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   VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/2015   

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https://dejure.org/2015,26259
VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/2015 (https://dejure.org/2015,26259)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 23.07.2015 - VgK-15/2015 (https://dejure.org/2015,26259)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - VgK-15/2015 (https://dejure.org/2015,26259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschreibung des Neubaus der Klinik als Generalunternehmerleistung; Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit der Bieter durch Benennung von zwei Referenzprojekten hinsichtlich Zuschlagserteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung des Neubaus der Klinik als Generalunternehmerleistung; Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit der Bieter durch Benennung von zwei Referenzprojekten hinsichtlich Zuschlagserteilung

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Neubau Klinik, Aufhebung nicht offenes Vergabeverfahren

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Aufhebung ist nur ganz ausnahmsweise möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Aufhebung nur ganz ausnahmsweise möglich! (VPR 2015, 247)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Allerdings hat der BGH mit Beschluss vom 20.03.2014 (X ZB 18/13 , Rdnr. 20f) entschieden, dass Bieter die Aufhebung des Vergabeverfahrens grundsätzlich hinnehmen müssen.

    In der eingangs genannten Entscheidung vom 20.03.2014 (X ZB 18/13 , Rdnr. 28) hat der BGH eine durch Verzögerung entstandene Kostenerhöhung von 6, 7 % als nicht wesentlich angesehen.

    Nach der Rechtsprechung des BGH vom 20.03.2014, X ZB 18/13 , ist dies die ergänzende Tatbestandsvoraussetzung zu § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, um die Aufhebungsentscheidung aufzuheben.

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Das sei der Fall, wenn auch das niedrigste Angebot höher liegt als die verfügbaren Mittel ( BGH, Urt. 08.09.1998, X ZR 48/97 , Rdnr. 18; BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 ).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 20.11.2012 (X ZR 108/10 Rdnr. 21) herausgearbeitet, wann ein vertretbar geschätzter Auftragswert so "deutlich" überschritten ist, dass eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gerechtfertigt ist.

    Dem öffentlichen Auftraggeber darf nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 Rdnr. 21).

  • VK Niedersachsen, 22.04.2015 - VgK-06/15

    Anforderungen an die Vergabe von Planungsleistungen der Verkehrsanlagen und

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Die Vergabekammer geht davon aus, dass der Generalunternehmervertrag zumindest in der durch das Leistungsverzeichnis konkretisierten Form und in Verbindung mit den Bieterantworten für einen fachkundigen Anbieter eindeutig und erschöpfend gewesen ist (vgl. hierzu vertiefend VK Niedersachsen, Beschluss vom 22.04.2015 - VgK-06/2015).

    Ein notwendiger Vermerk oder eine ergänzende Darstellung in den Vergabeunterlagen (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 22.04.2015 - VgK-06/2015) fehlte hierzu zunächst und ist erst auf Aufforderung in der mündlichen Verhandlung nachgereicht worden.

  • OLG Celle, 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

    Aufhebung eines im Wege des Verhandlungsverfahrens durchgeführten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Ein schwerwiegender Grund sei allerdings nicht gegeben, wenn der Auftraggeber den Finanzbedarf in fahrlässiger Weise zu gering bemessen habe (OLG Celle, 13.01.2011 - 13 Verg 15/10) .

    Laut der Entscheidung des BGH vom 20.11.2012, Rdnr. 20 (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2011 - 13 Verg 15/10 ) ist das Leistungsverzeichnis gegebenenfalls anzupassen, soweit die der Schätzung zugrunde gelegten Preise oder Preisbemessungsfaktoren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens nicht mehr aktuell waren und sich nicht unerheblich verändert hatten.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Das sei der Fall, wenn auch das niedrigste Angebot höher liegt als die verfügbaren Mittel ( BGH, Urt. 08.09.1998, X ZR 48/97 , Rdnr. 18; BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10 ).

