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   VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16   

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VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16 (https://dejure.org/2017,37330)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.09.2017 - VfGBbg 57/16 (https://dejure.org/2017,37330)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. September 2017 - VfGBbg 57/16 (https://dejure.org/2017,37330)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 16.04.2014 - 1 BvR 3360/13

    Nichtannahmebeschluss: Zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Der in der vollständigen oder teilweisen Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf der Grundlage von § 1671 BGB liegende Eingriff in das Elternrecht des einen Elternteils ist letztlich nur die Kehrseite davon, dass die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht gleichermaßen entspräche und dass es sich deswegen nicht vermeiden lässt, dass beide Elternteile nicht einen gleichen Kontakt und eine gleiche Zuwendung zu den Kindern entfalten können (vgl. BVerfGE 99, 145, 164; zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 16. April 2014 - 1 BvR 3360/13 -, Rn. 8, Juris).

    Diese Anforderungen sind nur bei teilweiser oder vollständiger Entziehung des Sorgerechts zu beachten, die mit einer Trennung des Kindes von seinen Eltern einhergeht (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 16. April 2014, a.a.O.).

    Familiengerichtliche Entscheidungen, die eine gemeinsame elterliche Sorge zum Gegenstand haben, sind im Wesentlichen daran zu messen, ob sie einer Willkürkontrolle Stand halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1993 - 1 BvR 1045/13 -, Rn. 14; vom 16. April 2014 - 1 BvR 3360/13 -, Rn. 8; vom 4. August 2015 - 1 BvR 1388/15 -, Rn. 9, vom 7. Juni 2016 - 1 BvR 519/16 -, Rn. 3, alle bei Juris).

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 23/14

    Recht auf elterliche Sorge; Anspruch auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 39/15 -, vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 23/14 - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das Recht der elterlichen Sorge steht unter dem Schutz des Art. 27 Abs. 2 LV, der inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) das Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder verfassungsrechtlich gewährleistet (Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 23/14 -, und 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13

    Elternrecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille; Kindeswohlgefährdung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Das Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 61, 358, 371 f.; 75, 201, 218 f; BVerfGK 15, 509, 514).

    Diese Anforderungen sind nur bei teilweiser oder vollständiger Entziehung des Sorgerechts zu beachten, die mit einer Trennung des Kindes von seinen Eltern einhergeht (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 16. April 2014, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Das Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 61, 358, 371 f.; 75, 201, 218 f; BVerfGK 15, 509, 514).

    Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden, bei der zu berücksichtigen ist, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (statt vieler: BVerfGK 15, 509, 514 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 27.04.2017 - 1 BvR 563/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Soweit die Beschwerdeführerin zur Begründung ausführt, die Entscheidung des BbgOLG unterliege wegen des besonderen Eingriffsgewichts einer strengen verfassungsgerichtlichen Überprüfung, die sich nicht darauf beschränke, ob die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruhen, sondern die auch auf einzelne Auslegungsfehler sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstreckt sei (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 27. April 2017 - 1 BvR 563/17 -, Rn. 18, m w. N., www.bverfg.de), geht diese Annahme fehl.
  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet ferner, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16 -, www.bverfg.de Rn. 4, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 07.06.2016 - 1 BvR 519/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung des alleinigen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Familiengerichtliche Entscheidungen, die eine gemeinsame elterliche Sorge zum Gegenstand haben, sind im Wesentlichen daran zu messen, ob sie einer Willkürkontrolle Stand halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1993 - 1 BvR 1045/13 -, Rn. 14; vom 16. April 2014 - 1 BvR 3360/13 -, Rn. 8; vom 4. August 2015 - 1 BvR 1388/15 -, Rn. 9, vom 7. Juni 2016 - 1 BvR 519/16 -, Rn. 3, alle bei Juris).
  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 39/15

    Verfassungsbeschwerde subsidiär, wenn bei Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 39/15 -, vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 23/14 - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 10/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1388/15

    Prüfungsmaßstab und Prüfungsintensität des Bundesverfassungsgerichts sind bei der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Familiengerichtliche Entscheidungen, die eine gemeinsame elterliche Sorge zum Gegenstand haben, sind im Wesentlichen daran zu messen, ob sie einer Willkürkontrolle Stand halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1993 - 1 BvR 1045/13 -, Rn. 14; vom 16. April 2014 - 1 BvR 3360/13 -, Rn. 8; vom 4. August 2015 - 1 BvR 1388/15 -, Rn. 9, vom 7. Juni 2016 - 1 BvR 519/16 -, Rn. 3, alle bei Juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 44/14

    Umgangsregelungen haben sich zuvörderst am Kindeswohl zu orientieren.

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16
    Das Gehörsgrundrecht schützt die Verfahrensbeteiligten nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11

    Rüge von Verstößen gegen die UN-Kinderrechtskonvention im Rahmen einer

  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11

    Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 81/17 -, vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 15/17 -, vom 15. September 2017 - VfGBbg 57/16 - und vom 17. November 2017 - VfGBbg 45/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17

    Teilweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, teilweise mangels

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 15/17 -, vom 15. September 2017 - VfGBbg 57/16 - und vom 17. November 2017 - VfGBbg 45/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 45/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; rechtliches Gehör; (kein)

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 15/17 - und vom 15. September 2017 - VfGBbg 57/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 22/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; rechtliches Gehör; (kein)

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 15/17 - und vom 15. September 2017 - VfGBbg 57/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
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