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   VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15   

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VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15 (https://dejure.org/2017,4630)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2017 - VfGBbg 97/15 (https://dejure.org/2017,4630)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 97/15 (https://dejure.org/2017,4630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    ZPO: Weicht das AG vom OLG ab, muss es die Berufung zulassen

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 10; LV, Art. 52 Abs. 4; ZPO, § 511 Abs. 4 Nr. 1
    Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung der Sache; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Eine solche Abweichung liegt insbesondere dann vor, wenn die anzufechtende Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung des höherrangigen Gerichts, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, zur Revisionszulassung, Juris m. w. Nachw.; BerlVerfGH NJW 2008, 3420; BGHZ 151, 42, zur Rechtsbeschwerde).

    Das Amtsgericht hat weder lediglich eine tatrichterliche Würdigung im Einzelfall vorgenommen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, Juris Rn. 31), noch ist es etwa aufgrund eines bloß anderen Verkehrsverständnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Oktober 2009 - I ZR 124/08 -, Juris Rn. 6) zu seinem von der Entscheidung des OLG Frankfurt abweichenden Urteil gelangt.

  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Urteilsgründe das Verfassungsgericht in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, Juris Rn. 16 f, zu § 511 Abs. 4 ZPO, m. w. Nachw.; Beschl. v. 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 f, Juris; BVerfGK 19, 364, 367; 2, 202, 204, jeweils zur Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

    Gibt das Fachgericht keine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch das Verfassungsgericht dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (BVerfG, Beschl. v. 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, BVerfGK 19, 364, 367, EuGRZ 2010, 641, 646, m. w. Nachw.).

  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 55/14

    Nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Die Nichtzulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO stellt keinen Gehörsverstoß dar, der mit der Anhörungsrüge gerügt werden könnte (vgl. BVerfGK 11, 203, 206 ff), es sei denn, auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag der Parteien wird verfahrensfehlerhaft übergangen (vgl. für die Revisionszulassung BGH NJW-RR 2014, 1470, Juris Rn. 9), wofür hier aber nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist.

    Für die Nichtzulassung der Berufung fehlt es dagegen an einer vergleichbaren Judikatur des Bundesgerichtshofes (grundsätzlich ablehnend BVerfGE 122, 190, 202 ff; BVerfG NJW 2009, 3710, 3711; vgl. aber Wüstmann, in: Saenger, ZPO, 6. Aufl., § 511 Rn. 4), und im Revisionsrecht wird die Zulässigkeit der Gegenvorstellung unter Verweis auf Judikatur des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 107, 395, 416; BVerfG NJW 2007, 2538), wonach außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffene (außerordentliche) Rechtsbehelfe den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügen, ausdrücklich abgelehnt: Anders als im Falle der Rechtsbeschwerde, die nach § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO (nur) statthaft sei, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt sei oder sie zugelassen werde, könne die Nichtzulassung der Revision grundsätzlich mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden, sodass es des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Gegenvorstellung nicht bedürfe (BGH NJW-RR 2014, 1470, Juris Rn. 12).

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09

    Gesetzlicher Richter; Gehörsrüge; Zulassung der Berufung; Grundsätzliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Ein Gehörsverstoß wird von ihr weder ausdrücklich noch der Sache nach geltend gemacht; die Verfassungsbeschwerde nimmt vielmehr ausschließlich die Verletzung der Rechtsschutzgarantie zum Gegenstand (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 -).

    Eine solche Abweichung liegt insbesondere dann vor, wenn die anzufechtende Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung des höherrangigen Gerichts, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, zur Revisionszulassung, Juris m. w. Nachw.; BerlVerfGH NJW 2008, 3420; BGHZ 151, 42, zur Rechtsbeschwerde).

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Urteilsgründe das Verfassungsgericht in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, Juris Rn. 16 f, zu § 511 Abs. 4 ZPO, m. w. Nachw.; Beschl. v. 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 f, Juris; BVerfGK 19, 364, 367; 2, 202, 204, jeweils zur Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

    Eine Zulassung hätte aber nahegelegen, da (erhebliche) Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Divergenz (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -) gegeben sind.

