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   VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15   

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VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15 (https://dejure.org/2017,9562)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2017 - VfGBbg 68/15 (https://dejure.org/2017,9562)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 (https://dejure.org/2017,9562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 7 Verf BB, Art 26 Abs 1 S 1 Verf BB, Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 S 1 Verf BB, Art ... 6 Abs 1 MRK, Art 47 EUGrdRCh, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 33 Abs 2 BestattG BB, § 124a Abs 2 Nr 1 VwGO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art 7; LV, Art. 26 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; EMRK, Art. 6 Abs. 1; GrCH, Art. 47; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; V... erfGGBbg, § 45 Abs. 2; VerfGGBbg, § 46; BbgBestG, § 33 Abs. 2; VwGO, § 124a Abs. 2 Nr. 1
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des Grundrechtsverstoßes im fachgerichtlichen Verfahren; Begründungsanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (42)

  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 63/13

    Steganlage; Rückbauverfügung; Eigentumsgrundrecht; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität besagt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergriffen haben muss, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -, vom 15. März 2013 - VfGBbg 32/12 - und vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -); denn Rechtsschutz vor Verfassungsverstößen ist zuvörderst durch die Fachgerichte zu gewähren (Beschluss vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, m. w. Nachw.).

    Dies gilt insbesondere, wenn erst später mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfene verfassungsrechtliche Implikationen im fachgerichtlichen Verfahren nicht problematisiert werden und ist gerade im Verfahren der Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 32/12 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -).

    Der Beschwerdeführer hat im Rahmen seines Antrags auf Zulassung der Berufung das ihm Zumutbare zu tun, um eine Berufungszulassung durch das Oberverwaltungsgericht zu erwirken und ist gehalten, Zulassungsgründe gemäß § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, etwa indem er hinreichende Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufzeigt (Beschluss vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -).

    Dabei obliegen bloße Tatsachenermittlungen und Sachverhaltsfeststellungen und die hierauf beruhende rechtliche Bewertung den Fachgerichten und sind keiner Überprüfung durch das Verfassungsgericht in der Art eines Rechtsmittelgerichts zugänglich (st. Rspr., vgl. nur Beschlüsse vom 21. November 2014 - VfGBbg 20/14 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15
    Hinreichende Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur dann ausreichend dargelegt, wenn in der Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des erstinstanzlichen Urteils mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG NVwZ 2000, 1163, 1164).

    Hiermit wird aber letztlich eine bloße Negierung der - ausführlichen und gründlichen - Bewertung des Verwaltungsgerichts vorgenommen und schon keine schlüssige Gegenargumentation unterbreitet, die die getroffene Tatsachenfeststellung erschüttern könnte (zu diesem Maßstab der Überprüfung gerichtlicher Sachverhaltsermittlung und -würdigung vgl. BVerfG NVwZ 2000, 1163, 1164; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 124 Rn. 7b, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 32/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität besagt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergriffen haben muss, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -, vom 15. März 2013 - VfGBbg 32/12 - und vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -); denn Rechtsschutz vor Verfassungsverstößen ist zuvörderst durch die Fachgerichte zu gewähren (Beschluss vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, m. w. Nachw.).

    Dies gilt insbesondere, wenn erst später mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfene verfassungsrechtliche Implikationen im fachgerichtlichen Verfahren nicht problematisiert werden und ist gerade im Verfahren der Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 32/12 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2017 - 19 A 2275/16

    Umbettung eines Verstorbenen bei Vorliegen eines rechtfertigenden wichtigen

    Bejahend VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19. September 2017 - 14 K 4013/16 -, juris, Rn. 32; HessVGH, Urteil vom 7. September 1993 - 11 UE 118/92 -, NVwZ-RR 1994, juris, Rn. 57; offen VerfGH Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 -, juris, Rn. 16.
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 84/19

    Asyl; Pakistan; Behinderung; Trisomie 21; Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge;

    Vor den Fachgerichten haben sie sich nicht auf veränderte Anforderungen an die Verfahrensgrundrechte wegen der materiellen Gewährleistungen von Art. 26 LV berufen (vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Durch Überspannung der an die Zulassung der Berufung zu stellenden Anforderungen im Rahmen einer Besetzungsrüge kann zugleich das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt werden, wenn das Oberverwaltungsgericht die Bedeutung dieses Grundrechts grundlegend verkennt (vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VG Berlin, 26.10.2021 - 21 K 129.21

    Umbettung einer Urne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

    Zwar hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg mit Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 - (juris Rn. 16) zu den §§ 32, 33 des brandenburgischen Bestattungsgesetzes ausgeführt, unter verfassungsrechtlicher Sicht könne nicht außer Betracht bleiben, wenn das Bestattungsrecht bereits jetzt zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung differenziere und (wie die genannten Vorschriften) insofern unterschiedliche Regelungen vorsehe, was in Verbindung mit einem möglicherweise geänderten Verständnis vom würdevollen Umgang mit den sterblichen Überresten naher Angehöriger "durchaus Auswirkungen auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit der Umbettung feuerbestatteter Leichname habe, insbesondere was die Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Umbettung nach der zuletzt genannten Vorschrift betreffe".
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschwerdebefugnis;

    Dieses aus § 45 Abs. 2 VerfGGBbg abgeleitete Prinzip verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser den Rechtsweg nicht lediglich formell erschöpft, sondern darüber hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen, denn Rechtsschutz vor Verfassungsverstößen ist zuvörderst durch die Fachgerichte zu gewähren (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. März 2017 - VfGBbg 27/16 - und - VfGBbg 68/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 4/19

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

    Sie ist vielmehr ein außerordentlicher Rechtsbehelf zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 - und vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 14/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 3/18

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener

    Dass im Einzelfall Grundrechte sich auf die Verfahrensgestaltung auswirken, muss vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, soweit dies möglich ist (vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 2/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Untersuchungshaft; Rechtswegerschöpfung;

    Sie ist vielmehr ein außerordentlicher Rechtsbehelf zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 - und vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 14/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung -

    Der Grundsatz der Subsidiarität besagt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergriffen haben muss, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 135/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

    Dieser Grundsatz besagt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergriffen haben muss, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2018 - VfGBbg 67/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; rechtskräftige Verurteilung zu einer

    Dieser Grundsatz besagt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergriffen haben muss, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 21 K 122.19
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2022 - VfGBbg 76/21

    Begründungsanforderungen; Subsidiarität; Beleidigung; Rechtfertigung, keine;

  • VG Cottbus, 28.10.2020 - 4 K 1230/15
  • VG Cottbus, 27.10.2020 - 4 K 1230/15
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