/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Sie können angesichts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Erinnerung im Falle der Verfassungswidrigkeit der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs dazu führen, dass ein Beschwerdeführer hinnehmen müsste, dass das weitere Verfahren vor dem Sozialgericht von einem Richter betrieben würde, der nicht der gesetzliche im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV ist (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 90/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 103/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 20.04.2018 - VfGBbg 62/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Sie können angesichts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Erinnerung im Falle der Verfassungswidrigkeit der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs dazu führen, dass ein Beschwerdeführer hinnehmen müsste, dass das weitere Verfahren vor dem Sozialgericht von einem Richter betrieben würde, der nicht der gesetzliche im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV ist (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Überschreitet das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 84/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 55/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 54/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

    Denn im Rahmen der Anwendung der Maßstäbe eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Wege der Selbstentscheidung ist das Gericht von Verfassungs wegen in besonderem Maße verpflichtet, das Gesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwerfung von Rechtsmitteln gegen die

    Eine Zwischenentscheidung kann nur dann ausnahmsweise selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (st. Rspr., z. B. Beschlüsse vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, https://verfassungsgericht..de, m. w. N.).

    Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche können nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu solchen bleibenden rechtlichen Nachteilen führen, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, https://verfassungsgericht.â??brandenburg.de, m. w. N. aus der Rspr. des BVerfG).

  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 72/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Zwischenentscheidung;

    Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche können nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu solchen bleibenden rechtlichen Nachteilen führen, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. z. B. Beschlüsse vom 26. August 2022 - VfGBbg 50/21 -, Rn. 18, vom 15. September 2017 ‌- VfGBbg 43/16 -, und vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, BVerfGE 111, 307-332, Rn.25, juris).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 80/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 116/17

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 50/21

    Verfassungsbeschwerde, teilweise zulässig und begründet; Ablehnungsgesuch;

  • VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 43/18

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde - Parallelentscheidung

  • VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 47/18

    Verwerfung einer mangels Rechtsschutzinteresses unzulässigen

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 135/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 40/18

    Verwerfung einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde bzgl der

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