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   VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/2012   

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VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/2012 (https://dejure.org/2012,35392)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 03.02.2012 - VgK-01/2012 (https://dejure.org/2012,35392)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - VgK-01/2012 (https://dejure.org/2012,35392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bzgl. Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bzgl. Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsfreier Zustand droht: Interimsvergabe zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bis zum Abschluss eines Vergabeverfahrens von Rettungsdienstleistungen kann Interimsvergabe an bisherige Leistungserbringer erforderlich sein

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11

    Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Es wirkt sich jedoch auch nicht nachteilig für das Vorliegen der Antragsbefugnis aus, wenn eine Antragstellerin in Fällen eines unterlassenen Vergabeverfahrens am Verfahren der Auftragsvergabe weder teilgenommen noch - ausdrücklich oder stillschweigend - ein Interesse an einer Teilnahme bekundet hat, wenn die Antragstellerin, wie im vorliegenden Fall, geltend macht, gerade durch den zur Überprüfung gestellten Vergaberechtsverstoß, der darin liegt, dass der Auftraggeber die Beschaffung ohne vorherige Bekanntgabe dieses Vorhabens durchgeführt hat, an einer Teilnahme, insbesondere an der Einreichung eines Angebotes oder der Bekundung eines Interesses an diesem Auftrag gehindert ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005 - Az.: VII-Verg 93/04; VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11, zitiert nach ibr-online).

    In diesem Fall ist es einem Antragsteller ohne weiteres möglich und nach der Rechtsprechung auch zumutbar, dies gegenüber der Vergabestelle geltend zu machen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Verg 1/06 ; VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030-11, zitiert nach VERIS).

  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Die Antragsgegnerin ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung des auf sie entfallenden Kostenanteils gemäß § 128 Abs. 1 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 Nds. VwKostG befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04 ).
  • OLG Celle, 29.08.2003 - 13 Verg 15/03

    Erforderlichkeit einer übergangsweisen befristeten freihändigen Vergabe aus

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Soweit sich der Auftragsgegenstand auf Dienst- oder Lieferleistungen der Daseinsvorsorge bezieht, ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass der Grundsatz der Kontinuität dieser Leistungen eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern erfordert (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 19.10.2000 - 1 Verg 9/00 = VergabeR 2001, S. 134 ff., 137; OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2003 - 13 Verg 15/03 ).
  • OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Soweit sich der Auftragsgegenstand auf Dienst- oder Lieferleistungen der Daseinsvorsorge bezieht, ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass der Grundsatz der Kontinuität dieser Leistungen eine nahtlose Weiterführung gegenüber den Nutzern erfordert (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 19.10.2000 - 1 Verg 9/00 = VergabeR 2001, S. 134 ff., 137; OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2003 - 13 Verg 15/03 ).
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Der BGH hat in der Folge dieser Entscheidung mit Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08 - zum Sächsischen Rettungsdienstgesetz (SächsBRKG), das ebenfalls eine Vergütung im Submissionsmodell vorsieht, entschieden, dass zur Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes ein Vergabeverfahren nach § 97 Abs. 1 GWB durchzuführen ist, wenn der Wert des abzuschließenden Vertrags den Schwellenwert erreicht oder übersteigt.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrags am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - Az.: 2 BvR 2248/03 ; BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - Az.: X ZB 8/09 ).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Dies gilt grundsätzlich insbesondere für ein sich zuspitzendes Beschaffungsbedürfnis, wenn der Auftraggeber - wie vorliegend - durch Zuwarten Zeit zur Einhaltung der Fristen für ein förmliches Verfahren verstreichen lässt und so vorhersehbar in die Dringlichkeit hineinläuft (vgl. EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - Rs. C-275/08 , Rdnr. 70 ff., 75 ff.).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Es liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrags am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - Az.: 2 BvR 2248/03 ; BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - Az.: X ZB 8/09 ).
  • VG Hannover, 21.12.2009 - 7 B 6013/09

    Anspruch auf Unterlassen der Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen nach dem

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Sowohl das Verwaltungsgericht Hannover (Beschluss vom 21.12.2009, 7 B 6013-6016/09) als auch das Niedersächsische OVG (Beschluss vom 11.06.2010, 11 ME 580-583/09) lehnten diese Anträge jedoch ab.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.02.2012 - VgK-01/12
    Ob tatsächlich der vom Antragsteller behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - X ZB 14/06).
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - Verg 93/04

    Antragsbefugnis bei unterlassenem Vergabeverfahren

  • OLG Naumburg, 02.03.2006 - 1 Verg 1/06

    Eine interkommunale Zusammenarbeit in Form der delegierenden Aufgabenübertragung

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

  • OLG Brandenburg, 15.09.2009 - Verg W 13/08

    Verwirkung des Nachprüfungsrechts

  • OLG Celle, 13.12.2011 - 13 Verg 9/11

    Rüge der Vermischung von Eignungskriterien und Zuschlagskriterien bei einer

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Nichts anderes gilt vorliegend deshalb, weil die Antragstellerin durch das Schreiben des Antragsgegners vom 11.01.2013 von der Tatsache Kenntnis erhalten hat, dass der Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren werden solle (ähnlich: OLG München, Beschluss vom 21.02.2013 - Verg 21/12, a.a.O.; a.A. jedoch: VK Niedersachsen, Beschluss vom 03.02.2012 - VgK-01/2012 - juris; OLG Naumburg, Beschluss 02.03.2006 - 1 Verg 1/06 - juris).
  • VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17

    Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit

    Ebenso hat die Vergabekammer Niedersachsen (VK Niedersachsen, Beschluss vom 03.02.2012, VgK-01/2012) keine diesbezügliche Rügeverpflichtung angenommen.
  • OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21

    Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests -

    Die Einschränkungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV verfolgen den Zweck, zu vermeiden, dass ein öffentlicher Auftraggeber durch eine Verzögerung bei der Einleitung des Vergabeverfahrens die Anwendbarkeit der wenig wettbewerblichen freihändigen Vergabe selbst herbeiführen kann (vgl. VK Niedersachsen Beschl. v. 03. Februar 2012 - VgK-01/2012, BeckRS 2012, 211554 Rn. 42, beck-online zu dem seinerzeit geltenden, weitgehend gleichlautenden § 3 Abs. 5 lit. g) VOL/A; ähnlich Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, VgV § 14 Rn. 74), ohne dass es hierbei auf ein Verschulden ankäme (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 11 Verg 15/13 -, Rn. 49, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2012 - 13 ME 231/12

    Anlehnung eines Rettungsdienstträgers im verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren

    Die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bemängelte diese Vorgehensweise der Antragsgegnerin in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren mit Beschluss vom 3. Februar 2012 - VgK-01/2012 - und entschied, dass eine Beauftragung der bisherigen Leistungserbringer ohne förmliches Vergabeverfahren längstens bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen dürfe und im Falle einer weiterhin beabsichtigten Beauftragung Dritter ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen sei, wofür rechtzeitig eine Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen sei.

    Einen demgegenüber auf Durchsetzung eines förmlichen Vergabeverfahrens gerichteten Vollstreckungsantrag auf der Grundlage des Beschlusses der Vergabekammer Niedersachsen vom 3. Februar 2012 lehnte diese mit Beschluss vom 15. Juni 2012 - VgK-01/2012 - ab.

  • OLG Rostock, 20.11.2013 - 17 Verg 7/13

    Vergabeverfahren für Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs: Rügeobliegenheit

    Auch in diesen Fällen besteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Vergabestelle und Unternehmen, weswegen in diesem Ausnahmefall auch bei einer de-facto-Vergabe eine Rügepflicht besteht (Weyand, ibr-online, § 107 Rdn. 373 unter Hinweis auf VK Niedersachsen, Beschluss vom 03.02.2012 - VgK-01/2012; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - Az.: 1/SVK/030 -11).
  • VK Baden-Württemberg, 06.03.2013 - 1 VK 2/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Auftragswerts für einen Bauauftrag

    3 Sa t z 1 G W B (zum Rügeerfordernis a u c h b e i D e - F ac t o - Ve rg a b e n gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB für die Zeit nach dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2009 vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011, 1/SVK/030-11; VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2012, VgK-01/2012 sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.09.2011, Verg W 11/11).
  • VK Südbayern, 26.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-9

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Datenschutzgrundverordnung, Entscheidungen

    Selbst wenn die Auftragsgegnerin die Umstände, die zu dem Bedürfnis eines Interimsauftrags führten, zu vertreten hätte, sei von der Rechtsprechung anerkannt, dass im Bereich der Daseinsvorsorge bei für die Allgemeinheit unverzichtbaren Leistungen eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig sei, weil der Aspekt der Zurechenbarkeit hinter der Notwendigkeit der Kontinuität der Leistungserbringung zurücktrete (vgl. z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2022 - 11 Verg 5/22; VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2012 - VgK-01/2012).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2014 - 2 VK 12/14

    Versorgung mit Fernsehen und Hörfunk: Dienstleistungskonzession oder -auftrag?

    Auch in diesen Fällen besteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Vergabestelle und Unternehmen, weswegen in diesem Ausnahmefall auch bei einer de-facto-Vergabe eine Rügepflicht besteht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 05.02.2014 - 17 Verg 7/13; Weyand, Vergaberecht, Stand 16.06.2014, Rdn. 373 zu § 107 unter Hinweis auf VK Niedersachsen, Beschluss vom 03.02.2012- VgK-01/2012; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 31.08.2011 - 1/SVK/030 -11).
  • VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5189/12

    Vorläufige Untersagung eines bodengebundenen Rettungsdienstes bzgl. der Erteilung

    Die Vergabekammer L hat auf der Grundlage der früheren Rechtslage mit Beschluss vom 3.2.2012 - VgK-01/2012 - entschieden, dass eine Beauftragung an die bisherigen Leistungserbringer ohne förmliches Vergabeverfahren längstens für den Leistungszeitraum bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen könne.
  • VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5550/12

    Dienstleistungskonzession; Rettungsdienst; Vergabe

    Die Vergabekammer Lüneburg hat auf der Grundlage der früheren Rechtslage mit Beschluss vom 3.2.2012 - VgK-01/2012 - entschieden, dass eine Beauftragung an die bisherigen Leistungserbringer ohne förmliches Vergabeverfahren längstens für den Leistungszeitraum bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen könne.
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