Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 62/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Anspruch auf ein zügiges Verfahren - Gedanken zur Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte Brandenburg und Sachsen (Dr. Markus Scheffer; NJ 2010, 265)




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Wird zitiert von ... (3)  

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2009 - VfGBbg 7/09  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährleistung effektiven

    52 Abs. 4 Satz 1 LV konkretisiert den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes zu einem Grundrecht auf ein zügiges Verfahren vor Gericht (vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. März 2006 - VfGBbg 62/05 - m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 12.06.2008 - VfGBbg 2/08  
    Die im Hinblick auf dieses Prozeßgrundrecht angemessene Verfahrensdauer läßt sich jedoch nicht generell und abstrakt, etwa nach der Dauer des Verfahrens, sondern nur nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles bemessen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Juli 1994 - VfGBbg 3/94 -, a.a.O., vom 28. März 2001 - VfGBbg 2/01 -, LVerfGE 12, 89, 91 und vom 16. März 2006 - VfGBbg 62/05 -).
  • VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 23/08  
    Art. 52 Abs. 4 Satz 1 LV konkretisiert den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes zu einem Grundrecht auf ein zügiges Verfahren vor Gericht und gewährleistet, daß gerichtliche Entscheidungen in angemessener Zeit ergehen (vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. März 2006 - VfGBbg 62/05 - m. w. N.).
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