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   OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99   

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OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99 (https://dejure.org/1999,11540)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.04.1999 - 8 U 203/99 (https://dejure.org/1999,11540)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. April 1999 - 8 U 203/99 (https://dejure.org/1999,11540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haustürwiderruf; Messe; Freizeitveranstaltung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Klausel; Anzahlung; Vorleistungspflicht; Kaufvertrag; Verzugszinsen; Verzug

  • Judicialis

    HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; AGBG § 1 Abs. 1 S. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 295 S. 1; ; BGB § 320 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 322 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VuR 1999, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    Dies gibt der Klägerin nach §§ 322 Abs. 3, 274 Abs. 2 BGB lediglich die Befugnis, aus dem Urteil ohne Bewirkung der eigenen Leistung die Zwangsvollstreckung zu betreiben (BGHZ 90, 354, 358; 116, 244, 248).

    Da im vorliegenden Fall zu Gunsten der Beklagten §§ 320, 322 BGB eingreifen, konnte sie die Klägerin nur dadurch in Schuldnerverzug setzen, dass sie ihnen zugleich die ihr selbst obliegende Gegenleistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbot (vgl. BGHZ 116, 244, 249).

  • BGH, 26.03.1992 - I ZR 104/90

    Grüne Woche - Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    An den dort aufgestellten Grundsätzen, denen ein normzweckorientiertes, verbraucherfreundliches Verständnis zugrunde liegt und die nach Ansicht des Senates in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung stehen (BGH NJW 1990, 3265: Wanderlagerverkauf in Hotels und Gaststätten; NJW-RR 1991, 1524: Teppichkauf während Tagesausflug mit anderen Programmpunkten; NJW 1992, 1889 - Grüne Woche), hält der Senat fest.

    Lässt sich mithin auf der einen Seite nicht feststellen, dass nach "Art der Ankündigung und Durchführung der Veranstaltung der Freizeitcharakter im Vordergrund" stand (BGH NJW 1992, 1889, 1890), kann auf der anderen Seite ebensowenig von einer organisatorisch derart engen Verbindung zwischen Freizeitangebot und gewerblicher Leistung die Rede sein, dass es die Verknüpfung dem Verbraucher nennenswert erschwert hätte, sich Verkaufsbemühungen einzelner Anbieter zu entziehen.

  • OLG Dresden, 08.07.1998 - 8 U 3612/97

    Zur Wirksamkeit von, im Zusammenhang mit diversen Kaufvertragsabschlüssen über

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    Lässt der Verkäufer seine Abschlussgehilfen in die Vertragsformulare in einer Vielzahl von Fällen zusätzlich aufnehmen, dass der Käufer vorab umgerechnet 30 % "Bereitstellungskosten" zu zahlen hat, liegt der Schluss auf den vorformulierten Charakter der handschriftlichen Einfügungen und damit auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nahe (Festhaltung Senat, OLGR Dresden 1998, 426 = BB 1999, 228 mit Anm. Thamm; Anschluss BGH ZIP 1999, 711, z.V. in BGHZ bestimmt).

    Der Senat hat in einer jüngeren Entscheidung eingehend begründet, dass auch handschriftliche Einfügungen in vorformulierten Verträgen Allgemeine Geschäftsbedingungen sein können, nämlich dann, wenn sie vom Vertragspartner oder seinen Abschlussgehilfen als im Gedächtnis gespeicherte Formulierungen in einer Vielzahl von Fällen verwendet werden, und dass es insoweit weder einer generellen Anweisung an die Abschlussgehilfen noch der Absicht bedarf, die Ergänzung allen oder auch nur einer überwiegenden Mehrzahl von Verträgen anzufügen (Urt. v. 08.07.1998 - 8 U 3612/97: "Restzahlung vor Lieferung" beim Möbelkauf; VuR 1998, 382 = OLGR Dresden 1998, 426 = BB 1999, 228 mit Anm. Thamm).

  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    Lässt der Verkäufer seine Abschlussgehilfen in die Vertragsformulare in einer Vielzahl von Fällen zusätzlich aufnehmen, dass der Käufer vorab umgerechnet 30 % "Bereitstellungskosten" zu zahlen hat, liegt der Schluss auf den vorformulierten Charakter der handschriftlichen Einfügungen und damit auf Allgemeine Geschäftsbedingungen nahe (Festhaltung Senat, OLGR Dresden 1998, 426 = BB 1999, 228 mit Anm. Thamm; Anschluss BGH ZIP 1999, 711, z.V. in BGHZ bestimmt).

