Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39164
VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14 (https://dejure.org/2015,39164)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2015 - VfGBbg 55/14 (https://dejure.org/2015,39164)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 (https://dejure.org/2015,39164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, § 321a ZPO
    Weist das Gericht eine Anhörungsrüge unter Austausch einer einen Gehörsverstoß beinhaltenden Urteilsbegründung zurück, darf diese Begründung nicht zu einem erneuten Gehörsverstoß führen (hier: Wechsel von Verjährung zu Verwirkung).

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; LV, 52 Abs. 4; ZPO, § 321a
    Anhörungsrügeverfahren; Vertiefung eines Gehörsverstoßes; Verjährung; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    Das bedeutet für den Zivilprozess, dass der Richter das Verfahren so gestalten muss, wie die Parteien es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 78, 123, 126 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    So ist eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich möglich, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das übergangene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 73, 322, 326 f; 107, 395, 411 f).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182; vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162; vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157; vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 2/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182; vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162; vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157; vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182; vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162; vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157; vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    Das ist im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens jedenfalls dann der Fall, wenn das Gericht einem Gehörsverstoß durch bloße Rechtsausführungen im Anhörungsrügebeschluss zum Vorbringen des Betroffenen in der Anhörungsrüge abhelfen kann (vgl. BVerfG NVwZ 2009, 580).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    So ist eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich möglich, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das übergangene Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 73, 322, 326 f; 107, 395, 411 f).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09

    Gesetzlicher Richter; Willkür; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    Das Gericht musste nicht darauf hinweisen, dass es beabsichtigte, die Klage wegen Verjährung abzuweisen, denn damit musste ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf rechnen (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    Denn dem Gläubiger soll die Regelverjährung grundsätzlich ungekürzt erhalten bleiben, um ihm die Möglichkeit zur Prüfung und Überlegung zu geben, ob er einen Anspruch rechtlich geltend macht (so zusammenfassend BGH NJW 2014, 1230 m. w. Nachw., st. Rspr.).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 63/13

    Steganlage; Rückbauverfügung; Eigentumsgrundrecht; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
    Sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem eine Selbstkorrektur durch das Fachgericht unterbleibt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -: vom 21. November 2014 - VfGBbg 15/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2014 - VfGBbg 15/14

    Begründungserfordernis; Zuständigkeitsstreitwert

  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 9/15

    Rügt ein Beschwerdeführer das Fehlschlagen einer gerichtlich veranlassten

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 - und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18

    Elternrechte aus Art 27 Abs 2 LV (juris: Verf BB) gehen Umgangsrecht der

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten oder aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 - und vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 69, 381, 387).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 79/15

    Ein Gericht handelt nicht willkürlich, wenn es eine nach Erledigung ergehende

    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 - und vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 - und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des

    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 52 Abs. 3 LV gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 - und vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge im Verfassungsbeschwerdeverfahren - teils

    Insbesondere lassen sowohl die Beschwerdeschrift, als auch die Anhörungsrügeschrift eine Auseinandersetzung mit der zu dem Ausnahmefall einer eigenständigen, in der Zurückweisung der Anhörungsrüge durch das Landgericht liegenden verfassungsrechtlich erheblichen Beschwer ergangenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in Anwendung auf den vorliegenden Sachverhalt vermissen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 66/17 - und vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, jeweils m. w. Nachw. zum Bundesrecht).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires

    Das Recht auf ein faires Verfahren als allgemeines Prozessgrundrecht gewährleistet den Parteien eines Prozesses, dass der Richter das Verfahren so gestaltet, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11 - und vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 64/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; Gleichheit vor Gericht;

    Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten oder aus eigenen, ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Beschlüsse vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 - und vom 26. August 2011 - VfGBbg 12/11, www.verfassungsgericht. brandenburg.de; BVerfGE 69, 381, 387).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht