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   VerfG Brandenburg, 22.01.2021 - VfGBbg 62/18   

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VerfG Brandenburg, 22.01.2021 - VfGBbg 62/18 (https://dejure.org/2021,2014)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2021 - VfGBbg 62/18 (https://dejure.org/2021,2014)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - VfGBbg 62/18 (https://dejure.org/2021,2014)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.01.2021 - VfGBbg 62/18
    Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 1. Juli 2009 (B 4 AS 21/09 R) zu den Kriterien des § 14 RVG ausgeführt, dass bei der Verfolgung von Leistungen nach dem SGB II für fünf Monate zu je 116, 77 Euro von einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Sache für den Kläger auszugehen sei.

    Die Mittelgebühr ist dann zugrunde zu legen, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder nach unten vom Durchschnitt abhebt (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R -, Rn. 24, juris).

    Dies trifft zwar zu, das Landessozialgericht verhält sich jedoch in der angegriffenen Entscheidung nicht dazu, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei Empfängern von Leistungen nach SGB II, soweit nicht besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, bereits einstellige monatliche Beträge über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten eine durchschnittliche wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit begründen und sich daher in der Regel die vom Durchschnitt abweichenden Kriterien "Bedeutung der Angelegenheit" sowie "Einkommens- und Vermögensverhältnisse" kompensieren (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R -, Rn. 39, juris).

    Das besondere Haftungsrisiko kann eine Gebührenerhöhung rechtfertigen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R -, Rn. 39, juris), fehlt es, kann daraus nicht auf das Vorliegen eines unterdurchschnittlichen Falls geschlossen werden.

  • VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 67/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Willkür;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.01.2021 - VfGBbg 62/18
    Diese Voraussetzungen liegen unter anderem dann vor, wenn sich ein Gericht mit seiner rechtlichen Beurteilung ohne nachvollziehbare Begründung in Widerspruch zu einer durch Rechtsprechung und Schrifttum geklärten Rechtslage setzt oder das Gericht den Inhalt einer Norm krass missdeutet, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 16. August 2019 - VfGBbg 67/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 61/12

    Bezeichnung von Grundrechten der Landesverfassung; Willkürverbot; Auslegung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 22.01.2021 - VfGBbg 62/18
    Die angegriffene Entscheidung beruht auch auf der willkürlichen Auslegung von § 14 Abs. 1 RVG (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 19. Juni 2013 ‌- VfGBbg 61/12 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, LVerfGE 24, 95, 100).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Die Verfassungsbeschwerde kann jedenfalls deshalb keinen Erfolg haben, weil die Entscheidung des Landgerichts, soweit sie mit der Verfassungsbeschwerde zulässig angegriffen worden ist, im Ergebnis offensichtlich nicht zu beanstanden ist und deshalb nicht auf einem etwaigen Verstoß gegen das Willkürverbot beruht (vgl. zum - fehlenden - Beruhenszusammenhang: Beschlüsse vom 12. Mai 2023 ‌- VfGBbg 9/21 -,‌ Rn. 63, vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 62/18 -, Rn. 20, und vom 12. April 2019 ‌- VfGBbg 25/18 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    Jedenfalls fehlt es auch insoweit an dem erforderlichen Beruhenszusammenhang, da wegen der Verfristung der Anhörungsrüge mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Entscheidung ohne den Verfassungsverstoß anders ausgegangen wäre (vgl. zum Beruhenszusammenhang bei einem Verstoß gegen das gerichtliche Willkürverbot: Beschlüsse vom 12. April 2019 ‌- VfGBbg 25/18 -,‌ und vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 62/18 -, Rn. 20; bei einer Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren: Beschluss vom 21. Februar 2021 ‌- VfGBbg 57/21 -,‌ Rn. 54, und vom 17. September 2021 ‌- VfGBbg 43/20 -,‌ Rn. 25, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2022 - VfGBbg 76/20

    Begründungsanforderungen; Urteilsverfassungsbeschwerde; Verstoß gegen das Gebot

    Die Möglichkeit eines Verstoßes gegen das gerichtliche Willkürverbot (Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV) ist nach alledem ebenfalls nicht dargetan, da der Beschwerdeführer aus den dargelegten Gründen nicht aufgezeigt hat, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 26. August 2020 unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und damit schlechthin unhaltbar ist (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 62/18 -,‌ Rn. 11, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2022 - VfGBbg 57/20

    Begründungsanforderungen; Urteilsverfassungsbeschwerde; Verstoß gegen

    Diese Voraussetzungen liegen u. a. dann vor, wenn sich ein Gericht mit seiner rechtlichen Beurteilung ohne nachvollziehbare Begründung in Widerspruch zu einer durch Rechtsprechung und Schrifttum geklärten Rechtslage setzt oder das Gericht den Inhalt einer Norm krass missdeutet, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 20. Oktober 2017 ‌- VfGBbg 20/16 -,‌ vom 16. August 2019 ‌- VfGBbg 67/18 -,‌ und vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 62/18 -,‌ Rn. 11, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 35/22

    Verfassungsbeschwerde, teilweise zulässig und begründet; Kostengrundentscheidung;

    Diese Voraussetzungen liegen unter anderem dann vor, wenn sich ein Gericht mit seiner rechtlichen Beurteilung ohne nachvollziehbare Begründung in Widerspruch zu einer durch Rechtsprechung und Schrifttum geklärten Rechtslage setzt oder das Gericht den Inhalt einer Norm krass missdeutet, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr., vgl. z. B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2022 ‌- VfGBbg 57/20 -, Rn. 20, vom 22. Januar 2021 - VfGBbg 62/18 -, Rn. 11, und vom 21. September 2018 ‌- VfGBbg 180/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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