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   VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17   

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VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17 (https://dejure.org/2018,42170)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2018 - VfGBbg 46/17 (https://dejure.org/2018,42170)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2018 - VfGBbg 46/17 (https://dejure.org/2018,42170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 6 Abs 1 Verf BB, Art 41 Verf BB, Art 52 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 2 Alt 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 21 S 1 VerfGG BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § ... 286 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, § 543 Abs 2 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 3 Abs 2 SchulG BB, § 40 NachbG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 41; LV, Art. 52 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 2 Alt. 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; VerfGGBbg, § 21 Satz 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46; ZP... O, § 286; ZPO § 522 Abs. 2; ZPO, § 543 Abs. 2; ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; BbgSchlG, § 3 Abs. 2; BbgNRG § 40
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Zwangsversteigerungsverfahren; unzureichende Begründung; Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; Beweiswürdigung; Schlichtungsverfahren; Nachbarrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 4/16 -, vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 -, vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 - und vom 17. November 2017 - VfGBbg 22/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).

    In Bezug auf die Auslegung von § 3 Nr. 2 BbgSchlG schützt das Grundrecht auf rechtliches Gehör insbesondere nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, https.//verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog.

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    Sie begründet dabei zwar keinen Anspruch auf die Eröffnung eines Instanzenzuges; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris Rn. 19, m. w. Nachw.).

    19 Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO haben im Zivilprozess Einfluss auf die Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Berufung, wenn der einstimmige Beschluss über die Zurückweisung der Berufung den Instanzenzug abschließt (vgl. zu § 522 ZPO a.F.: BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris Rn. 22).

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. zuletzt Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 32/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    13 Das Begründungserfordernis umfasst im Rahmen der bereits dargestellten argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung eine umfassende einfachrechtliche und verfassungsrechtliche Aufarbeitung der Rechtslage (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 32/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    Das darin verankerte Prinzip der Gewaltenteilung enthält keine konkret einklagbaren subjektiven Rechte (vgl. Beschluss vom 18. November 2011 - VfGBbg 40/11 -, Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 9/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 9/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Verfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch diese können die Verfassungsgerichte auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 18, 85, 92 f.; 34, 384, 397).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    Willkürlich ist ein Richterspruch nach der ständigen Rechtsprechung Verfassungsgerichts dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 89, 1, 13).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Verfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch diese können die Verfassungsgerichte auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 18, 85, 92 f.; 34, 384, 397).
  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (vgl. BVerfGK, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris Rn. 27).
  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 11/17

    Haftung wegen Verschuldens bei Verhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag:

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    Das Verfassungsgericht überprüft die Beweiswürdigung des Tatrichters - entsprechend des revisionsgerichtlichen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 11/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.) - nur darauf, ob das Gericht sich gem. § 286 ZPO mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt.
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestehen nach

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17
    In Bezug auf die Auslegung von § 3 Nr. 2 BbgSchlG schützt das Grundrecht auf rechtliches Gehör insbesondere nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, https.//verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 26/99

    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; faires Verfahren;

  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 17/98

    Mit Rechtsweggarantie zu vereinbarende Zurückweisung eines asylrechtlichen

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 26/10

    Teils unzulässige, im Übrigen wegen willkürfreier, mit dem Grundrecht auf

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2011 - VfGBbg 40/11

    Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht; Willkürverbot; faires Verfahren;

  • VerfG Brandenburg, 15.02.2007 - VfGBbg 56/06
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 95/15

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsabwehrklage; Notwegerecht; Ersatzweg;

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 9/16

    Elterliche Sorge; Kindeswohl; Begründungsanforderungen

  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 4/16

    Gehör; gesetzlicher Richter; Begründung; Beschwer; Anhörungsrügebeschluss

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 22/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; rechtliches Gehör; (kein)

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18

    Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften darf insbesondere der Zugang zur nächsten Instanz nicht von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht zu rechtfertigen ist (Beschlüsse vom 30. November 2018 ​- VfGBbg 46/17 -, vom 21. April 2017 - VfGBbg 91/15 -, vom 19. November 2010 ​- VfGBbg 26/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, sowie LVerfGE 10, 257, LVerfGE 9, 88, 93; BVerfGE 112, 185, 207 f, juris Rn. 88 f, m. w. N.).

