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   VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03   

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https://dejure.org/2003,14272
VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03 (https://dejure.org/2003,14272)
VK Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2003 - VgK FB 3/03 (https://dejure.org/2003,14272)
VK Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2003 - VgK FB 3/03 (https://dejure.org/2003,14272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Aufhebung nach Ablauf der Bindefrist? (IBR 2003, 565)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 724 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Dieser frühere Streitpunkt ist aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs obergerichtlich geklärt (BGH, Beschlusses vom 18.02.2003, AZ. X ZB 43/02; zuvor in diesem Sinne: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az. 1 Verg 3/02; Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Beschluss vom 25.07.2002, VgK FB 1/02).

    Die Einräumung vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes steht auch für den Fall des Ablaufs einer Bindefrist im Einklang mit dem Beschluss des BGH vom 18.02.2003 (AZ. X ZB 43/02).

    Denn eine solche Information ist nicht erforderlich (so wohl auch: BGH, Beschluss, vom 18.02.03, Az. X ZB 43/02; VK bei der Finanzbehörde Hamburg, Beschluss vom 25.07.2003, Az. VgK FB 1/02; Vehslage, AnwBl 2002, 650 f.; Trautner, BADK-Information 2003, 50 f.; Portz, in: Müller-Wrede, VOF, 2. Auflage, 2003, § 13 VgV, Rn. 13).

    Denn auch nach der Entscheidung des BGH (Beschluss vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02) kann die Vergabestelle nicht gezwungen werden, einen Auftrag zu erteilen, wenn sie die ausgeschriebene Leistung keinesfalls mehr vergeben will (OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003, Az. 13 Verg 9/03).

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Die Bindefrist (§ 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) kann nicht nur im Anwendungsbereich der VOB/A, sondern ebenfalls im Anwendungsbereich der VOL/A auch noch nach ihrem Ablauf verlängert werden (Thüringer OLG, Beschluss vom 13.10.1999, Az. 6 Verg 1/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001, Verg 22/01; OLG Jena, NZBau 2001, 39 ff.; BayObLG, NZBau 2000, 49 ff.; OLG Dresden, BauR 2000, 1591; 2. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002, Az. 1/SVK/073-02; VK bei der Finanzbehörde Hamburg, Beschluss vom 18.12.2001, Az. VgK FB 8/01).

    Auch hier erscheint es im Interesse eines Bieters möglich, dass ein Zuschlag nach Fristablauf erfolgt mit der Folge, dass der Zuschlag das vertragliche Angebot darstellt, das der Bieter im Anschluss annehmen oder ablehnen kann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999, Az. Verg 1/99).

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Die Bindefrist (§ 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) kann nicht nur im Anwendungsbereich der VOB/A, sondern ebenfalls im Anwendungsbereich der VOL/A auch noch nach ihrem Ablauf verlängert werden (Thüringer OLG, Beschluss vom 13.10.1999, Az. 6 Verg 1/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001, Verg 22/01; OLG Jena, NZBau 2001, 39 ff.; BayObLG, NZBau 2000, 49 ff.; OLG Dresden, BauR 2000, 1591; 2. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002, Az. 1/SVK/073-02; VK bei der Finanzbehörde Hamburg, Beschluss vom 18.12.2001, Az. VgK FB 8/01).

    Wenn die Vergabestelle es ­ wie es hier den Anschein hat ­ bewusst unterlassen hat, die Antragstellerin um eine weitere Verlängerung der Bindefrist nachzusuchen, kann ihr das nicht zum Vorteil gereichen (vgl. auch. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001, Verg 22/01).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Zwar sind nach dem Urteil des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 1997 (8 AZR 426/94) einem Betrieb im Sinne von § 613a BGB auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann, wobei die Nutzungsvereinbarung als Pacht, Nießbrauch oder untypischer Vertrag ausgestaltet sein kann.
  • OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg 2/01

    Keine Antragsbefugnis ohne schlüssige Schadensdarlegung!

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Eine ordnungsgemäße Rüge hat eine konkrete und deutliche Beanstandung zur Voraussetzung, die eine Verletzung von Vergabevorschriften erkennen lässt und die Vergabestelle in die Lage versetzt, einen beanstandeten Fehler zu erkennen und zu berichtigen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2002, VergabeR 2002, 394 ff.).
  • OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03

    Auswirkungen der Ausschreibung von letztlich nicht gewollten Leistungen im

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Denn auch nach der Entscheidung des BGH (Beschluss vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02) kann die Vergabestelle nicht gezwungen werden, einen Auftrag zu erteilen, wenn sie die ausgeschriebene Leistung keinesfalls mehr vergeben will (OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003, Az. 13 Verg 9/03).
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Dieser frühere Streitpunkt ist aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs obergerichtlich geklärt (BGH, Beschlusses vom 18.02.2003, AZ. X ZB 43/02; zuvor in diesem Sinne: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002, Az. 1 Verg 3/02; Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Beschluss vom 25.07.2002, VgK FB 1/02).
  • VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

    Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Die Bindefrist (§ 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) kann nicht nur im Anwendungsbereich der VOB/A, sondern ebenfalls im Anwendungsbereich der VOL/A auch noch nach ihrem Ablauf verlängert werden (Thüringer OLG, Beschluss vom 13.10.1999, Az. 6 Verg 1/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001, Verg 22/01; OLG Jena, NZBau 2001, 39 ff.; BayObLG, NZBau 2000, 49 ff.; OLG Dresden, BauR 2000, 1591; 2. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002, Az. 1/SVK/073-02; VK bei der Finanzbehörde Hamburg, Beschluss vom 18.12.2001, Az. VgK FB 8/01).
  • VK Hamburg, 18.12.2001 - VgK FB 8/01

    Zuverläsigkeit eines Bieters / Wirtschaftlichstes Angebot

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Die Bindefrist (§ 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) kann nicht nur im Anwendungsbereich der VOB/A, sondern ebenfalls im Anwendungsbereich der VOL/A auch noch nach ihrem Ablauf verlängert werden (Thüringer OLG, Beschluss vom 13.10.1999, Az. 6 Verg 1/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001, Verg 22/01; OLG Jena, NZBau 2001, 39 ff.; BayObLG, NZBau 2000, 49 ff.; OLG Dresden, BauR 2000, 1591; 2. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002, Az. 1/SVK/073-02; VK bei der Finanzbehörde Hamburg, Beschluss vom 18.12.2001, Az. VgK FB 8/01).
  • OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
    Dieser rechtlichen Würdigung steht der von der Vergabestelle vorgelegte Beschluss des OLG Naumburg (Beschluss vom 03.03.2000, Az. 1 Verg 2/99) nicht entgegen.
  • OLG Jena, 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

    Zuschlagswirksamkeit in der Vergabeprüfung (Hauptsache)

  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

  • OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00

    Anfechtungsbefugnis eines Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch

  • OLG Hamburg, 21.11.2003 - 1 Verg 3/03

    Entscheidung der Vergabekammer über die Erteilung des Zuschlags bei rechtlichen

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Gründe des Beschlusses vom 14. August 2003 (VgK FB 3/03) Bezug genommen.
  • VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03

    Unzulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Das bedeutet gleichzeitig, dass der Antragsgegnerin zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen oder ­ ggf. gegen Schadensersatz ­ von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen; und sei es nur durch das Verstreichenlassen der Bindefristen (ausführlich Weyand,ibr-online Komm. zum Vergaberecht § 114 Ziff. 23.2.2.2.1 ; VK Arnsberg, Beschl. v. 23.01.2003 - VK 2-27/2002; a.A. wohl BayObLG, Beschl. v. 05.11.2002, Verg 22/02 und VK Hamburg, Beschl.v.14.08.2003 - Az. VgK FB 3/03).
  • VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203 VgK 16/03

    Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen; Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen

    Es kann deshalb dahinstehen, ob, wie in der Rechtsprechung vertreten, Prognosen schon deshalb nicht geeignet sind, den Aufhebungstatbestand des § 26 Nr. 1 lit. b VOL/A zu erfüllen, weil der Normgeber durch die gewählte Zeitform "Perfekt" ("geändert haben") deutlich gemacht habe, dass es sich um ein Ereignis handeln muss, das bereits stattgefunden haben muss (vgl. VK bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Beschluss vom 14.08.2003, Az.: VgK FB 3/03).
  • VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03

    Wann liegt eine Pflicht zur Ausschreibungsaufhebung vor?

    Es kann deshalb dahinstehen, ob, wie in der Rechtsprechung vertreten, Prognosen schon deshalb nicht geeignet sind, den Aufhebungstatbestand des § 26 Nr. 1 lit. b VOL/A zu erfüllen, weil der Normgeber durch die gewählte Zeitform "Perfekt" ("geändert haben") deutlich gemacht habe, dass es sich um ein Ereignis handeln muss, das bereits stattgefunden haben muss (vgl. VK bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Beschluss vom 14.08.2003, Az.: VgK FB 3/03).
  • VK Südbayern, 30.07.2010 - Z3-3-3194-1-38-06/10

    Keine Aufhebung des Verfahrens ohne normierten Aufhebungsgrund

    Nach Auffassung der VK Hamburg (B. v. 14.8.2003 - Az.: VgK FB 3/03) ist die Vergabekammer befugt, alle geeignet erscheinenden Maßnahmen zu treffen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern.
  • VK Sachsen, 08.02.2005 - 1/SVK/003-05

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Angebot: Nachfragepflicht!

    Dem steht nach der Rechtsprechung nicht entgegen, dass die Bindefrist durch die Antragstellerin nicht verlängert wurde, da die Bindefrist einzig dem Schutz des Bieters dient, und es der Auftraggeberin nicht zum Vorteil gereichen kann, wenn sie es bewußt unterlassen hat, die Antragstellerin um eine Verlängerung der Bindefrist zu ersuchen (vgl. VK Hamburg, Beschl. v. 14.08.2003 VgK FB 3/03).
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