    Außerdem sei zu berücksichtigen, dass § 17 Abs. 1 VOB/A nach Sinn und Zweck der Regelung eng auszulegen sei ( BGH, Urteil vom 8. September 1998, X ZR 48/97 , BGHZ 139, 259, 263 ), dass auch mit angemessener Sorgfalt durchgeführte Schätzungen nur Prognoseentscheidungen seien, von denen die nachfolgenden Ausschreibungsergebnisse erfahrungsgemäß mitunter nicht unerheblich abweichen.

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 15 Verg 3/13

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung der Vergabestelle bei der Aufhebung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Die Vergabekammer vertritt die Auffassung, dass die Antragsgegnerin, deren Kostenschätzung auf einer mehrfach geprüften Berechnung beruht, bei Berücksichtigung dieser Rechtsprechung hier nicht mehr als 10 % Reserve für ungeplante Budgetüberschreitungen auffangen musste (ähnlich VK Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2012 - VK 6/12; a. A. wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2013 - 15 Verg 3/13 ).
  • VK Brandenburg, 02.04.2012 - VK 6/12

    Aufhebung wegen Budgetüberschreitung: Erst ab 10% des Gesamtbudgets!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Die Vergabekammer vertritt die Auffassung, dass die Antragsgegnerin, deren Kostenschätzung auf einer mehrfach geprüften Berechnung beruht, bei Berücksichtigung dieser Rechtsprechung hier nicht mehr als 10 % Reserve für ungeplante Budgetüberschreitungen auffangen musste (ähnlich VK Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2012 - VK 6/12; a. A. wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2013 - 15 Verg 3/13 ).
  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Die Vergabekammer hatte schon Sachverhalte zu beurteilen, in denen der Auftraggeber sich gehalten sah, nicht nur die Kostenschätzung, sondern auch das Budget nachträglich zu korrigieren (VgK Niedersachsen, Beschluss vom 21.06.2011, VgK-18/2011).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit voraus, dass der Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat ( OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - Verg W 10/09 , zitiert nach Tz. 46; OLG Celle Beschluss vom 29.06.2010, 13 Verg 4710 zit. nach ibr-online)).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2006 - Verg W 2/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erreichung des Schwellenwerts bei

    Auszug aus VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15
    Fehlt eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch die Vergabestelle, kann diese durch die Vergabekammer oder den Vergabesenat erfolgen ( OLG Schleswig, Beschluss v. 30.3.2004, 6 Verg 1/03 , zitiert nach ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2006, Verg W 2 / 06 VergabeR 2007, S. 248 ).
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

  • OLG Schleswig, 30.03.2004 - 6 Verg 1/03

    Schätzung des Gesamtwertes des Auftrags: Zu welchem Zeitpunkt?

  • VK Niedersachsen, 13.08.2014 - VgK-29/14

    Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand nach Aufforderung zur

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 12. August 2015 gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 23. Juli 2015 (VgK-15/2015) wird zurückgewiesen.
  • VK Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 1 VK 45/16

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines auf die Vergabe von Bauleistungen

    Die Aufhebung der Aufhebung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Aufhebung einen Fall einer rechtsmissbräuchlichen Verfahrenslenkung darstellt oder ein Verstoß gegen die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit vorliegt, dessen Intensität mit dem Fall einer rechtsmissbräuchlichen Verfahrenslenkung vergleichbar ist (VK Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2015 - VgK-15/2015; nachfolgend OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016 - 13 Verg 5/15).
  • VK Niedersachsen, 06.09.2016 - VgK-39/16

    Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens im Bereich des bodengebundenen

    Selbst wenn man § 80 VwGO nicht als geeignete Ermächtigungsgrundlage für die Entscheidung der Vergabekammer über die Umsetzung der Entscheidung ohne ein Abwarten der Beschwerdefrist gemäß § 117 GWB (vgl. VK Niedersachsen, Akteneinsichtsbeschluss vom 01.06.2015, VgK-15/2015) ansieht, kommt man über § 121 GWB und die Folgerung a majore ad minus zum identischen Ergebnis.
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