    Das Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 10 LV i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip schützt damit nicht vor jeder fehlerhaften Anwendung der Prozessordnung, sondern setzt eine objektiv willkürliche Verkürzung des Instanzenzuges voraus (vgl. Beschluss vom 30. November 2018 - VfGBbg 46/17 - zu § 511 Abs. 4 ZPO: BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 1 BvR 2120/16, Rn. 18, juris; vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 - BGH, Urteil vom 4. März 2011 ​- V ZR 123/10 -,​ Rn. 8, juris; BVerfGE 101, 331-360, Rn. 118, BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 ​- I-a ZB 182/03 -, Rn. 10, juris, jeweils zum Recht auf den gesetzlichen Richter).

    Denn Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO haben im Zivilprozess Einfluss auf die Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Berufung, wenn der einstimmige Beschluss über die Zurückweisung der Berufung den Instanzenzug abschließt (Beschlüsse vom 30. November 2018 - VfGBbg 46/17 -, vom 21. April 2017 - VfGBbg 91/15 - vgl. zu § 522 ZPO a. F.: BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 ​- 1 BvR 2534/10 -, juris Rn. 21).

  • VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 30/18

    Zu den Anforderungen des Gehörsanspruchs (Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB 1992) an die

    Allein die fehlende Erwähnung eines Teils der Aussage des Zeugen stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar (vgl. Beschluss vom 30. November 2018 - VfGBbg 46/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (Beschluss vom 30. November 2018 ​- VfGBbg 46/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris Rn. 27).

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 84/19

    Asyl; Pakistan; Behinderung; Trisomie 21; Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge;

    Sie begründet dabei zwar keinen Anspruch auf die Eröffnung eines Instanzenzugs; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzugs bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (Beschluss vom 30. November 2018 - VfGBbg 46/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, zur Garantie effektiven Rechtsschutzes im Rahmen eines Zivilrechtsstreits aus Art. 10 Abs. 1 LV i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip; BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, Rn. 19, www.bverfg.de, m. w. N.).

    Bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften darf insbesondere der Zugang zur nächsten Instanz nicht von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht zu rechtfertigen ist (Beschluss vom 30. November 2018 - VfGBbg 46/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 -, BVerfGE 112, 185, 207 f, jeweils m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2022 - VfGBbg 76/20

    Begründungsanforderungen; Urteilsverfassungsbeschwerde; Verstoß gegen das Gebot

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist danach eine Auslegung und Anwendung der § 124, § 124a VwGO, die den Zugang zur nächsten Instanz von Voraussetzungen abhängig macht, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht zu rechtfertigen ist (vgl. Beschlüsse vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 46/17 -,‌ 18. Oktober 2019 ‌- VfGBbg 36/18 -,‌ und vom 25. Oktober 2020 ‌- VfGBbg 84/19 -,‌ Rn. 65, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2022 ‌- 2 BvR 1232/20 -,‌Rn. 22, www.bverfg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 2/21

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags; Urteilsverfassungsbeschwerde; Subsidiarität;

    Bei der Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften darf insbesondere der Zugang zu der nächsten Instanz nicht von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht zu rechtfertigen ist (vgl. Beschlüsse vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 46/17 -,‌ vom 18. Oktober 2019 ‌- VfGBbg 36/18 -,‌ und vom 25. Oktober 2020 ‌- VfGBbg 84/19 -,‌ Rn. 65, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 191/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

    Mit ihr trägt der Beschwerdeführer weder substantiiert einen Sachverhalt vor, der dem Grundrecht auf rechtliches Gehör unterfällt, denn dieses schützt den Beschwerdeführer nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), noch dient die Anhörungsrüge dazu, dass Gericht zu einer wiederholenden Darstellung seiner Entscheidungsgründe zu veranlassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 46/17 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 185/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

    Mit ihr trägt die Beschwerdeführerin weder substantiiert einen Sachverhalt vor, der dem Grundrecht auf rechtliches Gehör unterfällt, denn dieses schützt die Beschwerdeführerin nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.), noch dient die Anhörungsrüge dazu, dass Gericht zu einer wiederholenden Darstellung seiner Entscheidungsgründe zu veranlassen (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 46/17 -, www. verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 71/19

    Prozesskostenhilfe; Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; Effektiver

    Das Grundrecht begründet dabei aber keinen Anspruch auf die Eröffnung eines Instanzenzugs; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzugs bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (z. B. Beschluss vom 30. November 2018 - VfGBbg 46/17 -, https://verfassungsgericht.burg.de; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 ​- 1 BvR 2534/10 -, Rn. 19, www.bverfg.de, m. w. N.).
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