  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 203/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gem Art 15 Abs 5 S 2 Verf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Dieser Zulassungsgrund setzt die Abweichung von einer Entscheidung insbesondere eines höherrangigen Gerichts voraus (BerlVerfGH NJW 2008, 3420; zur Rechtsbeschwerde BGHZ 151, 42; Althammer, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Bd. 6, § 511 Rn. 53; Gerken, a. a O., Rn. 112).

    Eine solche Abweichung liegt insbesondere dann vor, wenn die anzufechtende Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung des höherrangigen Gerichts, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, zur Revisionszulassung, Juris m. w. Nachw.; BerlVerfGH NJW 2008, 3420; BGHZ 151, 42, zur Rechtsbeschwerde).

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Dieser Zulassungsgrund setzt die Abweichung von einer Entscheidung insbesondere eines höherrangigen Gerichts voraus (BerlVerfGH NJW 2008, 3420; zur Rechtsbeschwerde BGHZ 151, 42; Althammer, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Bd. 6, § 511 Rn. 53; Gerken, a. a O., Rn. 112).

    Eine solche Abweichung liegt insbesondere dann vor, wenn die anzufechtende Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung des höherrangigen Gerichts, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, zur Revisionszulassung, Juris m. w. Nachw.; BerlVerfGH NJW 2008, 3420; BGHZ 151, 42, zur Rechtsbeschwerde).

  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15

    Setzt ein Gericht ein Verfahren im Hinblick auf ein beim Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Dies entspricht der ständigen Praxis des Verfassungsgerichts bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden (vgl. nur Beschluss vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -).
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Gibt das Fachgericht keine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch das Verfassungsgericht dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (BVerfG, Beschl. v. 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, BVerfGK 19, 364, 367, EuGRZ 2010, 641, 646, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 17/09

    Verfassung des Landes Brandenburg Art. 10 iVm dem Rechtsstaatsprinzip

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15
    Das Rechtsstaatsgebot der Landesverfassung gewährleistet in Verbindung mit Art. 10 LV effektiven Rechtsschutz im Sinne eines Anspruchs der Bürger auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensarten (vgl. Beschlüsse vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 33/15 -, vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 35/10 -, vom 19. November 2010 - VfGBbg 26/10 - und vom 19. November 2009 - VfGBbg 17/09 -).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08

    Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der

  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 35/10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren

  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 33/15

    Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz;

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 26/10

    Teils unzulässige, im Übrigen wegen willkürfreier, mit dem Grundrecht auf

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • BAG, 03.08.2011 - 3 AZB 8/11

    Anwaltsbeiordnung - Prozesskostenhilfe - vorläufige Insolvenzverwaltung

  • BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines

  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

  • OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einparkenden Fahrzeuges

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18

    Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Der vorliegenden Verfassungsbeschwerde ist eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vorausgegangen (VfGBbg 97/15), das zunächst die Berufung nicht zugelassen hatte.

    Das daraufhin von der Beschwerdeführerin angerufene Verfassungsgericht stellte mit Beschluss vom 17. Februar 2017 (VfGBbg 97/15, https://verfassungsgericht.​brandenburg.de) fest, dass das amtsgerichtliche Urteil die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 10 der Landesverfassung (LV) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt, soweit die Berufung nicht zugelassen wurde, und hob es insoweit auf.

    Sie hat unter Verweis auf den vorangehenden Beschluss des Verfassungsgerichts vom 17. Februar 2017 zum Aktenzeichen VfGBbg 97/15 aufgezeigt, dass das Landgericht Cottbus im Anschluss an das Amtsgericht Königs Wusterhausen einem abstrakten Rechtssatz eines höherrangigen Gerichts, des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, widersprochen und dennoch die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO ohne Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit bejaht habe.

    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe das Verfassungsgericht in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 97/15 -, https://verfassungsgericht.​brandenburg.de; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 2014 ​- 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 f, juris, vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris, und vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, juris Rn. 16 f, zu § 511 Abs. 4 ZPO, m. w. N., jeweils zur Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).

    Darin liegt kein Widerspruch zu dem Grundsatz, dass letztinstanzliche Entscheidungen nicht von Verfassungs wegen begründet werden müssen (Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 97/15 -, https://verfassungsgericht.​brandenburg.de; vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.).

    Gibt das Fachgericht keine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung und erhellt sich diese auch nicht aus dem Zusammenhang, kommt eine Aufhebung durch das Verfassungsgericht dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 97/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/19 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 f, juris; vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, Rn. 48 ff, juris, und Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris).

