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   VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07   

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VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07 (https://dejure.org/2009,19408)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2009 - VfGBbg 52/07 (https://dejure.org/2009,19408)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 (https://dejure.org/2009,19408)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 69/05

    Rechtliches Gehör; Willkürverbot; faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    b) Soweit die Beschwerdeführerin weiter rügt, die Beweisfragen im Beweisbeschluß vom 7. Juni 2006 ließen eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis des Gerichts auf den Sachverständigen befürchten, kann offen bleiben, ob bereits die Formulierung von Beweisfragen in der einen oder anderen Weise eine Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Entscheidung selbst impliziert oder ob nicht vielmehr eine Verfassungswidrigkeit sich allenfalls erst aus den Entscheidungsgründen und der dort in den wesentlichen Zügen niedergelegten Beweiswürdigung ergeben kann (vgl. dazu u. a. den Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05 -).

    Die Tatsache, daß die Beschwerdeführerin Einwände gegen das Gutachten erhoben hat, schließt eine - verfassungsgerichtlicher Prüfung standhaltende - Überzeugungsbildung des Oberlandesgerichts nicht aus (BVerfG NJW 2001, 1640; BGH NJW 1999, 488; Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05 -).

    Insbesondere verwehrt es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht, den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts, zum Beispiel wegen rechtlicher Unerheblichkeit, ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (BVerfG in st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 88, 366, 375 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 1997 - VfGBbg 25/97 -, S. 8 f. des Umdrucks; Beschluß vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05).

    ee) Das Oberlandesgericht war nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, weiteren, für seine rechtliche Bewertung nicht entscheidungserheblichen Beweisanträgen nachzugehen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05).

  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    Soweit das Oberlandesgericht im Ergebnis zu der Überzeugung gelangt ist, daß es dem Wohl beider Kinder - jedenfalls zum Zeitpunkt seiner Entscheidung - am besten entspreche, wenn dem Vater die elterliche Sorge allein übertragen werde, war dafür ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewißheit ausreichend, der einem - möglicherweise bestehenden - restlichen Zweifel Schweigen gebietet, ohne ihn völlig ausschließen zu müssen (BVerfG NJW 2001, 1640; BGH NJW 1999, 488).

    Die Tatsache, daß die Beschwerdeführerin Einwände gegen das Gutachten erhoben hat, schließt eine - verfassungsgerichtlicher Prüfung standhaltende - Überzeugungsbildung des Oberlandesgerichts nicht aus (BVerfG NJW 2001, 1640; BGH NJW 1999, 488; Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05 -).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (vgl. BVerfGE 75, 201, 218 f.; BVerfG, Beschluß vom 18. Dezember 2003, BVerfGK 2, 185, 189).

    Das Verfahren muß grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (BVerfG, Beschluß vom 18. Dezember 2003, BVerfGK 2, 185, 189 m.w.N.).

  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 37/06

    Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Beschwerdebefugnis

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    Das Landesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz zur Überprüfung der Fachgerichtsbarkeit, sondern hat allein darüber zu wachen, ob gegen die Landesverfassung verstoßen worden ist (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, u. a. Beschlüsse vom 21. April 2005 - VfGBbg 22/05 - und vom 22. November 2007 - VfGBbg 37/06 -).

    Das den Eltern gemäß Art. 27 Abs. 2 LV, inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 22. November 2007 - VfGBbg 37/06 - Lieber/Iwers/Ernst , Verfassung des Landes Brandenburg, Kommentar, Art. 27 Ziffer 3).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    Zwar ergeben sich aus dem Prozeßgrundrecht auf ein faires Verfahren Mindesterfordernisse für eine zuverlässige Sachverhaltserforschung in den Verfahren, die - wie das vorliegende - dem Amtsermittlungsgrundsatz unterworfen sind (vgl. für das Strafverfahren Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02 -, BVerfGK 1, 145, 149 ff).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (vgl. BVerfGE 69, 381, 387), insbesondere aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfGE 75, 183, 190).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    Allgemein ist er zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 78, 123, 126; zum Ganzen siehe auch: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 35/00 -).
  • BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03

    Wahrnehmung prozessualer Rechte von Minderjährigen in einem Sorgerechtsstreit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    Das Oberlandesgericht ist zutreffend vom Sinn der Regelung in § 50 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgegangen, den eigenen Interessen des Kindes im Verfahren hinreichend Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. August 2003 - 1 BvR 1354/03 - NJW 2003, 3544 f.) und hat sodann ausgeführt, eines Verfahrenspflegers bedürfe es nicht, wenn die Interessenwahrung auf andere Weise als durch einen Verfahrenspfleger gewährleistet sei.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (vgl. BVerfGE 69, 381, 387), insbesondere aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfGE 75, 183, 190).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
    Eine staatliche Entscheidung, die das Elternrecht beeinträchtigt, aber durch eine nicht angemessene Verfahrensausgestaltung nicht dem Wohl des Kindes dient, verletzt deshalb das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98, NJW 1999, 631 ff.).
  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 166/98

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung

  • OLG Koblenz, 18.08.2000 - 13 UF 418/00
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 35/00

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VerfG Brandenburg, 16.10.1997 - VfGBbg 25/97

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 52/98

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am

  • OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02

    Bedeutung der Geschwisterbindung bei Regelung der elterlichen Sorge

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 22/05

    Beschwerdebefugnis; Prozeßkostenhilfe; Prüfungsmaßstab

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Sie hat sich am Kindeswohl auszurichten, denn das inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Freiheitsrecht des Art. 27 Abs. 2 LV auf Pflege und Erziehung der Kinder dient in erster Linie ihrem Wohl (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de) und ist damit wesentlich ein Recht auch in ihrem Interesse.

    Es muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar ist es, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 - vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 - vom.
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 - und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13

    Elternrecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille; Kindeswohlgefährdung;

    Dieses Recht dient auch und in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich die oberste Richtschnur für die elterliche Pflege und Erziehung ihrer Kinder sein muss (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - und vom 22. November 2007 - VfGBbg 37/06 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 60, 79, 88).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 - und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Mit der Verfassungsbeschwerde kann ein Beschwerdeführer im eigenen Namen nur eine Verletzung eigener, nicht aber die fremder Grundrechte geltend machen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    In Kindschaftssachen muss es insbesondere geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11

    Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf

    Allerdings ist das Gericht durch das Grundrecht auf rechtliches Gehör nicht gehalten, jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden; vielmehr ist grundsätzlich zu vermuten, dass das Gericht ein Vorbringen zur Kenntnis genommen und berücksichtigt hat (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 56/16

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren - keine

    Das Verfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz zur Überprüfung der Fachgerichtsbarkeit, sondern hat allein darüber zu wachen, ob gegen die Landesverfassung verstoßen worden ist (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 16/12

    Recht auf rechtliches Gehör; Berücksichtigung des Parteivorbringens in seinem

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Verpflichtung nachkommt (Beschluss vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), bedarf es für die Feststellung einer Verletzung von Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV besonderer Umstände, die deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht in Betracht gezogen worden ist (Beschluss vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 133, 145 f.).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 33/10

    Willkür; Recht auf Eigentum; rechtliches Gehör

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 26/10

    Teils unzulässige, im Übrigen wegen willkürfreier, mit dem Grundrecht auf

  • VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 45/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Anhörungsrüge;

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 46/12

    Begründungserfordernis; Beschwerdebefugnis; Rechtliches Gehör; Willkürverbot

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2012 - VfGBbg 69/11

    Vertrauensschutz; rechtliches Gehör; Darlegung

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 12/11

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

  • VerfG Brandenburg, 20.08.2009 - VfGBbg 39/08

    Verfassungsbeschwerde: Zur Auferlegung von Verschuldenskosten im

  • VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 28/13

    Gleichheitssatz; Rechtliches Gehör; Widerruf der Strafaussetzung

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