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich - auf die zugelassene Revision hin - ausdrücklich gebilligt (Urt. v. 10.03.1999 - VIII ZR 204/98, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

  • OLG Dresden, 28.02.1997 - 8 U 2263/96

    Freizeitveranstaltung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    Die Messe "Haus Garten Freizeit '97" in Leipzig ist - anders als die "Mittelsachsenschau Riesa" des Jahres 1994 (Senat, NJW-RR 1997, 1346 = OLGR Dresden 1997, 243) - keine Freizeitveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG.

    a) Der Senat hat in seiner den Parteien und dem Landgericht bekannten Entscheidung zur "Mittelsachsenschau Riesa" eingehend dargelegt, dass und unter welchen Voraussetzungen Verbrauchermessen im Einzelfall unter den Begriff der Freizeitveranstaltung fallen können (Urt. v. 28.02.1997 - 8 U 2263/96, NJW-RR 1997, 1346 = OLGR Dresden 1997, 243).

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    Dies gibt der Klägerin nach §§ 322 Abs. 3, 274 Abs. 2 BGB lediglich die Befugnis, aus dem Urteil ohne Bewirkung der eigenen Leistung die Zwangsvollstreckung zu betreiben (BGHZ 90, 354, 358; 116, 244, 248).
  • OLG Stuttgart, 13.11.1987 - 2 U 59/87

    Zulässigkeit von Anzahlungsklauseln und Vorauszahlungsklauseln in Allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    Im Bereich des Kaufrechts hält die Rechtsprechung formularmäßige An- oder Vorauszahlungsbestimmungen, die einen beträchtlichen Kaufpreisteil betreffen, in der Regel für unwirksam (OLG Dresden VuR 1998, 386 = OLG-NL 1998, 193: 20 % bei Möbelkauf; OLG Stuttgart BB 1987, 2394 = VuR 1988, 48: 1/3 bei Kauf eines Kaminbausatzes).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 303/88

    Freizeitveranstaltung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    An den dort aufgestellten Grundsätzen, denen ein normzweckorientiertes, verbraucherfreundliches Verständnis zugrunde liegt und die nach Ansicht des Senates in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung stehen (BGH NJW 1990, 3265: Wanderlagerverkauf in Hotels und Gaststätten; NJW-RR 1991, 1524: Teppichkauf während Tagesausflug mit anderen Programmpunkten; NJW 1992, 1889 - Grüne Woche), hält der Senat fest.
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    b) Der Kontrolle am Maßstab des § 9 AGBG (11 Nr. 2 a AGBG gilt für die Begründung von Vorleistungspflichten nicht, BGHZ 100, 158 = WM 1987, 653 unter A I m.w.N.) hält die Vorauszahlungsklausel nicht stand.
  • BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 178/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 28.04.1999 - 8 U 203/99
    An den dort aufgestellten Grundsätzen, denen ein normzweckorientiertes, verbraucherfreundliches Verständnis zugrunde liegt und die nach Ansicht des Senates in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung stehen (BGH NJW 1990, 3265: Wanderlagerverkauf in Hotels und Gaststätten; NJW-RR 1991, 1524: Teppichkauf während Tagesausflug mit anderen Programmpunkten; NJW 1992, 1889 - Grüne Woche), hält der Senat fest.
  • OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02

    Haustürgeschäft: Begriff der Freizeitveranstaltung und der öffentlich

    Der Begriff der Freizeitveranstaltung werde also von zwei zusammenwirkenden Faktoren bestimmt: dem Freizeitcharakter der Veranstaltung, die den Verbraucher in eine seine rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit beeinflussende Freizeitstimmung versetze, und der Organisationsform der Veranstaltung, der sich der Kunde nur schwer entziehen könne (ebenso BGH ZIP 1992, 702; OLG Düsseldorf MDR 1999, 985 - Camping- und Caravanmesse; OLG Dresden VuR 1999, 282 - Haus, Garten, Freizeit -, anders noch in NJW-RR 1997, 1346 = VuR 1997, 327 für die Mittelsachsenschau; Freizeitveranstaltung bejaht, weil nach Ankündigung und Durchführung in erster Linie Freitzeiterlebnis: BGH NJW 1990, 3265 - Wanderlagerverkauf mit Bewirtung; bejahend auch OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 1144 - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen und Warenpräsentation.
  • OLG Dresden, 06.07.2005 - 8 U 1984/04

    KAGO

    Schon der Titel der Veranstaltung ließ den Besucher einen gewerblichen Leistungsschwerpunkt erahnen und zugleich eine gewisse thematische Eingrenzung erkennen (vgl. Senat, Urteil vom 28.04.1999, Az.: 8 U 203/99 zur "Haus Garten Freizeit 97").
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