    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Berufungsgerichts dann, wenn Divergenz besteht, d.h. in einer entscheidungserheblichen Frage von einer Entscheidung insbesondere eines höherrangigen Gerichts abgewichen wird (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 ​- VfGBbg 97/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, zum entsprechenden § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO, m. w. N.).

    Eine solche Abweichung liegt insbesondere dann vor, wenn die anzufechtende Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung des höherrangigen Gerichts, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht, und auf dieser Abweichung beruht (Beschluss vom 17. Februar 2017 ​- VfGBbg 97/15 -, m. w. N).

    Damit liegt eine Abweichung von einem abstrakten Rechtssatz des Oberlandesgerichts Frankfurt, das als Ausgangspunkt gleichwertige Verursachungsbeiträge der Beteiligten ansetzte, ebenso nahe wie durch das erstinstanzliche Urteil (dazu ausführlich Beschluss vom 17. Februar 2017 ​- VfGBbg 97/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dies gelte auch unter Berücksichtigung dessen, dass das OLG Frankfurt die Geschwindigkeit des Einfahrenden in seinen Kriterienkatalog zur Sorgfaltsplicht einbezogen habe (Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 97/15).

  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 53/20

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Mit der Rüge, durch die Nichtzulassung der Berufung in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt zu sein, hatte die Beschwerdeführerin Erfolg (Beschluss vom 17. Februar 2017 ‌- VfGBbg 97/15 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das Landgericht sei ‌- ebenso wie erstinstanzlich das Amtsgericht - in einer Rechtsfrage von der im Beschluss des Verfassungsgerichts vom 17. Februar 2017 (VfGBbg 97/15) erläuterten Rechtsprechung eines höherrangigen Gerichts - des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - abgewichen.

    Das Vorliegen einer Divergenz habe nahegelegen, nachdem das Verfassungsgericht im Beschluss vom 17. Februar 2017 (VfGBbg 97/15) ausgeführt habe, dass das Amtsgericht von einem seitens des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgestellten Rechtssatz abweiche.

    Eine dahingehende Feststellung ist den Beschlüssen des Verfassungsgerichts vom 17. Februar 2017 (VfGBbg 97/15) und vom 18. Oktober 2019 (VfGBbg 36/18) jedoch nicht zu entnehmen.

    Vielmehr hat sich das Verfassungsgericht in den Beschlüssen zu dem Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt eines Begründungsdefizits der angegriffenen Entscheidung verhalten (im Verfahren VfGBbg 97/15: das Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 8. Oktober 2015 (4 C 1093/15); im Verfahren VfGBbg 36/18: der Beschluss des Landgerichts Cottbus vom 28. März 2018 (1 S 147/17)).

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Entsprechende Ausführungen wären insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung erforderlich gewesen, wonach letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen grundsätzlich keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. April 2014 ‌- 1 BvR 2851/13 -,‌ Rn. 24, www.bverfg.de, Beschlüsse vom 6. September 1996 ‌- 1 BvR 1485/89 -, Rn. 2, und vom 28. Februar 1979 ‌- 2 BvR 84/79 -,‌ BVerfGE 50, 287, 289 f., Rn. 11, juris; zu Ausnahmen für den Instanzenzug abschließende Nichtzulassungsentscheidungen vgl. Beschlüsse vom 12. Mai 2023 ‌- VfGBbg 53/20 -,‌ Rn. 21, vom 18. Oktober 2019 ‌- VfGBbg 36/18 -,‌ und vom 17. Februar 2017 ‌- VfGBbg 97/15 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 25/18

    Verletzung des Willkürverbot durch begründungslose fachgerichtliche Abweichung

    Insoweit kommt dem Amtsgericht auch nicht zugute, dass an sich eine verfassungsrechtliche Begründungspflicht für solche Gerichtsentscheidungen, die mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbar sind, nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts grundsätzlich nicht besteht (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 97/15 -, vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, https://verfassungsgericht.â??brandenburg.de ; vgl. BVerfGE 71, 122, juris Rn. 34 m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 63/21

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde begründet;

    Der Gegenstandswert ist nach § 33 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Satz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entsprechend der ständigen Praxis des Gerichts in Verfahren über Individualverfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen auf 10.000,00 EUR festzusetzen (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 ‌- VfGBbg 97/15 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
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